Bewerbung und Einschreibung
Die JLU stellt Ihnen alle Informationen zur Bewerbung für eine Studiengang digital zur Verfügung. Falls Sie weitere Fragen zur Bewerbung und Einschreibung, z. B. zum Status Ihrer Bewerbung oder zur Zahlung des Semesterbeitrags haben, dann wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat .
Gemäß § 4 (2) und § 5 (5) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, werden Studierende auf Antrag in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn
- die zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Studienzeiten aus einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren, früheren Studiengang nachweist oder
- Leistungen aus einem früheren Studium im Umfang von mindestens 80% der zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Kreditpunkte (§ 6 Abs. 2 Satz 1) anerkannt bekommen hat (§ 27).
Semester | 2. Semester | 3. Semster | 4. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
100% der CP | 30 | 60 | 90 | 120 | 150 |
80% der CP | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 |
Bitte beantragen Sie die Einstufungsempfehlung per E-Mail beim Prüfungsamt. Reichen Sie dazu einen vollständigen Leistungsnachweis und einen Nachweis über die bereits absolvierten Semester ein.
Hinweis:
Die Anerkennung von Leistungen aus Ihrem frühren Studium ist unabhängig von der Semestereinstufung möglich. Sie müssen sich somit nicht in ein höheres Semester einstufen lassen, um eine Anerkennung zu erhalten.
Wenn Sie Bafög beziehen, dann sollten Sie sich vor dem Hochschul- oder Studiengangswechsel vom Studierendenwerk/Bafög-Amt beraten lassen.
Bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel, benötigen Sie gegebenenfalls eine Semesteranrechnungsbescheinigung für das Studierendenwerk/Bafög-Amt. Diese Bescheinigung beantragen Sie per E-Mail beim Prüfungsamt.
Bei der Semesteranrechnungsbescheinigung wird geprüft, in welches Semester eine Einstufung hätte erfolgen können.
Gemäß § 4 (2) und § 5 (5) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, werden Studierende auf Antrag in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn
- die zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Studienzeiten aus einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren, früheren Studiengang nachweist oder
- Leistungen aus einem früheren Studium im Umfang von mindestens 80% der zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Kreditpunkte (§ 6 Abs. 2 Satz 1) anerkannt bekommen hat (§ 27).
Semester | 2. Semester | 3. Semster | 4. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
100 der CP | 30 | 60 | 90 | 120 | 150 |
80% der CP | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 |