Inhaltspezifische Aktionen

Industriepraktikum - Wichtige Informationen (FAQ)

Wichtige Informationen für Studierende des Studiengangs Agrobiotechnologie

 

Für Studierende, die im Wintersemester 2022/23 ihr Studium im Studiengang Agrobiotechnologie aufgenommen haben:
Das Industriepraktikum (MK-019) ist jetzt ein Profilmodul mit dem Modulcode MP-196. Damit ist das Industriepraktikum für diese Studierenden freiwillig. Sie können sich nun zwischen einem Praktikum ODER zwei Profilmodulen entscheiden. Wir empfehlen jedoch dringend ein Praktikum, da wir diese Erfahrung als essentiell für Ihre zukünftige berufliche Laufbahn ansehen.

Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/23 begonnen haben:
Sie müssen das Praktikum weiterhin als Kernmodul (MK-019) absolvieren. Wenn Sie auf die neue Prüfungsordnung umsteigen und stattdessen zwei Profilmodule belegen möchten, müssen Sie einen offiziellen Antrag auf Umstellung auf die neue Prüfungsordnung beim Prüfungsamt stellen. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt über studies@fb09.uni-giessen.de.

 

 

Der FB 09 hat für alle internationalen Studiengänge zwei Übersichten mit den jeweiligen Kernmodulen erstellt. Sie sind alle auf dieser Website zu finden:
https://www.uni-giessen.de/en/faculties/f09/studies/while-studying/cmp

Vor WS 22/23: 8 Kernmodule plus das Praktikum sind Pflichtmodule, also insgesamt 10 Kernmodule (10, weil das Praktikum als zwei Module gezählt wird) und zusätzlich 6 Profilmodule.

Seit WS 22/23: 8 Kernmodule sind Pflicht und zusätzlich 8 Profilmodule oder 6 Profilmodule + Praktikum.

Wie bereits oben beschrieben, ist eine Umstellung auf die neue Regelung mit der Wahlfreiheit für das Praktikum prinzipiell möglich, muss aber vorher beim Prüfungsamt beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie das Prüfungsamt über studies@fb09.uni-giessen.de.

 

Weitere Informationen zum Praktikumsmodul

Die Mindestdauer des Praktikums beträgt ca. 8-9 Wochen (360 Stunden) und ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 3. und 4. Semester zu absolvieren. Die Studierenden können aber auch einen anderen Zeitraum für ihr Praktikum wählen.

Bezüglich Mindestdauer des Praktikums verweisen wir auf die Speziellen Ordnungen der Master-Studiengänge "Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement" (7.36.09 Nr.1) der Justus-Liebig-Universität Gießen
(http://www.uni-giessen.de/mug/7/findex36.html/7_36_09_1_AOeU). 

Die Höchstdauer des Praktikums beträgt maximal 6 Monate (120 Tage, Vollzeit = 24 Wochen á 5 Tage). 
Grundsätzlich müssen internationale Studierende die erlaubte Anzahl an Arbeitstagen mit ihrem Visum beachten: 120 ganze bzw. 240 halbe Tage pro Jahr. Ein im Studium vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (8-9 Wochen / 360 Stunden) ist von dieser Regelung ausgenommen.
Ob ein länger dauerndes Praktikum auch komplett als Pflichtpraktikum gelten darf, obwohl nur 9 Wochen laut Studienordnung vorgegeben sind, sollten Studierenden vorher mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde klären.

Achtung! 
Während der Corona-Pandemie galt die Ausnahmeregelung dass das Industriepraktikum auch an einem Institut der JLU abgeleistet werden durfte. Seit dem Wegfall aller Corona-Regeln am 11. April 2023 ist auch diese Ausnahmeregelung aufgehoben, d.h. das Internship MUSS zwingend wieder außerhalb der JLU Gießen bei einem unserer Industriepartner abgeleistet werden.

Addressen in der Industrie für Bewerbungen um ein Praktikum für den Studiengang Agrobiotechnologie.

 

Anmeldung zum Modul

Eine Anmeldung zum Modul über StudIP ist nicht möglich.

Das Praktikum muss vor Beginn angemeldet und genehmigt werden. Normalerweise wird dies beim Prüfungsamt angemeldet, aber Agrobiotechnology Studierende senden das ausgefüllte Formular bitte an uns (Patrick.Schaefer cc Susanne.Habermehl). Das entsprechende Formular dazu finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Für dieses Modul gibt es keine Prüfungsanmeldung über FlexNow!

Die Studierenden senden nach Beendigung ihres Praktikums folgende Dokumente an der Modulkoordinator, Prof. Dr. Patrick Schäfer: 
1. Da vom Studierenden ausgefüllte und vom Prüfungsamt unterschriebene Formular (siehe oben) zur Anmeldung und Genehmigung des Praktikums. 
2. Das vom Praktikumsbetreuer ausgefüllte und unterschriebene Formular "Nachweis über geleistetes Praktikum / Proof of internship" welches Sie  hier herunterladen können.
3. Entgegen den in den Richtlinien des FB 09 für das Industriepraktikum unter Punkt 2. aufgeführten Angaben, wird von Studierenden des Studiengangs Agrobiotechnology KEIN Praktikumsbericht benötigt! 
Wir benötigen nach Ablauf des Praktikums ein von Ihrem Unternehmen erstelltes und unterzeichnetes Zeugnis aus dem Informationen über die Dauer und den Zeitraum des Praktikums, sowie Ihre Aufgaben, Tätigkeiten, erworbene Kenntnisse und eine Beurteilung ihrer Tätigkeit hervorgehen. 

Nach Beendigung des Praktikums müssen diese drei Dokumente (in Papierform oder digital) dem Modulkoordinator, Herrn Prof. Dr. Patrick Schäfer zur Anerkennung vorgelegt werden. Anschließend wird ein Termin für eine mündliche Prüfung vereinbart. 

Wenn alle Unterlagen vollständig sind und die mündliche Prüfung bestanden wurde, werden die Prüfungsunterlagen und das Zeugnis an das Prüfungsamt übermittelt und Ihre Leistung in FlexNow eingetragen. 


FB 09 Richtlinien speziell für das Industriepraktikum MK-019-EN/MP-196 (nur in englischer Sprache).

Weitere Informationen zum Industriepraktikum MK-019-EN / MP-196 finden Sie auf den Seiten des FB09!

 

Mehr Informationen über den Studiengang Agrobiotechnologie

Übersicht Studiengang Agrobiotechnologie (Master of Science (MSc))

Agrobiotechnologie, Insektenbiotechnologie und Bioressourcen, Transitionsmanagement (Broschüre) PDF Download

Modulverzeichnis Agrobiotechnologie Masterstudiengang (PDF)

Modulverzeichnis gesamt FB09