Nach dem Aufenthalt
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Falls noch nicht geschehen: Abgabe des Certificate of Departure ans AAA
- Ausfüllen des Erfahrungsberichts des AAA
- Kopie des Transcript of Records oder des Table E ans AAA
- Anerkennung der Kurse aus dem Ausland in Gießen
- Kopie der Anerkennungsformulare oder Table F ans AAA
- Ggf. Ausfüllen des Feedbackbogens
Erfahrungsbericht
Beachten Sie die Vorgaben zum Erfahrungsbericht des Akademischen Auslandsamtes.
Digitales Learning Agreement "after mobility"
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben des AAA (hier verlinkt)!
- Table C: Es wird sowohl Ihr Transcript of Records als auch Table C akzeptiert.
- Table D: Sowohl ein FlexNow-Auszug oder ein fachbereichsinternes Dokument, aus dem die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen hervorgeht, als auch Table D werden akzeptiert.
Das Transcript of Records muss so schnell wie möglich an das AAA.
Für die Anerkennungen gibt es keine Frist, Sie müssen sich mit der Anerkennung Ihrer Kurse also nicht hetzen! Lassen Sie sich Zeit und überlegen Sie genau, welche Kurse sinnvoll anzuerkennen sind.
Die ausgefüllten Anerkennungsformulare schicken Sie als Kopie oder als Scan (Email-Anhang) an das Akademische Auslandsamt. Die Originale reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt ein.
Zur Anerkennung beachten Sie unsere Hinweise.
Feedback
Wichtige Informationen, Veränderungen, Tipps, etc. sollen eine Hilfestellung für Ihre Nachfolger sein. Dazu können Sie unseren Feedback-Bogen ausfüllen. Teilen Sie uns mit, wie Ihr Aufenthalt an der Partneruniversität war und was wir im nächsten Jahr berücksichtigen sollten.