Einstufungsempfehlung für ein höheres Fachsemester
Gemäß § 4 (2) und § 5 (5) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, werden Studierende auf Antrag in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn
- die zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Studienzeiten aus einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren, früheren Studiengang nachweist oder
- Leistungen aus einem früheren Studium im Umfang von mindestens 80% der zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Kreditpunkte (§ 6 Abs. 2 Satz 1) anerkannt bekommen hat (§ 27).
Semester | 2. Semester | 3. Semster | 4. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
100% der CP | 30 | 60 | 90 | 120 | 150 |
80% der CP | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 |
Bitte beantragen Sie die Einstufungsempfehlung per E-Mail beim Prüfungsamt. Reichen Sie dazu einen vollständigen Leistungsnachweis und einen Nachweis über die bereits absolvierten Semester ein.
Hinweis:
Die Anerkennung von Leistungen aus Ihrem frühren Studium ist unabhängig von der Semestereinstufung möglich. Sie müssen sich somit nicht in ein höheres Semester einstufen lassen, um eine Anerkennung zu erhalten.
Wenn Sie Bafög beziehen, dann sollten Sie sich vor dem Hochschul- oder Studiengangswechsel vom Studierendenwerk/Bafög-Amt beraten lassen.