FAQ Staatsprüfung
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu den Staatsprüfungen in Psychologie:
Sie können bei Frau Dr. Müller geprüft werden. Setzen Sie sich bei Fragen am besten direkt mit ihr in Verbindung.
Sie geben den von Ihnen gewünschten Prüfer/die von Ihnen gewünschte Prüferin für die Grundwissenschaft Psychologie auf den Meldeunterlagen der Hessischen Lehrkräfteakademie an.
Aus Kapazitätsgründen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmefällen von einem Prüfer/einer Prüferin geprüft, der nicht zu der Arbeitsgruppe gehört, in der Sie das Aufbaumodul belegt haben.
Ob Sie tatsächlich bei dem von Ihnen angegeben Prüfer/der angegebenen Prüferin geprüft werden, hängt von seinen/ihren Kapazitäten ab. Sofern Sie das Aufbaumodul der entsprechenden Prüfergruppe belegt haben, werden Sie aber in der Regel von ihm/ihr oder einem/einer Kollegen/in geprüft. Innerhalb einer Arbeitsgruppe prüfen in der Regel alle PrüferInnen die gleiche Literatur.
Das ist nicht möglich. Die PrüferInnen in der Grundwissenschaft Psychologie sind angehalten, vorab keine Prüferzusagen zu machen, da die Zuteilung der zu prüfenden Studierenden zentral durch die Koordinationsstelle Lehramt erfolgt.
Nach abgeschlossener Prüferzuteilung erfolgt ein Aushang bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. Außerdem können Sie dann auch in der Stud.IP-Veranstaltung "Erste Staatsprüfung Herbst/Frühjahr ... in der Grundwissenschaft Psychologie" die Prüferzuteilung einsehen.
Die Prüferzuteilung erfolgt etwa 4 Wochen nach Ende der Frist zur Abgabe der Meldeunterlagen.
Nach abgeschlossener Prüferzuteilung stellen wir in einer eigens für die jeweilige Examenskohorte in Stud.IP angelegten Gruppe die Themenwahlblätter und Literaturempfehlungen aller PrüferInnen zum Download zur Verfügung. Auf den Themenwahlblättern finden Sie dann weitere Instruktionen zum Ablauf, da diese bei den PrüferInnen variieren können.
Eine Unterschrift Ihres Prüfers/Ihrer Prüferin ist in der Grundwissenschaft Psychologie zu keiner Zeit notwendig . Die Formblätter B1 und B2 der Hessischen Lehrkräfteakademie finden aufgrund der zentralen Themenstellung keine Anwendung bei uns!
Die Prüfungsliteratur wird Ihnen z.T. über die Stud.IP-Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Große Teile der Literatur stehen in der UB aber auch online zur Verfügung.
Alle PrüferInnen veranstalten eine Informationsveranstaltung, in welcher über den grundsätzlichen Ablauf der Prüfung informiert wird und Rückfragen gestellt werden können.
Bei diesen Terminen besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, jedoch möchten wir die Teilnahme unbedingt empfehlen!
Sie finden die Termine kurz vorher in der Stud.IP-Veranstaltung zur Staatsprüfung in Psychologie, zu der Sie automatisch angemeldet werden, wenn Sie zur Prüfung gemeldet sind.
Die PrüferInnen informieren Sie bei den Informationsveranstaltungen darüber, ob und wann Sie die Themenwahlzettel einreichen müssen. Meist ist das gewünschte Prozedere und der Abgabetermin auch direkt auf dem Themenwahlzettel vermerkt. Das Themenwahlblatt muss zu keiner Zeit und unter keinen Umständen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingereicht werden.
Bitte senden Sie in solchen Fällen eine E-Mail an die Koordinationsstelle Lehramt , die Ihren Prüfer/Ihre Prüferin entsprechend informieren wird.
Da es sich um eine staatliche Prüfung handelt, können Sie die Klausureinsicht nur bei der Hessischen Lehrkräfteakademie beantragen.
Wir können Sie nur über das Prozedere in der Grundwissenschaft Psychologie verbindlich informieren. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu den Prüfungen in den anderen Grundwissenschaften an den/die entsprechenden StudienfachberaterIn.