Über die Klinik
MitarbeiterInnen
Tierärztinnen und Tierärzte
Prof. Dr. Dr. h. c. Axel Wehrend |
Prof. Dr. Christine Wrenzycki |
apl. Prof. Dr. Gerhard Schuler |
Dipl. ECAR Leitung der Professur für klinische Reproduktionsmedizin |
Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin Leitung der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin |
Dipl. ECAR Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung |
PD Dr. Rainer Hospes |
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Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung |
Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer | Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung |
Lukas Trzebiatowski |
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Sarah Schmid |
Tierarzt | Tierärztin | Tierärztin |
Coco Froels |
Vanessa Kloe |
Dr. Viktoria Kichmann |
Tierärztin | Tierärztin | Tierärztin |
Hannah Hümmelchen |
Inken Leggeri |
Dr. Emilia Diel |
Tierärztin | Tierärztin |
Tierärztin |
Jennifer Baier |
Dr. Lisa Ulrich |
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Tierärztin | Tierärztin |
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Ann-Selina Fries |
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Olav Granacher |
Tierärztin | Tierarzt | Tierarzt |
Sekretariate
Ina Welker | Nadja Berner-Sames |
Sekretariat der Professur für klinische Reproduktionsmedizin Tel.: 0641-99-38701, -38695 |
Sekretariat der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin Tel.: 0641-99-38771 |
Studentische Hilfskräfte (2023-2024)
vorne: v.l.n.r. Anne-Rose Eckhoff, Elisabeth Casser, Carina Hirenbach, Raphaelle Everling, Lilly Herrmann
mitte: v.l.n.r. Lea Puhl, Dalina Aust, Sina Ettner, Nona-Jil Heikens, Rieke Schindler, Susanne Wagner, Sophie Stelker, Hannah Trimborn
hinten: v.l.n.r. Julian Döring, Josephina Engel, Angelina Kohlhauer, Benedikt Stohl
Labor
Julia Blad-Stahl |
Sabine Feller |
Simone Heerdt |
Franziska Kotarski |
Carmen Schuhmacher-Schmidt |
Bettina Zimmer |
Birgit Rabenau |
Katrin Koslowski |
Tierpflegerinnen und Tierpfleger, Tiermedizinische Fachangestellte
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Pamela Hiermann |
Phil Pleick |
Tierpflegerin/Tiermed. Fachangestellte | Tierpflegerin | Tierpfleger |
Alexander Schmitt
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Lina Boland |
Florian Jesberg |
Tierpfleger | Tierpflegerin | Tierpfleger |
Raffaela Hasselbach |
Valeri Reichert |
Daniela Graulich (derzeit beurlaubt) |
Tierpflegerin | Tierpfleger | Tierpflegerin |
Julia-Michéle Wilk |
Sophie Reinisch |
Melissa Cromm |
Tierpflegerin | Tierpflegerin | Tierpflegerin |
Katharina Brandenburger |
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Tierpwärterin |
Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ehemalige Tierärztinnen und Tierärzte
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartwig Bostedt |
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Hoffmann |
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Dr. Pamela Lack |
TÄ Christina Ambros |
Dr. Nina Stratmann |
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Dr. Brit-Ragna Richter |
Dr. Susanne Müller |
Prof. Dr. Sascha Knauf, PhD habil |
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Dr. Anja Becher |
Dr. Julia Schade |
Dr. Peter Richterich |
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Dr. Steffi Dietz |
Dr. Stephan Groeger |
Dr. Gesa Groeger |
Dr. Luise Prestel |
Dr. Jörg Willig |
Dr. Yvonne Knauf |
Willi Damm |
Dr. Ann-Kathrin Wegner |
Prof. Dr. Sandra Goericke-Pesch |
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Dr. Anne-Kathrin Brokmann |
TÄ Anna-Lena Posival |
TA Falko Mattheis |
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Dr. rer. nat. Friederike Poppicht |
TÄ Meike Schünemann |
Dr. Florian Heß |
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Dr. Hanna Grothmann |
