Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands
Hier finden Sie einige grundlegenden Informationen zum Thema Anerkennungen, Auslandssemester sowie spezielle Hinweise zum Master-Austauschprogramm mit der UWM.
Die Anerkennung kann bereits vor dem Auslandsaufenthalt durch das Prüfungsamt FB 02 geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Reichen Sie Ihren Antrag daher möglichst frühzeitig und vollständig ein.
Beachten Sie dabei Folgendes:
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Es können vorab maximal 30 ECTS von einer Hochschule geprüft werden.
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Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular inklusive Modulbeschreibungen per E-Mail beim Prüfungsamt FB 02 ( pruefungsamt ) ein. Dies gilt auch für digitale Learning Agreements, die anschließend noch über MoveOn abgeschlossen werden. Klären sie die Anerkennung erst über das Anerkennungsformular und tragen Sie die gewünschten Kurse und deren Anerkennung erst danach in MoveOn ein!
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Masterstudierende müssen das Masterniveau der geplanten Kurse nachweisen. Verwenden Sie hierfür das vorgesehene Freitextfeld im Anerkennungsformular .
- Wenn sich Änderungen an der ursprünglisch geplanten Kurswahl ergeben, dann können Sie weitere Kurse im Umfang von maximal 30 ECTS vorab prüfen lassen. Insgesamt werden maximal 60 ECTS vorab geprüft. Nutzen Sie das Anerkennungsformular und beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise.
Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich bei dieser Prüfung ausschließlich um eine inhaltliche Überprüfung handelt. Die formalen Kriterien gemäß Ihrer Prüfungsordnung können erst nach dem Auslandsaufenthalt geprüft werden, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Informieren Sie sich daher selbständig über die für Sie geltende Prüfungsordnung.
Zu Ihrer Orientierung/als Hilfe zur Modulwahl können Sie sich an dieser Liste orientieren. Hier haben wir alle Anerkennungen aus dem Ausland der letzten zwei Jahre aufgelistet: Liste aller Anerkennungen aus dem Ausland seit 2023 (aktualisiert am 27.02.2026).
Eine Übersicht über die Notenumrechnung sowie Infos zur CP-Umrechnung (bei Hochschulen, die nicht das European Credit Transfer System (ECTS) verwenden) finden Sie unter diesem Link: Noten- und ECTS-Umrechnung .
Nachdem Sie das Transcript of Records (ToR) von der ausländischen Hochschule erhalten haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt FB 02 einreichen.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:
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Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Reichen Sie daher das Anerkennungsformular , das ToR sowie die Modulbeschreibungen ein (sofern diese nicht bereits im Rahmen der Vorabprüfung eingereicht wurden). Beachten Sie unbedingt die Hinweise auf dem Formular!
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Stellen Sie den Antrag ausschließlich per E-Mail ( pruefungsamt ) . Reichen Sie keine Unterlagen in Papierform ein.
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Erasmus+ Studierende müssen zusätzlich das Formular des Akademischen Auslandsamts einreichen. Bitte füllen Sie hierbei ausschließlich die dritte Seite aus.
- Die Noten und ECTS-Umrechnung einer Reihe von Hochschulen finden Sie in unserer Übersicht .
- Zu Ihrer Orientierung/als Hilfe zur Modulwahl können Sie sich an dieser Liste orientieren. Hier haben wir alle Anerkennungen aus dem Ausland der letzten zwei Jahre aufgelistet: Liste aller Anerkennungen aus dem Ausland seit 2023 (aktualisiert am 27.02.2026).
Wenn Sie an einer inländischen Hochschule Leistungen erbracht haben, dann können Sie eine Aerkennung dieser Leistungen beantragen.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:
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Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Reichen Sie daher das Anerkennungsformular , das Zeugnis/Leistungsnachweis sowie die Modulbeschreibungen ein. Beachten Sie die Hinweise auf dem Formular!
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Stellen Sie den Antrag ausschließlich per E-Mail ( pruefungsamt ) . Reichen Sie keine Unterlagen in Papierform ein.
- Für die folgenden Hochschulen haben wir die möglichen Anerkennungen aufgelistet. Sie können die Listen nutzen, um die Anerkennung Ihrere Leistungen selbst zu prüfen:
- Eine individuelle Überprüfung der Anerkennung vor Immatrikulation an der JLU ist leider nicht möglich.