Semesteranrechnungsbescheinigung (Bescheinigung für das Bafög-Amt)
Bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel, benötigen Sie gegebenenfalls eine Semesteranrechnungsbescheinigung für das Studierendenwerk/Bafög-Amt. Diese Bescheinigung beantragen Sie per E-Mail beim Prüfungsamt. Für die Bearbeitung benötigen wir die folgenden Unterlagen von Ihnen:
- Bescheinigung über bereits absolvierte Studienzeiten: Wieviele Semster haben Sie bereits studiert? In welchem Studiengang? An welcher Hochschule?
- Nachweis über bereits bestandene Studienleistungen
Bei der Semesteranrechnungsbescheinigung wird geprüft, in welches Semester eine Einstufung hätte erfolgen können.
Gemäß § 4 (2) und § 5 (5) der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge, werden Studierende auf Antrag in ein höheres Fachsemester immatrikuliert, wenn
- die zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Studienzeiten aus einem gleichnamigen oder inhaltlich vergleichbaren, früheren Studiengang nachweist oder
- Leistungen aus einem früheren Studium im Umfang von mindestens 80% der zur Erreichung des angestrebten Fachsemesters nötigen Kreditpunkte (§ 6 Abs. 2 Satz 1) anerkannt bekommen hat (§ 27).
| Semester | 2. Semester | 3. Semster | 4. Semester | 5. Semester | 6. Semester |
| 100 der CP | 30 | 60 | 90 | 120 | 150 |
| 80% der CP | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 |