Dr. Julia Eckhardt |
Dr. Lisa Mihsler |
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Dr. Kirsten Hahn |
Dr. Sophia Ennen |
Dr. Carina Blaschka |
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Dr. Michele Klymiuk |
TÄ Vivian Junge |
Dr. Theresa Fichtner |
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Dr. Paula Martz |
Dr. Judith Stöhr |
Dr. Andrés Gonzáles |
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Dr. Marlen Auer |
Dr. Larissa Richter |
Dr. Manuela Schlipf |
Dr. Elisabeth Bernklau |
PD Dr. Marlene Sickinger |
Dr. Nadja Blad-Stahl |
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Dr. Marian Hampe |
TA Florian Schneider |
TÄ Annabell Fränkell |
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Dr. Patricia Kasper |
TÄ Denise Herbst |
Dr. Jennifer Nieth |
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Dr. Sebastian Ganz |
Dr. Theresa Conze |
TÄ Laura-Maria Woitas |
Dr. Christian Schürmann |
Dr. Maren Sievert |
Dr. Lukas Demattio |
Alina Leisen |
Eva-Maria Bartl |
Ehemalige SekretärInnen
Gudrun Rattler |
Rita Dietzler |
Ehemalige TierpflegerInnen
Willi Wildemann |
Rudolf Franke |
Mathias Cech † |
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Rudolf Büber |
Werner Döring |
Norbert Schäfer |
Ehemalige MitarbeiterInnen (Reinigung)
Frau Rumpler |
Ruth Bertram |
Ingrid Blöcher |
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Helga Rupp |
Ingrid Pertak |
Jahrgänge FamulantInnen
Jahrgang 2022-2023
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Jahrgang 2020/2021 Alina Ballat, Lea Kellner, Rebecca Kalverkamp, Deborah Schobrick, Vanessa Kloe, Isabell Lange, Giulia Scheffold, Johanna Fuchs, Séverine Deutsch, Laura Ender, Anna-Lena Freihofer, Theresa Lorscheider, Zoe Schuchard, Lynn Dirschauer |
Jahrgang 2019 Theresa Lorscheider, Vanessa Kloe, Giulia Scheffold, Arin Hoglund, Isabell Lange, Lara-Zoe Schuchard |
Jahrgang 2018 Christina Lichtenauer, Arin Hoglund, Vanessa Kloe, Lena Hechler, Vé Patzelt, Sebastian Affeldt |
Jahrgang 2017/2018 Lisa Winterhalter, Lukas Demattio, Florian Schneider, Coco Froels |
Jahrgang 2015/2016 Lisa Winterhalter, Leas Rockmann, Kathrin Malkmus, Lukas Demattio, Markus Kirsch |
Jahrgang 2014/2015 Lea Rockmann, Marlene Neuffer, Christiane Gall, Julia Waldvogel, Markus Kirsch |
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Jahrgang 2013/2014 Beate Braun, Dominik Lager, Michelle Imlau, Jasmin Schweikhard, Julia Waldvogel |
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Jahrgang 2013 Eva-Maria Senicar, Christian Schürmann, Jennifer Nieth, Josephine Almamaria Gampe, Sandra Reher |
Jahrgang 2012 Jennifer Nieth, Sandra Reher, Eva-Maria Senicar, Tobias Born, Christian Schürmann |
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Jahrgang 2011 Anja Kuhn, Antje Rochna, Christian Schürmann, Sandra Reher, Jennifer Nieth |
Jahrgang 2010 Lisa Winterhalter, Ines Höper, Corinna Müller, Olaf Kügler, Charlotte Leidinger |
Jahrgang 2009 Rebecca Zacharias, Ines Höper, Lisa Winterhalter, Olaf Kügler, Martin Graßl |
Jahrgang 2008 Julia Oltmann, Franziska Essig, Julia Nowak, Rebecca Zacharias, Christina Ströbel |
Jahrgang 2006/2007 Maria Grundmann, Julia Nowak, Sandra Nickel, Elisa Conrad, Christov Pilz, Vera Vorhagen |
Sprechzeiten
Ambulante und stationäre Patientenanmeldung
Terminsprechstunde | Abteilung | Telefonnummer | Rückfragen zu Patienten | Besuchszeiten* |
Mo- Fr von 8.00 bis 16.00 Uhr |
Klein- und Heimtiere |
+49 (0) 641-99-38707 | - | |
Pferde | +49 (0) 641-99-38706 | Mo-Fr von 14.30 bis 16.00 Uhr |
Mo-Fr von 14.30 bis 19.00 Uhr Sa+So von 10.00 bis 14.00 Uhr |
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Landwirtschaftliche Nutztiere | +49 (0) 641-99-38728 | - |
*für PatientenbesitzerInnen, nach Anmeldung bei dem/der diensthabenden Tierarzt/-ärztin.
