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Klassische Archäologie, Promotion

Der Fachbereich 04 Geschichts- und Kulturwissenschaften verleiht nach Abschluss des Promotionsverfahrens Doktorandinnen und Doktoranden, die aufgrund einer Dissertation und einer Disputation ihre wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen haben, den akademischen Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Doctor philosophiae - Dr. phil.).

Durch die Promotion wird über den Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen.

Die Promotionsordnung der Geisteswissenschaften finden Sie hier.