Startseite Prüfungsbestimmungen
- Info Prüfungsleistungen
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Umfang der Prüfungsleistungen
Alle Module müssen grundsätzlich in allen Studiengängen erfolgreich absolviert werden.
In den Lehramtsstudiengängen gehen die Modulabschlüsse ein in die Berechnung der Staatsexamensnote. Folgende Module sind in den verschiedenen Studiengängen bezogen auf das Fach Deutsch in die Staatsexamenswertung einzubringen:
1. L1 (Kurzfach): Sämtliche Module;
2. L1 (Langfach): 2 Module, wählbar aus „Sprache und Literatur“, „Sprachdidaktik und Sprachkompetenz“, „Literaturdidaktik und Literarisches Lernen“;
3. L2: Module „Wort und Satz“, „Epochen und institutionelle Kontexte der Literatur“; „Sprachdidaktik und Sprachkompetenz“, „Literaturdidaktik und Literarisches Lernen“;
4. L3: 4 bzw. 5 Module, wählbar aus den Modulen des dritten bis sechsten Semesters;
5. L5: 3 Module, wählbar aus „Wort und Satz“ oder „Epochen und institutionelle Kontexte der Literatur“; „Sprachdidaktik und Sprachkompetenz“ oder „Sprache und Literatur“; „Literaturdidaktik und Literarisches Lernen“ oder „Sprache und Literatur“.
Die Module werden mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Sämtliche zu absolvierende Module gehen in die Berechnung der Abschlussnote des Studienfachs ein. Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten nach CP-Gewichtung. Näheres regelt die Studienordnung.
Die Module werden mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Sämtliche zu absolvierende Module gehen in die Berechnung der Abschlussnote des Studienfachs ein. Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten nach CP-Gewichtung. Näheres regelt die Studienordnung.
Informationen rund um die BA- bzw. MA- Thesis bieten die entsprechenden Leitfäden, die unter
folgender Adresse zum Download angeboten werden:
Studienhandbücher und Leitfäden Germanistik — Institut für Germanistik
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- Info Leistungsüberprüfung
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Formen der Leistungsüberprüfung
In Modulen, die aus mehreren (i.d.R. zwei) Lehrveranstaltungen bestehen, wird die Modulabschluss- prüfung in der Regel in einer der Lehrveranstaltungen absolviert. Als Grundformen der Wissensüberprüfung und des wissenschaftlichen Darstellens sind für die Modulabschlussprüfung folgende Formen vorgesehen:
1. Klausur (v.a. in Vorlesungen);
2. Individualpräsentation mit schriftlicher Ausarbeitung: Präsentation im Seminar – auch als Teilleistung in einer Gruppenpräsentation – mit anschließender individueller schriftlicher Ausarbeitung in Form einer kürzeren Hausarbeit. (Nur BA/MA!)
3. Hausarbeit.
Alternative Formen der Wissens- und Kompetenzüberprüfung sind möglich, etwa wenn besondere Werkstücke (Podcast- oder Videoproduktion, Homepage, Textedition, etc.) als Leistungen anerkannt werden sollen. Hierfür sind allerdings im Vorfeld die Anforderungen zu definieren und vom zuständigen Prüfungsausschuss des Faches anzuerkennen. Die Bestimmungen zur Modulabschlussprüfung und zu den möglichen Prüfungsformen sind grundsätzlich in den Modulbeschreibungen fixiert. Eine Änderung dieser Formen bedarf für die Lehramtsstudiengänge einer Änderung bzw. Ergänzung der Modulbeschreibung durch das Direktorium des Zentrums für Lehrerbildung.
1. Klausur
Vorlesungs- und Seminarklausuren finden üblicherweise in der letzten oder vorletzten Sitzung einer Lehrveranstaltung statt. Sie dauern i.d.R. – sofern in den Modulbeschreibungen nicht anders angege- ben – 90 Minuten. Für die Klausur ist neben den Inhalten der Lehrveranstaltung eine definierte Lektüre verbindlich. Alle Ergebnisse zu Klausuren werden innerhalb von drei Wochen vom jeweiligen Lehrenden in FlexNow eingetragen.
