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Promotion am Fachbereich 09

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Promotion am Fachbereich 09.

Schritt für Schritt zum Doktortitel

Eine Promotion ist ein bedeutender Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Laufbahn. Diese Seite begleitet Sie durch den gesamten Prozess - von der Betreuung und Annahme bis zur Disputation und Urkunde.

 

 

Ihr Weg zur Promotion in 6 Schritten

 Betreuung und Thema

Der erste Schritt einer Promotion ist die Entwicklung eines geeigneten wissenschaftlichen Themas und die Abstimmung mit einer Betreuungsperson.

Ein Promotionsthema kann:

  • aus einem eigenen Themenvorschlag entstehen,
  • aus ausgeschriebenen Forschungsvorhaben hervorgehen.

Die Betreuung erfolgt durch zwei Betreuer/innen, die vom Promotionsausschuss bestellt werden.

Voraussetzung:

  • eine der Betreuungspersonen muss dem Fachbereich 09 angehören,
  • eine der Betreuungspersonen muss Mitglied der Professorengruppe sein,
  • die beiden Betreuungspersonen müssen unterschiedlichen Professuren angehören.

Die Betreuungspersonen beraten und unterstützen während des gesamten Promotionsverfahrens und begleiten die wissenschaftliche Entwicklung der Dissertation.

Der Fachbereich verleiht nach Abschluss des ordentlichen Promotionsverfahrens folgende akademische 
Doktorgrade:

  1. Doktorin bzw. Doktor der Agrarwissenschaften (Dr. agr.) in den Fachgebieten Agrar- und 
    Umweltwissenschaften oder Oenologie,
  2. Doktorin bzw. Doktor der Ökotrophologie (Dr. oec. troph.) im Fachgebiet Ökotrophologie,
  3. Doktorin bzw. Doktor der Ernährungswissenschaften (Dr. troph.) im Fachgebiet Ernährungswissenschaften,
  4. Doktorin bzw. Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), bei einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt in einem der unter Ziffer 1. bis 3. genannten Fachgebiete,
  5. Doktorin bzw. Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.), bei einem Schwerpunkt in den Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften in einem der unter Ziffer 1. bis 3. genannten Fachgebiete. 

 Annahme des Promotionsvorhabens

Voraussetzung für die Annahme als Promovend/in ist in der Regel ein Masterabschluss in einem passenden Fachgebiet oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Über die Anerkennung fachfremder Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss.

Der Antrag auf Annahme erfolgt zu Beginn der Arbeit an der Promotion und dient nicht der Eröffnung des Prüfungsverfahrens.

Die Annahme als Promovend/in erfolgt zunächst für fünf Jahre. Eine Verlängerung kann, bei vorliegen triftiger Gründe und entsprechender Nachweise beantragt werden.

 Dissertation anfertigen

Während der Promotionsphase bearbeiten Promovend/innen eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung und entwickeln daraus eine Dissertation.

Die Dissertation kann erstellt werden als Monographie oder als kumulative Dissertation

Sie kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Weitere Wissenschaftssprachen können zugelassen werden, wenn eine fachgerechte Begutachtung möglich ist.

Details zur Dissertation

Prüfungsverfahren

Eröffnung des Prüfungsverfahrens

Für die Eröffnung des Prüfungsverfahrens, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Digitale Abgabe der Dissertation im Prüfungsamt.
  2. Zahlung der Promotionsgebühr
  3. Vorschlag für die Prüfungskommission

 

Abgabe der Dissertation

Mit der Abgabe der Dissertation beginnt das Prüfungsverfahren. Die Dissertation wird ausschließlich in digitaler Form beim Prüfungsamt eingereicht.

 

Promotionsgebühr

Die Promotionsgebühr beträgt 150 €, die Gebühr für die Wiederholung der Disputation beträgt 50 €. Über die Zahlung ist ein formloser Nachweis beim Prüfungsamt einzureichen (Screenshot per Mail).

 

Vorschlag der Prüfungskommission

Die Prüfungskommission wird bei Eröffnung des Verfahrens gebildet. Die/der Promovierende machen hierfür einen Vorschlag.

Begutachtung
Die Dissertation wird durch zwei Gutachter/innen beurteilt. Die Gutachten sind innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Dissertation beim Prüfungsamt einzureichen.

Die Gutachten enthalten:

  • eine Bewertung der wissenschaftlichen Qualität,
  • einen Vorschlag zur Annahme oder Ablehnung,
  • gegebenenfalls einen Notenvorschlag.

In bestimmten Fällen kann ein Drittgutachten erforderlich werden, beispielsweise bei abweichenden Bewertungen oder bei besonderen Prädikaten.

 

Auslage der Dissertation

Nach Abschluss der Begutachtung erfolgt die gigtale Auslage der Dissertation.

Während der Auslage können berechtigte Mitglieder des Fachbereichs die Dissertation und Gutachten einsehen und gegebenenfalls Zusatzgutachten abgeben.

Die Auslage dauert zwei Wochen.

Disputation

Bitte beachten Sie:

Der Antrag auf Disputation muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Auslage erfolgen. Zwischen Einreichung der Dissertation und Disputation müssen ausreichend Zeit für Begutachtung, mögliche Drittbegutachtung, Auslage und organisatorische Schritte eingeplant werden.

Details zur Disputation

 Veröffentlichung und Urkunde

Veröffentlichung

Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens muss die Dissertation veröffentlicht werden, ggf. mit eingearbeiteten Änderungsauflagen.

Die Veröffentlichung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Universitätsbibliothek.

Mögliche Veröffentlichungsformen sind:

  • elektronische Veröffentlichung über die Publikationsplattform "JLUpub",
  • Veröffentlichung über einen Verlag,
  • Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift.

Urkunde

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen kann die Promotionsurkunde beantragt werden. Die Urkundenausgabe erfolgt im Prüfungsamt. Bei externen Promovend/innen kann auf Wunsch auch ein Versand per Einschreiben erfolgen.

Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.

Auf Antrag kann bis zur Aushändigung der Promotionsurkunde eine Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Promotion ausgestellt werden. Sie ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

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Promotionsordnung

 

Promotionsordnung
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Downloads

Hier finden Sie wichtige Formulare und Vorlagen.

Zu den Downloads

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Disputationstermine

 

Disputationstermine
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Kontakt des Prüfungsamts

Bismarckstraße 24
35390 Gießen

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Promotion am Fachbereich 09: Canva/Saskia Heß ; Prüfungsverfahren: Canva/Saskia Heß ; Promotionsordnung: ChatGPT/Saskia Heß ; Downloads: ChatGPT/Saskia Heß ; Disputationstermine: ChatGPT/Nadine Ackermann; Kontakt des Prüfungsamts: ChatGPT/Saskia Heß