6. Kann ich das Praktikum auf verschiedene Einrichtungen aufteilen?
Der ambulante und der stationäre Teil des Praktikums finden im Regelfall in mind. zwei Einrichtungen statt: Der kooperierenden Einrichtungen, sowie der VT-Ambulanz der Universität Gießen. Einzelne Vertiefungen finden darüberhinaus in ambulanten Praxen statt.
Der stationäre Teil selbst (450 h) kann darüber hinaus nicht weiter aufgeteilt werden. Es ist auch nicht möglich, den ambulanten Teil (außer Baustein 4) in einer selbstgesuchten Einrichtung zu verbringen, da daran diverse Lehrveranstaltungen und Supervisionsgruppen geknüpft sind.
Sie können im stationären Praktikum aber durchaus innerhalb einer Einrichtung auf verschiedenen Stationen eingesetzt werden oder bei einer Einrichtung mit verschiedenen Standorten zwischen diesen wechseln.