2. Hausarbeit
Ab Beginn des Semesters können in Absprache mit den Lehrenden Hausarbeiten übernommen werden. Thema und erster Gliederungsentwurf werden mit dem Lehrenden abgesprochen. Hausarbeiten haben
je nach Studienphase 10-22 Seiten Umfang (einschließlich Inhalts- und Literaturverzeichnis).
Hausarbeiten als Ausarbeitungen von Einzelpräsentationen haben je nach Studienphase einen Umfang
von 12-15 Seiten (einschließlich Inhalts- und Literaturverzeichnis). Jede Hausarbeit enthält eine
unterschriebene Versicherung, dass sie selbstständig und ohne Unterstützung durch Künstliche
Intelligenz verfasst worden ist, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwandt worden sind
und alle sinngemäß oder wörtlich zitierten Stellen und Abbildungen mit Quellenangaben kenntlich
gemacht sind. Die Eigenständigkeitserklärung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Erklaerung
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Sofern nicht anders geregelt, ist die Hausarbeit sowohl elektronisch (zur Archivierung von Seiten der Lehrenden) als auch in einer ausgedruckten Ausfertigung einzureichen. Die Arbeit wird begutachtet und mit Punkten (15er-Skala) benotet. Auf der Grundlage des Gutachtens soll eine Nachbesprechung der Arbeit stattfinden.
Weitere Regelungen für die Erstellung von Hausarbeiten:
1. Die Abgabe der Hausarbeiten im Wintersemester erfolgt bis zum 15.03., im Sommersemester bis zum 15.09. In Einzelfällen (Praktikum, Exkursion, Erkrankung, besonderer Zeitbedarf) können die verantwortlichen Lehrenden eine Fristverlängerung gewähren. Es gilt das Datum des Poststempels oder der E-Mail.
2. Die Begutachtung, Rückgabe und Besprechung der Arbeiten erfolgt i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach der Abgabe.
3. Nicht erfolgreiche Arbeiten müssen nach der Besprechung innerhalb von 2 Wochen überarbeitet werden.
4. Bei gravierend fehlerhaften Arbeiten (Grammatik, Rechtschreibung, Gliederungs-, Verweis- und Zitationstechnik) ist – auch wenn sie bestanden sind – vor dem Eintrag in FlexNow die sprachliche und formale Korrektur nachzuweisen.
5. Der Eintrag einer Bewertung in FlexNow erfolgt erst, wenn die schriftliche Rückmeldung zur Arbeit zur Kenntnis genommen worden ist und gegebenenfalls auch eine persönliche Besprechung der Arbeit stattgefunden hat.
3. Einzelpräsentation
Die Übernahme der Präsentation erfolgt bis zur dritten Veranstaltungssitzung. Bewertungskriterien sollen vorher bekannt sein (z.B. Gliederung, Inhalt, Vortragsstil, Medieneinsatz, Handreichung); Thema und erster Gliederungsentwurf werden abgesprochen. Es gibt eine Liste der mindestens zu berücksichtigenden Literatur. Dazu gehört auch ein Titel zur Form wissenschaftlicher Arbeiten. Form: ca. 15-20 Minuten individuelle Vortragszeit; bei einer Sitzungsgestaltung durch Zweier- und Dreiergruppen können entsprechend abgegrenzte Einzelpräsentationen kombiniert werden. Zur Präsentation gehört gleichfalls die Organisation einer 20–30minütigen Arbeitsphase der Seminarmitglieder. Jede Präsentation kann in Form einer kurzen Hausarbeit (ca. 12-15 Seiten) ausgearbeitet werden. Es gibt ein Kurzgutachten zum Vortrag, ebenso ein Kurzgutachten zur Hausarbeit. Es wird eine Gesamtnote gebildet (15er Skala).
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige und aktive Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen und zwar unabhängig von den Gründen des Fehlens (z.B. mit oder ohne Attest). Dies gilt bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen. Bei Fehlzeiten von mehr als 50% gilt eine Lehrveranstaltung aufgrund von fehlenden Vorleistungen als nicht bestanden. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die Anwesenheit erfüllt wurde.
