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Promotion

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften (Doctor rerum politicarum – Dr. rer. pol.). Dissertationen sind eng in die Forschungs- und Themenschwerpunkte der Professuren eingebunden.

Für das Promotionsvorhaben müssen Sie einige administrative Aufgaben erfüllen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen und um Ihnen Zugang zu allen benötigten Formularen zu geben, haben wir den Promotionsprozess im Folgenden genauer beschrieben und die benötigten Formulare verlinkt.

1. Vorläufige Zulassung zur Promotion

2. Vorstellung des Dissertationsvorhabens und endgültige Zulassung zur Promotion

  • Innerhalb eines Jahres nach der vorläufigen Zulassung: Vorstellung des Dissertationsvorhabens.
  • Füllen Sie dazu den Fragebogen B aus und reichen Sie ihn beim Promotionsbüro des Dekanats ein.
  • Das Promotionsbüro versendet etwa zwei Wochen im Voraus die fachbereichsöffentliche Einladung zur Vorstellung des Dissertationsvorhabens.
  • Nach erfolgreicher Vorstellung:
    • Reichen Sie den von beiden Betreuern unterzeichneten Arbeitsplan und das von dem Erstbetreuer unterzeichnete Protokoll ein.
    • Sie erhalten die endgültige Zulassung zur Promotion nach Bearbeitung durch das Promotionsbüro des Dekanats.

3. Einreichung der Dissertation und Disputation

  • Nach erfolgreicher Erstellung der Dissertation:
    • Reichen Sie die Arbeit in dreifacher Ausführung beim Promotionsbüro des Dekanats ein.
    • Fügen Sie folgende Unterlagen bei:
    • Nach vollständiger Einreichung: Prüfungsverfahren und Begutachtung der Dissertation (Korrekturfrist 3 Monate).
    • Entrichten Sie nach schriftlicher Aufforderung durch das Promotionsbüro die Promotionsgebühr i. H. v. 300 €.
    • Dissertation und Gutachten werden im Promotionsbüro im Dekanat ausgelegt (2 bis 4 Wochen).
    • Termin mit der Prüfungskommission wird abgestimmt und Einladungen zur Disputation vom Promotionsbüro versandt.
    • Zwischen der Vorstellung des Dissertationsvorhabens und der Disputation sollten 12 Monate liegen.
    • Ggf. Verkürzung der Disputationsfrist mittels Antrag auf Verkürzung der Disputationsfrist .
  • Nach erfolgreicher Disputation und erteilter Druckreife:
    • Übergabe von Exemplaren der Dissertation (gedruckt oder elektronisch) an die Universitätsbibliothek Gießen .
    • Bescheinigung über die Abgabe der Exemplare in der UB Gießen beim Promotionsbüro vorlegen.
  • Erstellung und Übergabe der Promotionsurkunde (persönlich oder per Einschreiben).

4. Beendigung des Doktorandenverhältnisses

Für Fragen oder Unterstützung steht Ihnen das Promotionsbüro im Dekanat gerne unter promotion zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Promotionsprozess: Formulare

Promotionsprozess: Links und Dateien