Weitere Abteilungen:
Klinisches Labor
- Tel.: +49 (0) 641-99-38713
IVP-Labor
- Tel.: +49 (0) 641-99-38742 /-733
- Mo-Fr 9.00 bis 12.00 Uhr
Endokrinologisches Labor
- Tel.: +49 (0) 641-99-38720
- Mo-Do 7.00 bis 15.00 Uhr
Spermagewinnung und –konservierung
- Tel.: +49 (0) 641 99 38 707
Tiergesundheitsdienst für kleine Wiederkäuer
- Tel.: +49 (0) 641 99 38703
Abteilungen
Kleintierabteilung
Pferdeabteilung
Landwirtschaftliche Nutztiere (Tiergesundheitsdienste)
Labordiagnostik
Kosten
Bitte beachten Sie, dass Kosten in Not- und Nachtdienst höher sind.
Die Kosten sind in der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) und der Entgeltsatzung der JLU niedergeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für die Aufnahme von Tieren zur stationären und nichtstationären Behandlung in den Kliniken und Instituten des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen
§ 1 Aufnahme
- Tiere werden grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten, außerhalb dieser Zeiten nur in Notfällen aufgenommen.
- Die Behandlung von Tieren kann abgelehnt werden, wenn der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in fällige Forderungen aus früheren Behandlungen noch nicht beglichen hat und es sich nicht um einen Notfall handelt.
§ 2 Kosten, Zahlungsbedingungen
- Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Zusatzverpflegung, Transport, Hufbeschlag oder Klauenkorrektur und das Entgelt für Untersuchungen durch Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen berechnen sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 13.09.2001 (StAnz. für das Land Hessen, S. 4012 ff) in der jeweils geltenden Fassung. Die Zu- und Abgangstage zählen als volle Verpflegungstage.
- Das Entgelt für die Behandlung und sonstige Nebenleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung. Medikamente sowie Verbands- und Verbrauchsmaterial werden gesondert ausgewiesen.
- Nach Abschluss der Behandlung/Untersuchung erhält der/die Tierbesitzer/in eine Rechnung. Soweit Kliniken und Institute des Fachbereichs ihre Rechnungen noch nicht über das Tierpatientendokumentationssystem erstellen, erfolgt für die dort durchgeführten Behandlungen/Untersuchungen eine separate Rechnungstellung; dies gilt auch im Fall von Behandlungsleistungen außerhalb der Universität.
- Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Bei Abholung des Tieres ist dieser grundsätzlich sofort auszugleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. "§ 288 Abs. 1 BGB in der jeweils geltenden Fassung fällig. Für jede weitere Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 € erhoben.
