Inhaltspezifische Aktionen

Über die Klinik

Inhaltspezifische Aktionen

MitarbeiterInnen

Tierärztinnen und Tierärzte

 Prof. Dr. Wehrend

Prof. Dr. Dr. h. c. Axel Wehrend


 

Prof. Dr. Christine Wrenzycki



apl. Prof. Dr. Gerhard Schuler

Dipl. ECAR
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin

 Leitung der Professur für klinische Reproduktionsmedizin

Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin
Fachtierärztin für Molekulargenetik und Gentechnologie

Leitung der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin

Fachtierarzt für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung
 
 PD. Dr. Hospes

PD Dr. Rainer Hospes

Dr. Henrik Wagner

Dr. Henrik Wagner



Dr. Judith Krohn

Fachtierarzt für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung

Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer mit Zusatzbezeichnung Neuweltkamele

Fachtierärztin für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung
 

Lukas Trzebiatowski
Lina Längerer

 Sarah Schmid

Tierarzt Tierärztin Tierärztin
 

Coco Froels 

Vanessa Kloe

Dr. Viktoria Kichmann

Tierärztin Tierärztin Tierärztin
 

Dr. Hannah Hümmelchen

Tierärztin mit Zusatzbezeichnung Neuweltkamele

Svea Beermann

Dr. Emilia Diel 

Tierärztin Tierärztin

Tierärztin

Jennifer Baier

Dr. Lisa Ulrich

Tierärztin mit Zusatzbezeichnung Neuweltkamele

Theresa Stroh

Tierärztin Tierärztin

Tierärztin



Dr. Ann-Selina Fries



Dr. Markus Ritz



Olav Granacher
Tierärztin Tierarzt Tierarzt

Sekretariate

Ina Welker Nadja Berner-Sames

Sekretariat der Professur für klinische Reproduktionsmedizin
(Prof. Dr. Dr. h.c. Axel Wehrend)

Tel.: 0641-99-38701, -38695

Sekretariat der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin
(Prof. Dr. Christine Wrenzycki)

Tel.: 0641-99-38771

FamulantInnen 2024/25

hinten v.l.n.r.: Desiree Schumann, Angelika Bongartz, Daniela Schmidt, Marianne Morelle 
mittig v.l.n.r.: Josephina Engel, Annika Mensch, Hannah Trimborn, Sina Ettner, Nona Heikens, Letitia Bäuerle, Nikola Schmidt, Luise Hahm 
vorne v.l.n.r.: Susanne Wagner, Elisabeth Casser, Marlene Johansen, Jule Schaupp, Carina Hirenbach 

Labor

Frau Blad-Stahl

Julia Blad-Stahl


Sabine Feller


Simone Heerdt
     

Franziska Kotarski
 

Carmen Schuhmacher
 

Bettina Zimmer
     

Birgit Rabenau

Katrin Koslowski

 
 
 

Tierpflegerinnen und Tierpfleger, Tiermedizinische Fachangestellte



Juliane Bach

Frau Hiermann

Pamela Hiermann


Phil Pleick
Tierpflegerin/Tiermed. Fachangestellte Tierpflegerin Tierpfleger
     

Alexander Schmitt

Lina Boland

Florian Jesberg

Tierpfleger Tierpflegerin Tierpfleger
     
Frau Ulrich

Raffaela Hasselbach


Valeri Reichert

Frau Haar

Daniela Graulich (derzeit beurlaubt)

Tierpflegerin Tierpfleger Tierpflegerin
     

Julia-Michéle Wilk

Sophie Reinisch

 

 

Tierpflegerin Tierpflegerin  

 

 

 

 

 

   
     

Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ehemalige Tierärztinnen und Tierärzte

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartwig Bostedt

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Hoffmann

 

 

 

 

Dr. Pamela Lack

TÄ Christina Ambros

Dr. Nina Stratmann
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biogechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Brit-Ragna Richter

Dr. Susanne Müller

Prof. Dr. Sascha Knauf, PhD habil
Fachtierarzt für Wildtiere

   

 

Dr. Anja Becher
Dipl. ECAR

Dr. Julia Schade

Dr. Peter Richterich
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Steffi Dietz

Dr. Stephan Groeger
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Gesa Groeger

     

Dr. Luise Prestel

Dr. Jörg Willig

Dr. Yvonne Knauf

     

Willi Damm

Dr. Ann-Kathrin Wegner

Prof. Dr. Sandra Goericke-Pesch
Dipl. ECAR
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Anne-Kathrin Brokmann

TÄ Anna-Lena Posival

TA Falko Mattheis

   

 

Dr. rer. nat. Friederike Poppicht
M. Sc. Biologie

TÄ Meike Schünemann

Dr. Florian Heß

 

 

Dr. Hanna Grothmann
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Julia Eckert
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Lisa Mihsler

   

 

Dr. Kirsten Hahn

Dr. Sophia Ennen
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung
Fachtierärztin für kleine Wiederkäuer

Dr. Carina Blaschka
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Michele Klymiuk

TÄ Vivian Junge

Dr. Theresa Fichtner

   

 

Dr. Paula Martz

Dr. Judith Stöhr

Dr. Andrés Gonzáles

   

 

Dr. Marlen Auer

Dr. Larissa Richter

Dr. Manuela Schlipf

     

