Inhaltspezifische Aktionen

Semesteranrechnungsbescheinigung (Bescheinigung für das Bafög-Amt)

Bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel, benötigen Sie gegebenenfalls eine Semesteranrechnungsbescheinigung für das Studierendenwerk/Bafög-Amt. Diese Bescheinigung beantragen Sie per E-Mail beim Prüfungsamt. Für die Bearbeitung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:

  • Bescheinigung über bereits absolvierte Studienzeiten: Wieviele Semster haben Sie bereits studiert? In welchem Studiengang? An welcher Hochschule?
  • Nachweis über bereits bestandene Studienleistungen

Bei der Semesteranrechnungsbescheinigung wird geprüft, in welches Semester eine Einstufung hätte erfolgen können.  

Gemäß § 4 (2) und § 5 (5) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, werden Studierende auf Antrag in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn

  • die zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Studienzeiten aus einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren, früheren Studiengang nachweist oder
  • Leistungen aus einem früheren Studium im Umfang von mindestens 80% der zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Kreditpunkte (§ 6 Abs. 2 Satz 1) anerkannt bekommen hat (§ 27).
Semester 2. Semester 3. Semster 4. Semester 5. Semester 6. Semester
100 der CP 30 60 90 120 150
80% der CP 24 48 72 96 120