§ 3 Privatbehandlung, Kosten
- Leitende Tierärzte/innen der Veterinärmedizinischen Kliniken und Institute, die ein Tier auf Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in persönlich behandeln oder im Falle der Verhinderung durch einen/e Vertreter/in behandeln lassen, sind berechtigt, getrennt von den Kosten nach Abs. 2 ein tierärztliches Honorar zu fordern. Dasselbe gilt für Leitende Tierärzte/innen anderer veterinärmedizinischer Kliniken und Institute, die im Falle der Privatbehandlung zur Beratung, Untersuchung oder Mitbehandlung hinzugezogen werden (Konsiliartierärzte/innen). Das tierärztliche Honorar wird dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in jeweils von den Leitenden Tierärzten/innen gesondert in Rechnung gestellt (Liquidation). Der Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in, das Tier von einem/einer Leitenden Tierarzt/ärztin einschließlich der Konsiliartierärzte/innen persönlich behandeln zu lassen, muß schriftlich auf einem vom Aufnahmeantrag getrennten Blatt erklärt werden.
- Bei Privatbehandlung werden unbeschadet der Gebühren für Verpflegung, Unterbringung und Transport dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zur Abgeltung der Kosten, die den Veterinärmedizinischen Kliniken bei der Behandlung der Tiere entstehen, Medikamente sowie Verbands-/ und Verbrauchsmaterial in voller Höhe und zur Abgeltung der übrigen Sachkosten aus Behandlungen und sonstigen Nebenleistungen (§ 2 Abs. 2) mindestens 50 % der einfachen Sätze der Anlage zu der Gebührenordnung für Tierärzte (Gebührenverzeichnis) in Rechnung gestellt.
§ 4 Vorauszahlungen
Die Universität ist berechtigt, auf die Kosten nach §§ 2 und 3 Abs. 2 angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 5 Abholung der Tiere, Folgen der Nichtbeachtung
- Der/die Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/in hat wieder genesene oder auch nicht behandlungs-, aber transportfähige Tiere auf Verlangen des/der leitenden Tierarztes/ärztin oder seines/seiner Vertreters/in in der Klinik alsbald abzuholen.
- Die Klinik ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des/der Abholers/in zu überprüfen. Dieser/diese gilt als hinreichend ausgewiesen, wenn der Aufnahmeschein vorgelegt wird. Ist der Aufnahmeschein nicht vorhanden, hat sich der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in auszuweisen. Begleiter für den Transport werden nicht gestellt.
- Die Universität ist berechtigt, die Herausgabe des Tieres bis zum vollständigen Ausgleich der Kosten nach § 2 zu verweigern.
- Tiere sind innerhalb einer Woche nach Aufforderung abzuholen. Geschieht dies nicht, kann für die Folgezeit der doppelte Verpflegungs- und Unterbringungssatz erhoben werden.
- Tiere, die innerhalb zwei Wochen nach Verstreichen des Termins nach Abs. 4 nicht abgeholt worden sind, können auf Gefahr und Kosten des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in diesen/dieser zugeführt oder freihändig verkauft bzw. verschenkt oder einem Tierheim übergeben werden. In diesem Fall hat der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in neben dem doppelten Verpflegungs- und Unterbringungssatz nach Abs. 4 auch alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu zahlen. Ein etwaiger Mehrerlös fließt nach Abzug aller Kosten dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zu.
§ 6 Verborgene oder ansteckende Krankheiten, Bösartigkeit bei Einlieferung
- Der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in ist verpflichtet, verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten des Tieres der Klinik mitzuteilen. Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/innen, die Tiere mit verborgenen oder ansteckenden Krankheiten oder bösartige Tiere den Kliniken übergeben und die Klinik davon nicht unterrichten, haften für den dadurch entstandenen Schaden, es sei denn, sie hatten hiervon schuldlos keine Kenntnis.
- Abs. 1 gilt entsprechend im Falle eines Verdachts auf verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten.
§ 7 Behandlungsumfang, Haftung
- Mit der Aufnahme in einer Klinik sind Tiere der Universität zur Behandlung übergeben. Der Behandlungsvertrag umfaßt sämtliche tierärztlich gebotenen Maßnahmen, soweit diese für Diagnose und Therapie erforderlich sind. Die Universität ist deshalb berechtigt, diese Maßnahmen gegebenenfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in zu veranlassen.
