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Allgemeine Informationen zum Praktikum

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Gestaltung, Organisation und Ablauf des ersten und zweiten Praktikums im Bachalor Studiengang "Außerschulische Bildung".

 

Unterpunkte

 

 

Abzuleistende Praktika

Grundsätzlich sind im Rahmen des Studienganges BA außerschulische Bildung 2 Praktika abzuleisten. Das erste der beiden Praktika wird im Rahmen von Seminarveranstaltungen des Praktikumsbüros vor- und nachbereitet. Beide Praktika müssen in einschlägigen Arbeitsfeldern der außerschulischen Bildung abgeleistet werden. Nicht zulässig sind Praktika im schulischen Bereich, in Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der frühkindlichen Bildung. Weitere wichtige Informationen diesbezüglich erhalten Sie hier:

1. Praktikum

2. Praktikum

 

Anerkennung von vorab geleisteten Praktika/Berufsausbildungen/FSJ/etc.

Vorab absolvierte Tätigkeiten in pädagogischen Feldern und Einrichtungen können mit Einschränkungen anerkannt werden. Ausgenommen von der Anerkennung sind Arbeitsfelder, die eindeutig nicht in einen pädagogischen Bereich fallen bzw. primär in den angrenzenden Studiengängen Bildung und Förderung in der Kindheit (BFK) und Heil- und Sonderpädagogik (HSP) behandelt werden. Nach Vorlage detaillierter Zeugnisse/Bescheinigungen wird der Antrag  individuell geprüft. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Praktikumsbeauftragten.

 

Anmeldung

Das Praktikumsbüro verfügt über Kontakte zu einem breiten Netzwerk an einschlägigen Institutionen der außerschulischen Jugendbildung und Weiterbildung
in Mittelhessen, dem Rhein/Maingebiet und überregional. Aufgrund der Heterogenität der Arbeitsfelder wird individuelle Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Praktikumsinstitution angeboten. Die Studierenden bewerben sich bei den von ihnen ausgewählten Einrichtungen. Nach einer Zusage sind die Studierenden verpflichtet, dem Praktikumsbüro
Name, Anschrift, Telefon- und Matrikelnummer, genaue Anschrift der Praktikumsstelle
sowie den Zeitraum des Praktikums zurückzumelden.

 

Dauer

Das Praktikum sieht eine Arbeitswoche von 40 Stunden vor. Die Studierenden sind verpflichtet an 5 Tagen pro Woche mindestens jeweils 8 Stunden täglich in der Einrichtung anwesend zu sein (einschließlich
Teambesprechungen, Mitwirkung bei Aktivitäten die außerhalb der Räume der Einrichtung stattfinden. Mit Hinweis auf den Praktikantenstatus sollte mit der Praktikumsinstitution abgesprochen werden, dass während der Arbeitszeit Raum für Lektüre und das Führen des Logbuchs gewährt wird. Das achtwöchige Praktikum kann nicht in mehrere zeitliche Blöcke aufgeteilt werden (z. B. Unterbrechungen durch Urlaub oder
andere Aktivitäten). Sollte in die Praktikumszeit eine Unterbrechung fallen, die durch die Institution veranlasst ist (Schließung wegen Ferien o.ä.), so verlängert sich die Praktikumszeit entsprechend.

 

Fehlzeiten

Insgesamt sind im Rahmen des achtwöchigen Praktikums maximal drei Fehltage möglich, unabhängig davon, wie diese begründet sind. Bei mehr als drei Fehltagen müssen diese nachgeholt werden.

 

Praktika im Ausland

Praktika im Ausland sind nach Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten grundsätzlich möglich. Die Auswahl einer geeigneten Institution muss im Interesse des Praktikanten geprüft werden. Aufgrund der hohen professionellen Relevanz der Praktika wird empfohlen eines der Beiden in einer einschlägigen inländischen Einrichtung zu absolvieren.


Versicherung

Mit der Anmeldung des Praktikums im Praktikumsbüro sind die Studierenden durch
die Universität versichert. Bitte informieren Sie sich vor Antritt des Praktikums ausführlich (auch beim Arbeitgeber) über Ihren Versicherungsstatus. Informationsmöglichkeiten finden Sie hier.

Bei Arbeitsunfällen ist das Praktikumsbüro und die Unfallkasse Hessen zu informieren.