Nach dem Auslandsaufenthalt: Anerkennungsantrag einreichen
Nachdem Sie das Transcript of Records (ToR) von der ausländischen Hochschule erhalten haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt FB 02 einreichen.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:
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Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Reichen Sie daher das Anerkennungsformular, das ToR sowie die Modulbeschreibungen ein (sofern diese nicht bereits im Rahmen der Vorabprüfung eingereicht wurden). Beachten Sie unbedingt die Hinweise auf dem Formular!
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Stellen Sie den Antrag ausschließlich per E-Mail (pruefungsamt). Reichen Sie keine Unterlagen in Papierform ein.
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Erasmus+ Studierende müssen zusätzlich das Formular des Akademischen Auslandsamts einreichen. Bitte füllen Sie hierbei ausschließlich die dritte Seite aus.
- Die Noten und ECTS-Umrechnung einer Reihe von Hochschulen finden Sie in unserer Übersicht.