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Deloitte Tax Newsletter vom 17.04.2025

BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

In mehreren ADV-Verfahren hatten verschiedene Senate des BFH in der Vergangenheit die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen unterschiedlich beantwortet. Mit Urteil vom 15.11.2022, VII R 55/20, hatte der VII. Senat des BFH dann erstmalig höchstrichterlich entschieden, dass gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (siehe Deloitte-Tax-News).

Das sieht der X. Senat des BFH auch für die Zeit ab März 2022 so und hat in einem ADV-Verfahren im Hinblick auf den deutlichen und nachhaltigen Anstieg der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, entschieden, dass (auch weiterhin) keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen.

BFH, Beschluss vom 21.03.2025, X B 21/25 (AdV)


BFH: Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach ein Treuhänder den Tatbestand der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG) erfüllen kann, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 10.04.2024, II R 34/21).

BFH, Urteil vom 20.11.2024, II R 29/12


BMF: Veröffentlichung BFH-Urteile im BStBl.

Die folgenden im Intranet dargestellten BFH-Urteile stehen zur Veröffentlichung im BStBl. II an und sind damit allgemein anzuwenden:

  • BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums, Urteil vom 17.10.2024, III R 1/23, siehe Intela
  • BFH: Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Fonds nach dem InvStG 2004, Urteil vom 13.03.2024, I R 1/20, siehe Intela
  • BFH: Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven auf die Ermittlung des Kapitalkontos, Urteil vom 12.12.2024, IV R 24/22, siehe Intela
  • BFH: Gewerbesteuer bei Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils, Urteil vom 21.11.2024, IV R 26/22, siehe Intela
  • BFH: Änderung der Gewinnermittlungsart, Urteil vom 27.11.2024, X R 1/23, siehe Intela
  • BFH: Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge, Urteil vom 20.11.2024, VI R 21/22, siehe Intela
  • BFH: Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel auch bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft, Urteil vom 25.09.2024, II R 2/22, siehe Intela
  • BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out-of-Home-Werbung, Urteil vom 17.10.2024, III R 33/22, siehe Intela
  • BFH: Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen, Urteil vom 23.10.2024, XI R 24/21, siehe Intela
  • BFH: Keine grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei Einbringung in eine kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH, Urteil vom 25.09.2024, II R 46/22, siehe Intela
  • BFH: Kein Abzug ausländischer Quellensteuern (ausschließlich) bei der Gewerbesteuer, Urteil vom 16.10.2024, I R 16/20, siehe Intela
  • BFH: Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei Anteilsübertragungen im Ausland, Urteil vom 25.09.2024, II R 36/21, siehe Intela