- Info Modulabschlussprüfung
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Modulabschlussprüfung
Die Modulabschlussprüfung wird bei zweigliedrigen Modulen in einer der beiden zugehörigen Lehrveranstaltungen erbracht.
Eine Wahlmöglichkeit zwischen etwaigen Leistungsnachweisen aus beiden Lehrveranstaltungen eines Moduls gibt es nicht.
Die Studierenden müssen sich entscheiden, in welchem der Seminare sie die Modulabschlussprüfung ablegen wollen.
Die Teilleistungen für einen Modulabschluss müssen grundsätzlich innerhalb desselben Moduls und der diesem zugeordneten konkreten Lehrveranstaltungen erworben werden.
Sie können nicht aus äquivalenten angebotenen Parallel- oder Folgemodulen zusammengestellt werden.
Über Anerkennungen von anderweitig erbrachten Leistungen entscheidet der Modulverantwortliche in Abstimmung mit dem Modulprüfungsausschuss.
Alle o.g. Prüfungsformen werden gemäß Modulbeschreibungen als gleichwertig aufgefasst.
Die zu kumulierenden Einzelleistungen werden nach dem bekannten Punktesystem (0-15 Punkte) bewertet.
Es soll das ganze Punktespektrum ausgeschöpft werden.
Die Modulabschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn sie mit weniger als 5 Punkten bewertet ist (nach der 15er-Skala).
Es gibt keine Möglichkeit zur Kompensation einer nicht bestandenen Modulabschlussprüfung.
Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, brauchen Studierende in der Veranstaltung, in der die MAP nicht geschrieben wird, eine Bestätigung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme.
Die Lehrenden wählen geeignete Formen zur Feststellung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme.
Als Mindestvoraussetzung gilt die allgemeine Anwesenheitsregelung (s.o.).
Die aktive Teilnahme wird für jede/n Studierende/n in FlexNow durch ein einfaches „bestanden“ bestätigt.
Sollten Studierende die Bedingungen für die aktive Teilnahme nicht erfüllt haben, wird in FlexNow der Eintrag „fehlende Vorleistungen“ gesetzt.
Dies führt dazu, dass der entsprechende Modulteil im nächsten Semester erneut belegt werden muss.
Die in der anderen Lehrveranstaltung erbrachte MAP ist davon im Prinzip unberührt und kann dort dennoch abgelegt werden.
Das Modul gilt aber erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn der ausstehende Modulteil als „bestanden“ verbucht ist.
Der Eintrag „fehlende Vorleistungen“ kann sich dadurch negativ auf die Regelstudienzeit auswirken, da Folgemodule ggf. nicht belegt werden können.
- Wiederholungsprüfung 1
Für Studierende, die die Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, wird eine erste Wiederholungsprüfung angeboten.
Für nicht bestandene Klausuren wird sie in Form einer Klausur im zeitlichen Umfang der Modulabschlussklausur (90 min, sofern nicht anders angegeben) durchgeführt.
Sie soll – in der organisatorischen Verantwortung des Lehrenden – innerhalb von 6 Wochen nach Vorlesungsende und frühestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse stattfinden.
Nicht bestandene Hausarbeiten können innerhalb einer Frist von 14 Tagen überarbeitet werden.
Die Wiederholungsprü- fung wird in Punkten (15er Skala) bewertet. Der Noteneintrag in FlexNow erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Wochen.
- Wiederholungsprüfung 2
Wenn eine Modulabschlussprüfung auch durch die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde, bleibt nur noch die Möglichkeit einer zweiten Wiederholungsprüfung für den erfolgreichen Modulab- schluss. Wie die Wiederholungsprüfung durchzuführen ist, regelt die betreffende Modulbeschreibung.
Die Wiederholungsprüfung wird von den jeweiligen Modulverantwortlichen organisiert.
