Inhaltspezifische Aktionen

Praktikum

Das Praktikum ist Pflicht für alle Studierenden des Studiengangs Bachelor Social Sciences und des Studiengangs Master Gesellschaft und Kulturen der Moderne.

Im Studiengang BA So Sc

  • findet eine praktikumsvorbereitende Veranstaltung statt;
  • umfasst das Praktikum mind. 240 Stunden (das entspricht 6 Wochen in Vollzeitarbeit).

Im Studiengang MA GKM

  • umfasst das Praktikum mind. 160 Stunden (das entspricht 4 Wochen in Vollzeitarbeit);
  • findet eine nachbereitende Lehrveranstaltung statt (Praktikumsreflexion).

Die Suche nach geeigneten Praktikumsstellen ist die eigenständige Aufgabe des/der Studierenden. Die jeweilige Praktikumsordnung erläutert die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Praktikumsstelle. Falls Probleme bei der Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle aufkommen oder Zweifel über die Anerkennungswürdigkeit einer Praktikumsstelle bestehen, sollte vor Aufnahme des Praktikums eine Beratung durch die Praktikumsbeauftragen in Anspruch genommen werden.

Es empfiehlt sich über das Pflichtpraktikum hinaus weitere Praxiserfahrungen zu sammeln und bereits frühzeitig im Studium Kontakte in der Berufswelt zu knüpfen. Viele Unternehmen bevorzugen längere Praktika, bei denen Sie als Praktikant*in verstärkt eigene Projekte und Verantwortlichkeiten übernehmen können. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein längeres Praktikum zu absolvieren, könnte das die Praktikumssuche erleichtern. Längere Praktika bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, tiefere Einblicke in die Praxis zu erlangen. 

Die Studien- und Praktikumsordnung schreiben keinen Zeitraum für das Praktikum vor. Empfohlen werden Zeiten ab dem 3. Semester im BA SoSc und nach dem 1. Semester im MA GKM. Die Recherche und Bewerbungen um geeignete Praktikumsplätze sollten aber nach Möglichkeit bereits zu Beginn des Studiums begonnen werden.

Es besteht keine Pflicht zum Abschluss eines Praktikumsvertrages, einige wenige Praktikumsanbieter sehen dies auch gar nicht vor. In der Regel ist ein Vertrag jedoch für beide Seiten von Vorteil, da in ihm grundlegende Kriterien der Zusammenarbeit festgelegt werden und eine höhere Transparenz sichergestellt wird. Einen unverbindlichen Muster-Praktikanten-Vertrag stellt Ihnen die Praktikumsberatung (bzw. die/der Dozent/in Ihrer Praktikumsveranstaltung) gerne zur Verfügung.

Sollte Ihre Praktikumsstelle eine Bestätigung darüber benötigen, dass es sich bei dem Praktikum um einen Pflichtteil des Studiums handelt, kann eine entsprechende Bestätigung bei den Ansprechpartnern der jeweils zuständigen Institute angefragt werden. Die Zuständigkeit für Fragen zum Praktikum ergibt sich über die von Ihnen gewählte Prakitkumsveranstaltung (IfP oder IfS).