Promotionsprozess: Ablauf und Formulare

Für das Promotionsvorhaben müssen Sie einige administrative Aufgaben erfüllen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen und um Ihnen Zugang zu allen benötigten Formularen zu geben, haben wir den Promotionsprozess im Folgenden genauer beschrieben und die benötigten Formulare verlinkt.
1. Vorläufige Zulassung zur Promotion
- Stellen Sie zu Beginn Ihres Vorhabens einen Antrag auf vorläufige Zulassung zur Promotion unter Angabe des gewünschten Promotionsweges gemäß der Promotionsordnung.
- Fügen Sie dem Antrag die Originalzeugnisse des Bachelor- und Masterabschlusses oder beglaubigte Kopien bei.
- Benennen Sie die gewünschten Betreuer und reichen Sie die Betreuungszusagen ein:
- Füllen Sie den Fragebogen Anmeldung zur Promotion aus und nutzen Sie dazu gerne die Ausfüllhilfe.
- Reichen Sie alle Unterlagen spätestens 3 Monate nach Beginn Ihres Vorhabens beim Promotionsbüro des Dekanats ein.
- Sie erhalten die Bestätigung der vorläufigen Zulassung zur Promotion nach Bearbeitung Ihres Antrags durch das Promotionsbüro des Dekanats.
2. Vorstellung des Dissertationsvorhabens und endgültige Zulassung zur Promotion
- Innerhalb eines Jahres nach der vorläufigen Zulassung: Vorstellung des Dissertationsvorhabens.
- Das Promotionsbüro versendet etwa zwei Wochen im Voraus die fachbereichsöffentliche Einladung zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens.
- Nach erfolgreicher Vorstellung:
- Reichen Sie den von beiden Betreuern unterzeichneten Arbeitsplan und das von dem Erstbetreuer unterzeichnete Protokoll ein.
- Sie erhalten die endgültige Zulassung zur Promotion nach Bearbeitung durch das Promotionsbüro des Dekanats.
3. Einreichung der Dissertation und Disputation
- Nach erfolgreicher Erstellung der Dissertation:
- Reichen Sie die Arbeit in dreifacher Ausführung beim Promotionsbüro des Dekanats ein.
- Fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben zur formellen Einreichung der Promotionsunterlagen,
- Kopien der Nachweise über bestandene Prüfungen, Doktorandenseminare und Vorträge auf Konferenzen,
- Übersicht der besuchten Kurse in Form des Promotionsplans,
- Selbsterklärung über den relativen Anteil bei gemeinsam verfassten Beiträgen.
- Nach vollständiger Einreichung: Prüfungsverfahren und Begutachtung der Dissertation (Korrekturfrist 3 Monate).
- Entrichten Sie nach schriftlicher Aufforderung durch das Promotionsbüro die Promotionsgebühr i. H. v. 300 €.
- Dissertation und Gutachten werden im Promotionsbüro im Dekanat ausgelegt (2 bis 4 Wochen).
- Termin mit der Prüfungskommission wird abgestimmt und Einladungen zur Disputation vom Promotionsbüro versandt.
- Zwischen der Vorstellung des Dissertationsvorhabens und der Disputation sollten 12 Monate liegen.
- Ggf. Verkürzung der Disputationsfrist mittels Antrag auf Verkürzung der Disputationsfrist.
- Nach erfolgreicher Disputation und erteilter Druckreife:
- Übergabe von Exemplaren der Dissertation (gedruckt oder elektronisch) an die Universitätsbibliothek Gießen.
- Bescheinigung über die Abgabe der Exemplare in der UB Gießen beim Promotionsbüro vorlegen.
- Erstellung und Übergabe der Promotionsurkunde (persönlich oder per Einschreiben).
4. Beendigung des Doktorandenverhältnisses
- Füllen Sie das Formular zur Beendigung des Doktorandenverhältnisses aus.
- Reichen Sie das Formular beim Promotionsbüro ein.
- Dieser Schritt ist wichtig, um den administrativen Prozess ordnungsgemäß abzuschließen.
Für Fragen oder Unterstützung steht Ihnen das Promotionsbüro im Dekanat gerne unter promotion zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
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