Inhaltspezifische Aktionen

Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands

Hier finden Sie einige grundlegenden Informationen zum Thema Anerkennungen, Auslandssemester sowie spezielle Hinweise zum Master-Austauschprogramm mit der UWM.

Die Anerkennung kann bereits vor dem Auslandsaufenthalt durch das Prüfungsamt FB 02 geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst frühzeitig und vollständig ein.

Beachten Sie dabei Folgendes:

  • Es können vorab maximal 30 ECTS von einer Hochschule geprüft werden.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular inklusive Modulbeschreibungen per E-Mail beim Prüfungsamt FB 02 ( pruefungsamt ) ein. Dies gilt auch für digitale Learning Agreements, die anschließend noch über MoveOn abgeschlossen werden. Klären sie die Anerkennung erst über das Anerkennungsformular und tragen Sie die gewünschten Kurse und deren Anerkennung erst danach in MoveOn ein!

  • Masterstudierende müssen das Masterniveau der geplanten Kurse nachweisen. Verwenden Sie hierfür das vorgesehene Freitextfeld im Anerkennungsformular .

  • Wenn sich Änderungen an der ursprünglisch geplanten Kurswahl ergeben, dann können Sie weitere Kurse im Umfang von maximal 30 ECTS vorab prüfen lassen. Insgesamt werden maximal 60 ECTS vorab geprüft. Nutzen Sie das Anerkennungsformular und beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich bei dieser Prüfung ausschließlich um eine inhaltliche Überprüfung handelt. Die formalen Kriterien gemäß Ihrer Prüfungsordnung können erst nach dem Auslandsaufenthalt geprüft werden, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Informieren Sie sich daher selbständig über die für Sie geltende Prüfungsordnung.

Zu Ihrer Orientierung/als Hilfe zur Modulwahl können Sie sich an dieser Liste orientieren. Hier haben wir alle Anerkennungen aus dem Ausland der letzten zwei Jahre aufgelistet: Liste aller Anerkennungen aus dem Ausland seit 2023 (aktualisiert am 27.02.2026).

Eine Übersicht über die Notenumrechnung sowie Infos zur CP-Umrechnung (bei Hochschulen, die nicht das European Credit Transfer System (ECTS) verwenden) finden Sie unter diesem Link: Noten- und ECTS-Umrechnung .