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Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht gilt als Prüfungsleistung im Modul 10 im Studiengang BA SoSc und im Modul TP2 des Masterstudiengangs GKM. Praktikumsbericht mit Eigenständigkeitserklärung, sowie Praktikumszeugnis bzw. Bescheinigung des Praktikumsträgers über Dauer und Inhalt (inkl. geleisteter Stunden) des Praktikums sind Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum. Nähere Informationen zur formalen und inhaltlichen Gestaltung des Praktikumsberichts erhalten Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Für die Einreichung gibt es keine fixe Frist. Es wird jedoch unbedingt empfohlen, bereits während des Praktikums Notizen für den Bericht anzufertigen, diesen zeitnah nach Beendigung des Praktikums zu verfassen und die Unterlagen anschließend einzureichen. Bedenken Sie bitte, dass es auch zu einer längeren Bearbeitungszeit in bestimmten Phasen des Semesters kommen kann. Auch die Anerkennung beim Prüfungsamt benötigt Zeit.

Geben Sie daher Ihren Praktikumsbericht möglichst frühzeitig ab. Der Bericht wird bei der Lehrkraft eingereicht, bei der Sie die Praktikumsveranstaltung besucht haben. Einreichungsform: elektronisch, per E-Mail, als EIN PDF-Dokument (inkl. Eigenständigkeitserklärung und Bescheinigung des Praktikumsgebers).

Wichtig: Achten Sie bei der Erstellung Ihres Praktikumsberichts auf die Einhaltung wissenschaftlicher Standards. Dies betrifft sowohl den Umgang mit Quellen, als auch die Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Er gilt als „Nicht Bestanden“, sofern er gegen die Regeln des Guten Wissenschaftlichen Arbeitens verstößt. Bitte beachten Sie die generellen Vorschriften der Sanktionierung von Plagiats- und Täuschungsversuchen der JLU.

 

Für Studierende im Studiengang BA SoSc gilt:

Nach Abschluss der Begutachtung der vollständig eingereichten Unterlagen wird im Sekretariat (Maren Jüngling) ein Praktikumsschein ausgestellt und automatisch ans Prüfungsamt weitergeleitet. Das Prüfungsamt nimmt nach Prüfung der Leistungsvoraussetzungen den Eintrag in FlexNow vor. Der Praktikumsbericht wird nicht benotet, er kann jedoch zur Überarbeitung zurückgegeben werden, wenn er den formalen und/oder inhaltlichen Leistungskriterien nicht genügt.

 

Für Studierende im Studiengang MA GKM gilt:

Im Studiengang MA GKM wird der Praktikumsbericht benotet. Die Note wird in Flexnow eingetragen und bildet 100% der Modulnote. Für Studierende, die noch nach der alten Prüfungsordnung studieren (vor dem WiSe 2017/18) gelten andere Bedingungen. Informationen hierzu erhalten Sie im Seminar.