Leitfaden Lehre und Studium
- Hinweise zu den Examensprüfungen im Fach Deutsch
-
Hinweise zu den Prüfungen im Fach Deutsch im Rahmen der Ersten Staatsprüfung
Die Modalitäten der Ersten Staatsprüfung regeln das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) und die Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbGDV):
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11IVZf
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGDVHErahmen
Allgemeine Hinweise zur Ersten Staatsprüfung finden sich auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie/ Prüfungsstelle Gießen:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung
Die folgenden Ausführungen informieren über die Regelungen des Instituts für Germanistik zur inhaltlichen Ausgestaltung der Prüfungen im Fach Deutsch im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.
Zulassungsvoraussetzung für die Examensprüfungen ist die erfolgreiche Abfassung einer Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA). Hierfür sucht sich der/die Kandidat/in eine/n Betreuer/in, der/die auch die Erstbegutachtung übernimmt. Mit der betreuenden Lehrkraft wird das Thema der WHA grob abgesprochen. Die Lehrkraft reicht den Themenvorschlag bei der HLA ein. Die Bearbeitungszeit umfasst 12 Wochen nach offizieller Bekanntgabe des Themas durch die Prüfungsstelle Gießen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur auf Grundlage eines amtsärztlichen Attestes möglich (einzureichen bei der Prüfungsstelle). Die WHA soll einen Umfang von mindestens 60 Seiten haben und nach Möglichkeit max. 80 Seiten umfassen bei einer Zeichenzahl von ø 2.500 (ohne Leerzeichen). Sie ist bei der HLA/Prüfungsstelle Gießen einzureichen. Die HLA leitetet das Begutachtungsexemplar an den/die Betreuer/in zur Erstbegutachtung weiter. Die Benotung erfolgt nach der 15-Punkte-Skala. Nachdem das Erstgutachten erstellt ist, reicht der/die Betreuer/in WHA und Erstgutachten an eine/n Zweitgutachter/in weiter. Der/die Zweitgutachter/in kann gemeinsam mit dem/der Kandidat/in ausgewählt werden; andernfalls wählt der/die Erstgutachter/in eine/n Zweitgutachter/in aus. Diese/r kann sich inner- halb des Notenspektrums zwischen 5 und 12 Notenpunkten dem Erstgutachten anschließen. Bei einem Ergebnis zwischen 4 und 0 NP sowie zwischen 13 und 15 NP muss ein ausführliches Zweitgutachten erstellt werden. Die Begutachtungszeit umfasst in der Regel jeweils 4 Wochen.
Genauere Hinweise zur WHA finden sich auf den Seiten der
HLA/ Prüfungsstelle Gießen
.
Deutsch L1
Die mündliche Prüfung im Fach Deutsch L1 umfasst 20 min. Die Prüfung wird von einer Lehrkraft durchgeführt. Die Kandidaten/innen bemühen sich rechtzeitig um eine/n Prüfer/in. Geprüft werden die Studiengebiete Sprache/Sprachdidaktik und Literatur/Literaturdidaktik. Beide Prüfungsteile umfassen 10 min. Die Themen werden in Absprache mit der/dem Prüfenden im Vorfeld festgelegt. Die Benotung erfolgt nach der 15-Punkte-Skala.
Deutsch L2/L5
Die mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch L2 und Deutsch L5 umfasst 60 min. Die Prüfung wird von zwei Lehrkräften durchgeführt, die jeweils einen Arbeitsbereich der Germanistik (Sprache und Literatur) vertreten. Die Kandidaten/innen bemühen sich rechtzeitig um Prüfer/innen. Geprüft werden die Studiengebiete Sprache und Literatur. Beide Prüfungsteile umfassen 30 min. Insgesamt werden 5 Themen abgeprüft, wahlweise 3 Themen im einen und 2 Themen im anderen Studiengebiet. Mindestens 1 Thema muss didaktisch ausgerichtet sein. Die Themenbereiche werden in Absprache mit den Prüfenden im Vorfeld festgelegt. Die Benotung erfolgt nach der 15-Punkte-Skala.
Deutsch L3
Die mündliche Prüfung im Fach Deutsch L3 umfasst 60 min. Die Prüfung wird von zwei Lehrkräften durchgeführt, die jeweils einen Arbeitsbereich der Germanistik (Sprache und Literatur) vertreten. Die Kandidaten/innen bemühen sich rechtzeitig um Prüfer/innen. Geprüft werden die Studiengebiete Sprache und Literatur. Beide Prüfungsteile umfassen 30 min. Es werden 3 Themen pro Studiengebiet geprüft, also insgesamt 6 Themen. Mindestens 1 Thema muss didaktisch ausgerichtet sein. Die Themenbereiche werden in Absprache mit den Prüfenden im Vorfeld festgelegt. Die Benotung erfolgt nach der 15-Punkte-Skala.
Die schriftliche Examensprüfung besteht in allen Lehramtsfächern aus einer vierstündigen Klausur. Die Kandidaten/innen bemühen sich rechtzeitig um eine/n Betreuer/in, der/die auch die Erstbegutachtung übernimmt. In Absprache mit der betreuenden Lehrkraft sind 3 Themenbereiche festzulegen. Die betreuende Lehrkraft reicht die Aufgabenstellung bei der HLA ein. Von den 3 eingereichten Themen stellt die HLA in der Prüfung 2 Themen zur Auswahl. Der/die Kandidat/in bearbeitet in der Klausur 1 Thema. Die HLA leitetet die Klausur im Anschluss an die Prüfung an den/die Betreuer/in zur Erstbegutachtung weiter. Die Benotung erfolgt nach der 15-Punkte-Skala. Nachdem das Erstgutachten erstellt ist, reicht der/die Betreuer/in Klausur und Erstgutachten an eine/n selbstgewählte/n Zweitgutachter/in weiter. Diese/r kann sich innerhalb des Notenspektrums zwischen 5 und 12 Notenpunkten dem Erstgutachten anschließen. Bei Einem Ergebnis zwischen 4 und 0 NP sowie zwischen 13 und 15 NP muss ein ausführliches Zweitgutachten erstellt werden. Die Begutachtungszeit wird von der HLA festgelegt.