Exmatrikulation
- Nach Ihrem Abschluss sollten Sie immer einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Sie erhalten so Ihre Exmatrikulationsbescheinigung. Diese brauchen Sie gegebenenfalls später für Ihre Rente.
- Bei Fragen zur Erstattung des Semesterbeitrags wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Das Prüfungsamt kann hier keine Auskunft geben.
- Wenn Sie bereits alle Prüfungsleistungen erbracht haben und nur noch auf die Eintragung von Prüfungsergebnissen warten, dann müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein.
- Zu Beginn des Erstversuchs der Prüfung müssen Sie im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein.
Sie müssen bei der Abgabe Ihrer Hausarbeit/Thesis oder während Sie auf die Notenbekanntgabe warten
somit nicht mehr eingeschrieben sein. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, dann können Sie den
Wiederholungsversuch auch in der Exmatrikulation antreten. -
Sollten Sie bereits im Bachelor exmatrikuliert worden sein, weil Sie schon im Master eingeschrieben sind, können Sie Ihre angemeldeten Prüfungen trotzdem einsehen.
Rufen Sie hierfür Ihre Studierendendaten in Flex Now auf und gehen Sie auf
Studiengang/-fach
Hier wählen Sie den Studiengang Wirtschaftswissenschaften (exmatrikuliert) aus.
Klicken Sie dann auch Allg. Daten und Prüfungen laden. Jetzt können Sie Ihre Daten für den exmatrikulierten Studiengang sehen.
Wichtig: Auch wenn Sie exmatrikuliert worden sind, sind Sie weiterhin für die Wiederholungsklausuren angemeldet und können Ihre Note später dort einsehen.
Bei An-und Abmeldung von Prüfungen für den exmatrikulierten Studiengang wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften