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Zwischenprüfung: Informationen für Studienortwechsler

Bewerberinnen und Bewerber, die im Studienfach Rechtswissenschaft von einer anderen Universität an die Justus-Liebig-Universität Gießen wechseln wollen, haben Folgendes zu beachten.

Zwischenprüfung

Studienbewerbern, die im Fach Rechtswissenschaft die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, wird auf der Grundlage von § 59 Abs. 2 Nr. 6 des Hessischen Hochschulgesetzes ein Wechsel an die Justus-Liebig-Universität Gießen verweigert.

 

Unterlagen (bitte hier am Prüfungsamt - nicht im Studierendensekretariat - einreichen!)

Wenn Sie vor Abschluss der Zwischenprüfung an unseren Fachbereich wechseln wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Eine offizielle Aufstellung Ihrer bisher im Studienfach Rechtswissenschaft erbrachten Studienleistungen. In der Regel stellen die jeweiligen Prüfungsämter oder Dekanate solche Bescheinigungen aus.
  2. Den Nachweis, dass Sie noch nicht endgültig durch die Zwischenprüfung gefallen sind, also den Prüfungsanspruch noch haben (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung). Ein Vordruck kann hier (unter "Formulare, ...") heruntergeladen werden.

 

Fragen?

Wenn Sie noch Fragen zu einem anstehenden Wechsel und/oder zu konkreten Anrechnungen von Leistungsnachweisen haben, setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit uns in Verbindung. Insbesondere bei der Anrechnung von Leistungen müssen wir für Sie individuelle Prüfungspläne erstellen, wann wir Sie für welche Prüfung(en) zulassen.