Deloitte Tax Newsletter vom 04.09.2025
Am 04.09.2025 wurden folgende BFH-Urteile veröffentlicht:
- Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche, Urteil vom 09.04.2025, II R 48/21
- Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft, Urteil vom 03.07.2025, IV R 6/23 (Kurzdarstellung folgt)
- Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, Urteil vom 14.05.2025, VI R 9/23
- Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft, Urteil vom 01.07.2025, VIII R 3/23
- Zumindest Gewährung von Wiedereinsetzung bei Klageerhebung per Telefax vor Zugang des Erstregistrierungsbriefs für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, Urteil vom 06.08.2025, X R 13/23
BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft
Bei Rückversicherern unterliegen die Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Eine Ausnahme wie für Banken oder für Erstversicherer, die ein Sicherungsvermögen vorhalten müssen, ist für Rückversicherer nicht einschlägig.
BFH, Urteil vom 21.05.2025, III R 32/22
BFH: Versagung der erweiterten Kürzung bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft
Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte gewerbesteuerliche Gundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert. Auf das Kriterium der Nachhaltigkeit kommt es nicht an.
BFH, Urteil vom 03.06.2025, III R 12/22