Betroffene set- zen sich frühzeitig mit den Modulverantwortlichen in Verbindung.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist das gesamte Modul endgültig nicht bestanden.
Das endgültige Nichtbestehen eines Moduls führt nach den Allgemeinen Bestimmungen der JLU dazu, dass Folgemodule nicht mehr besucht werden und damit der Studiengang nicht mehr mit Erfolg abgeschlossen werden kann.
Die zuvor ausgeführten Regelungen gelten nicht für Täuschungsversuche.
Diese sind in §24 Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge und §30 Allgemeine
Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge geregelt:
Eine Prüfung ist demnach nicht bestanden, wenn der Prüfling über seine Leistung vorsätzlich getäuscht oder zu täuschen versucht hat.
Eine Täuschungshandlung liegt insbesondere vor, wenn unzulässige Hilfsmittel verwendet oder mitgeführt werden oder wenn fremde Leistungen als eigene ausgegeben werden (Plagiat); als Fremdleistung gilt auch die Unterstützung durch Künstliche Intelligenz. Eine Täuschungshandlung liegt auch vor, wenn der Text einer schriftlichen Arbeit, bemessen nach Wörtern, zu mehr als 15 Prozent aus Teilen früherer Arbeiten desselben Prüflings besteht, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde (Selbstplagiat).
Begeht ein Prüfling im selben Studiengang einen weiteren Täuschungs- versuch, nachdem ihm das Nichtbestehen wegen eines früheren Täuschungsversuchs bekannt gegeben wurde, sind die betroffenen Modulprüfungen endgültig nicht bestanden.
Der Studiengang kann nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt dadurch, dass die Studierenden sich zum Modul über FlexNow anmelden und die Lehrenden die Klausurtermine – bzw. bei Hausarbeiten die Abgabefristen – in den Lehrveranstaltungen bekannt geben.
Abmeldungen von den Prüfungen erfolgen über das Prüfungsamt im Zentrum für Lehrerbildung. Bis 3 Tage vor Prüfungstermin ist ein Rücktritt von der Prüfung ohne Angaben von Gründen möglich. Die „3 Tage“ werden so gezählt, dass man beim Tag vor der Prüfung mit „1“ zu zählen beginnt und die Kalendertage (also auch die Wochenenden und Feiertage mitzählen!) bis 3 durchzählt – und dann den Tag davor nimmt: an ihm ist noch eine Abmeldung ohne Begründung möglich. Ist dieser „Tag davor“ ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, gilt der Werktag danach.
Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden.
Diese Mitteilung ist bei Lehramtsstudiengängen zu richten an das
Zentrum für Lehrerbildung
Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge Rathenaustr. 8
35394 Gießen
Email: pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de
und bei BA/MA Studiengängen an das
Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften (APG)
Karl-Glöckner-Straße 5A
35394 Gießen
Email: pruefungsamt.geisteswissenschaften@admin.uni-giessen.de
Einen Anspruch auf eine zeitnahe „Nachprüfung“ gibt es nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Ab- meldungen ohne Vorlage eines Attests haben zur Folge, dass das Modul erst im folgenden Studienturnus (1 Jahr im BA und den Lehramtsstudiengängen bzw. 1 Semester im MA) wieder studiert und abgeschlossen werden kann! Soweit Folgemodule den erfolgreichen Abschluss eines vorhergehenden Moduls voraussetzen, können sie in der Zwischenzeit nicht studiert werden.
Weitere Informationen sowie der offizielle Vordruck zur
Bescheinigung von Prüfungsunfähigkeit finden sich hier:
1. Was mache ich, wnn ich krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen kann? — Akademisches Prüfungsamt Geisteswissenschaften
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Von der Verpflichtung, das Modul im festgesetzten Zeitraum zu absolvieren, kann man sich befreien lassen: bei Krankheit und Schwangerschaften, in Zeiten der Kindererziehung und wenn es nahe Angehörige zu pflegen gibt, bei studienbedingten Auslandsaufenthalten, in genehmigten Urlaubssemestern und bei besonderen persönlichen oder studienbedingten Belastungen.