- Für Schäden, die ohne schuldhaftes Verhalten des Klinikspersonals durch Unglücksfälle, durch Infektionen oder durch Verlust der Tiere entstehen, wird keine Entschädigung gewährt.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in wegen Nichteintritt des mit einem Eingriff bzw. einer Behandlung bezweckten oder erhofften Erfolges, wenn und soweit der Eingriff und die Behandlung lege artis (nach den Regeln der tierärztlichen Kunst) durchgeführt wurde.
§ 8 Sektion, Kostentragung
- Sofern der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer nicht ausdrücklich widersprechen, können in den Kliniken der Universität verstorbene Tiere am Institut für Veterinärpathologie obduziert werden. Der/die Tierbesitzer/in bzw. der/die Tiereinlieferer kann die Befunde der Obduktion gegen Kostenerstattung erhalten.
- Wird auf Verlangen des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in ein in der Klinik gestorbenes oder getötetes Tier seziert, so hat er/sie die Kosten der Sektion zu tragen.
§ 9 Tierkörperbeseitigung
- Verstorbene oder getötete Einhufer- und Klauentiere müssen zur Beseitigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt werden.
- Nicht meldepflichtige Tierkörper im Sinne des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (z. B. Einzelkörper von Hunden oder Katzen) werden kostenpflichtig einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt. Dies gilt nicht, wenn der/die Tierbesitzer/in innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis vom Tod des Tieres dieses abholt und erklärt, für die ordnungsgemäße Beseitigung des Tieres selbst zu sorgen.
§ 10 Zutritt zu den Stallungen, Auskünfte
Das Betreten der Stallungen ist nur mit Genehmigung des/der diensthabenden Tierarztes/Tierärztin erlaubt.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Gießen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des/der Tierbesitzers/in bzw. des/der Tiereinlieferers/in werden für Abrechnungszwecke erfaßt, gespeichert und bearbeitet.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Bedingungen treten mit Wirkung vom 22. September 2008 in Kraft.
Gießen, den 18.09.2008
Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen
In Vertretung
gez.
Dr. Michael Breitbach
Historische Entwicklung
Die Ursprünge der Klinik reichen bis in das Jahr 1868 zurück. Damals wurde ein eigener Lehrstuhl für Tiergeburtshilfe und Poliklinik gegründet.
Eine ordentliche Professur für Geburtshilfe, Gynäkologie und Ambulanz wurde allerdings erst 1929 geschaffen. Die Klinik wurde nach völliger Zerstörung im letzten Weltkrieg 1954 neu geplant und 1957 vollendet. Zum Wiederaufbau standen Marshall-Plan-Gelder zur Verfügung. Saniert und erweitert wurde sie in den Jahren 1994-1996, wobei nicht nur die Bedingungen der Krankenhaushygiene, sondern auch die der modernen Lehrbelange voll berücksichtigt wurden. Die abschließenden Sanierungsarbeiten fanden in den Jahren 1999 bis 2003 statt.
Bereits im Jahr 1984 wurden an der Klinik zwei unabhängige, eigenständige Lehrstühle etabliert, die Professuren für Physiologie und Pathologie der
Fortpflanzung I und II. 2012 erfolgte dann im Zuge der Neubesetzung einer Professur eine Umstrukturierung und damit verbunden die Umbenennung in "Klinische Reproduktionsmedizin" und "Molekulare Reproduktionsmedizin". Die geschichtliche Entwicklung ist hier ausführlich dargestellt.
Die Klinik verfügt derzeit über zwei Hörsäle, einen umfangreichen Labortrakt, zwei multifunktionale Demonstrationsräume, einen modernen Untersuchungs- und Operationstrakt, sowie Stallungen für Groß- und Kleintiere und Intensiveinheiten für Neonaten der verschiedenen Tierarten.