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Deloitte Tax Newsletter vom 23.11.2023

Wachstumschancengesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz

Am 17.11.2023 hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf enthält der Gesetzesbeschluss einige Änderungen, diese betreffen unter anderem den Beginn des Förderzeitraums bei der Klimaschutz-Investitionsprämie, die Verlustverrechnungsregelungen, die Dienstwagenbesteuerung, eine Alternative für die Zinshöhenschranke oder die Förderung eigengenutzter Wohnimmobilien.

Bundestag, Wachstumschancengesetz, Beschlussfassung des Finanzausschusses vom 17.11.2023


Wachstumschancengesetz: Implikationen des Bundestagsbeschlusses für Verrechnungspreise

Seit Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzes vom 14.07.2023 hat aus Verrechnungspreissicht insb. die Einführung der sog. Zinshöhenschranke für viel Kritik gesorgt. Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Streichung empfohlen. Anstelle dessen findet sich im Hinblick auf grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen nunmehr eine Ergänzung des AStG. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen in wesentlichen Aspekten denen des §1a AStG im Referentenentwurf zum ATAD-UmsetzungsG. Welche zu erwartenden Implikationen haben die Regelungen für die Verrechnungspreispraxis?

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Zukunftsfinanzierungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Dabei wurden die Regelungen zur unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen noch einmal geändert sowie die ursprünglich vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber gestrichen.

Bundestag, Zukunftsfinanzierungsgesetz, Beschlussfassung des Finanzausschusses vom 17.11.2023


FG Münster: Sonderbetriebsausgabenabzugsverbot bei Auslandsbezug und vollkonsolidierender Gruppenbesteuerung

Das Abzugsverbot von Sonderbetriebsausgaben nach § 4i S. 1 EStG findet bei einer vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sog. „fiscale eenheid“), bei der gruppeninterne Transaktionen unberücksichtigt bleiben, keine Anwendung, da die Steuerbemessungsgrundlage in den Niederlanden nicht gemindert wird. Eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage liegt nach dem Verständnis des FG dann nicht vor, wenn die Aufwendungen im Ausland nicht zum Abzug zugelassen oder dem nicht steuerbaren Bereich zugeordnet werden.

Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.08.2023, 10 K 2613/20 F


FG Münster: Kein schädlicher Beteiligungserwerb ohne change of control

Auch wenn innerhalb von fünf Jahren durch Anteilsübertragungen und vergleichbare Sachverhalte im Ergebnis mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden, liegt dennoch kein schädlicher Beteiligungserwerb i.S.d. § 8c Abs. 1 S. 1 KStG vor, wenn es nicht zu einem „change of control“ innerhalb der Körperschaft gekommen ist.

FG Münster, Urteil vom 23.08.2023, 9 K 2166/21 K,G,F; BFH-anhängig: I R 53/23


Anstehende Entscheidungen des I. Senats des BFH

Im Rahmen der 23. IStR-Jahrestagung am 16.11./17.11.2023 hat Dr. Peter Brandis, BFH-Richter am I. Senat, angekündigt, dass u.a. folgende Entscheidungen des I. Senats in Kürze zu erwarten sind:

  • I R 26/19 („Finale Verluste“ bei einer „Organschaft über die Grenze“)
  • I R 54/19 (Verlagerung einer Routinefunktion auf ausländische Schwestergesellschaft)
  • I R 39/20 (Berücksichtigung der Wertminderung gemäß § 6 Abs. 6 AStG durch Verlustfestsetzung im Zuzugsstaat)
  • I R 35/20 (Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle eines Wegzugs in die Schweiz)

Ländererlasse: Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken für die sog. Ergänzungstatbestände des GrEStG

Die gleich lautenden Erlasse zur grunderwerbsteuerlichen Zurechnung von Grundstücken zu den Gesellschaften i.S. der §§ 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG enthalten hilfreiche Erläuterungen zur Auslegung der jüngeren BFH-Rechtsprechung aus Verwaltungssicht.

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BMF: Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2024

Das BMF hat die maßgeblichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab dem 01.01.2024 bekannt gegeben.

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