Diese Befreiung von der Verpflichtung zum vorschriftsgemäßen Absolvieren der Module muss beantragt und vom jeweils zuständigen Modulprüfungsausschuss genehmigt werden.
Der Antrag mit allen geeigneten Unterlagen (ärztliches Attest etc.) muss an das Prüfungsamt (s.o.) gerichtet werden.
Falls aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Krankheiten eine Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
Nachteilsausgleich bedeutet Anpassung der Prüfungsform bzw. der Rahmenbedingungen der Prüfung an die gegebenen körperlichen Einschränkungen (z.B. Verlängerung der Bearbeitungszeit, Erholungspausen, separater Prüfungsraum usw.); die Gegenstände der Prüfung (Themen, Inhalte etc.) selbst bleiben dabei jedoch unverändert.
Betroffene Studierende müssen den Nachteilsausgleich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss des FB 05 schriftlich beantragen und die Beeinträchtigung durch geeignete Nachweise (z.B. Atteste, Gutachten, Schwerbehindertenausweis) belegen.
Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag und gibt eine schriftliche Bestätigung mit Angaben zu Art und Umfang des gewährten Nachteilsausgleichs.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich hier:
Nachteilsausgleich im Studium — JLU
.
- Info Synopsen: Zeitschemata für Modulabschlussprüfungen
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Synopsen: Zeitschemata für Modulabschlussprüfungen
| Wintersemester | Sommersemester | |
| Anmeldung Präsentationen | bis spätestens zur 3. Sitzung | bis spätestens zur 3. Sitzung |
| Übernahme von Hausarbeiten | ab Beginn der Vorlesungszei | ab Beginn der Vorlesungszeit |
| Abgabe Hausarbeiten | bis 15. März | bis 15. September |
| Ergebnisse Hausarbeiten in FlexNow | bis 15. April | bis 15. Oktober |
| Überarbeitungen von Hausarbeiten (= Wiederholungsprüfung 1) | bis 30. April | bis 31. Oktober |
| Ergebnis WHP 1 in FlexNow | bis 20. Mai | bis 20. November |
| Wintersemester | Sommersemester | |
| Klausurtermine | vorletzte oder letzte Semester- woche | vorletzte oder letzte Semester- woche |
| Ergebnisse Klausuren in FlexNow | bis 15. März | bis 15. August |
| Wiederholungsprüfungen zu den Klausuren | letzte Märzwoche | letzte Augustwoche |
| Ergebnis der WHPin FlexNow | bis 15. April | bis 15. September |
| Teilnehmer | Zeitraum, Dauer Inhalt | Ergebnis | |
| a) Klausur | alle |
In der letzten oder vorletzten Sitzung Dauer: 90 Minuten |
Bestanden , wenn 50 % der Klausurpunkte erreicht wurden
Attest
eingereicht:
Nicht bestanden
:
|
| b) Nachschreibeklausur |
Wenn Attest bei: a) Klausur |
Möglichst zeitnah
Dauer: 90 Minuten |
Bestanden , wenn 50 % der Klausurpunkte erreicht wurden
Attest
eingereicht:
Nicht bestanden
:
|
| c) 1. Wiederholungsklausur |
Wenn durchgefallen bei:
b) Nachschreibeklausur |
Innerhalb von 6 Wochen nach
Dauer: 90 Min |
Bestanden , wenn 50 % der Klausurpunkte erreicht wurden
Eintrag in Flex Now
:
Attest
eingereicht:
Nicht bestanden
:
|
| d) 2. Wiederholungsklausur |
Wenn durchgefallen bei a) Klausur b) 2. Wiederholungsklausur |
Für WiSe: im Normalfall in der 1. Junihälfte Für SoSe: Im Normalfall in der 1. Novemberhälfte Dauer: 90 Min |
Bestanden , wenn insgesamt 50% der Klausurpunkte erreicht wurden
Eintrag in FlexNow
:
Nicht bestanden : Folgemodule können nicht mehr besucht und damit kann der Studiengang nicht mehr mit Erfolg abgeschlossen werden! |