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In welchen Fällen muss der Themenwahlzettel im Fachbereich oder auch bei der Hessischen Lehrkräfteakademie abgegeben werden?

Die PrüferInnen informieren Sie bei den Informationsveranstaltungen darüber, ob und wann Sie die Themenwahlzettel einreichen müssen. Meist ist das gewünschte Prozedere und der Abgabetermin auch direkt auf dem Themenwahlzettel vermerkt. Das Themenwahlblatt muss zu keiner Zeit und unter keinen Umständen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingereicht werden.