Dr. Elisabeth Bernklau
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

PD Dr. Marlene Sickinger
Fachtierärztin für Rinder
Fachtierärztin für kleine Wiederkäuer

Dr. Nadja Blad-Stahl

   

 

Dr. Marian Hampe

TA Florian Schneider

TÄ Annabell Fränkell

   

 

Dr. Patricia Kasper

TÄ Denise Herbst

Dr. Jennifer Nieth
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Sebastian Ganz
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Theresa Conze
Dipl. ECAR
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

TÄ Laura-Maria Woitas

     

Dr. Christian Schürmann
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Maren Sievert
Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin

Dr. Lukas Demattio 
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin

Dipl. ECAR

     

Inken Leggeri
Tierärztin 

Eva-Maria Bartl
Tierärztin im NWK-Projekt


Ehemalige SekretärInnen

<img class="image-richtext picture-variant-mini" src="../../../../../../../../resolveuid/887e3ed1cd904c7d929f2a03a61ff3db/@@images/image/mini" alt="" data-data-val="887e3ed1cd904c7d929f

Inhaltspezifische Aktionen

Sprechzeiten

Ambulante und stationäre Patientenanmeldung

Terminsprechstunde Abteilung Telefonnummer Rückfragen zu Patienten Besuchszeiten*
Mo- Fr von 
8.00 bis 16.00 Uhr
Klein-
und Heimtiere
+49 (0) 641-99-38707 -
Pferde +49 (0) 641-99-38706 Mo-Fr von 14.30 bis 16.00 Uhr

Mo-Fr von 14.30 bis 19.00 Uhr

Sa+So von 10.00 bis 14.00 Uhr

Landwirtschaftliche Nutztiere +49 (0) 641-99-38728 -

  *für PatientenbesitzerInnen, nach Anmeldung bei dem/der diensthabenden Tierarzt/-ärztin.

 

Weitere Abteilungen:

 

Klinisches Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38713

IVP-Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38742 /-733
  • Mo-Fr 9.00 bis 12.00 Uhr

Endokrinologisches Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38720
  • Mo-Do 7.00 bis 15.00 Uhr

Spermagewinnung und –konservierung

  • Tel.: +49 (0) 641 99 38 707

Tiergesundheitsdienst für kleine Wiederkäuer

  • Tel.: +49 (0) 641 99 38703
Inhaltspezifische Aktionen

Abteilungen

Kleintierabteilung

Pferdeabteilung

Landwirtschaftliche Nutztiere (Tiergesundheitsdienste)

Labordiagnostik

Inhaltspezifische Aktionen

Kosten

Bitte beachten Sie, dass Kosten in Not- und Nachtdienst höher sind.

Die Kosten sind in der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) und der Entgeltsatzung der JLU niedergeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Inhaltspezifische Aktionen

Geschichte der Klinik

Herunterladen
Inhaltspezifische Aktionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für die Aufnahme von Tieren zur stationären und nichtstationären Behandlung in den Kliniken und Instituten des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen

§ 1 Aufnahme

  1. Tiere werden grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten, außerhalb dieser Zeiten nur in Notfällen aufgenommen.
  2. Die Behandlung von Tieren kann abgelehnt werden, wenn der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in fällige Forderungen aus früheren Behandlungen noch nicht beglichen hat und es sich nicht um einen Notfall handelt.

 

§ 2 Kosten, Zahlungsbedingungen

  1.  Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Zusatzverpflegung, Transport, Hufbeschlag oder Klauenkorrektur und das Entgelt für Untersuchungen durch Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen berechnen sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 13.09.2001 (StAnz. für das Land Hessen, S. 4012 ff) in der jeweils geltenden Fassung. Die Zu- und Abgangstage zählen als volle Verpflegungstage.
  2. Das Entgelt für die Behandlung und sonstige Nebenleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung. Medikamente sowie Verbands- und Verbrauchsmaterial werden gesondert ausgewiesen.
  3. Nach Abschluss der Behandlung/Untersuchung erhält der/die Tierbesitzer/in eine Rechnung. Soweit Kliniken und Institute des Fachbereichs ihre Rechnungen noch nicht über das Tierpatientendokumentationssystem erstellen, erfolgt für die dort durchgeführten Behandlungen/Untersuchungen eine separate Rechnungstellung; dies gilt auch im Fall von Behandlungsleistungen außerhalb der Universität.
  4. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Bei Abholung des Tieres ist dieser grundsätzlich sofort auszugleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. "§ 288 Abs. 1 BGB in der jeweils geltenden Fassung fällig. Für jede weitere Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 € erhoben.

 

§ 3 Privatbehandlung, Kosten

  1. Leitende Tierärzte/innen der Veterinärmedizinischen Kliniken und Institute, die ein Tier auf Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in persönlich behandeln oder im Falle der Verhinderung durch einen/e Vertreter/in behandeln lassen, sind berechtigt, getrennt von den Kosten nach Abs. 2 ein tierärztliches Honorar zu fordern. Dasselbe gilt für Leitende Tierärzte/innen anderer veterinärmedizinischer Kliniken und Institute, die im Falle der Privatbehandlung zur Beratung, Untersuchung oder Mitbehandlung hinzugezogen werden (Konsiliartierärzte/innen). Das tierärztliche Honorar wird dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in jeweils von den Leitenden Tierärzten/innen gesondert in Rechnung gestellt (Liquidation). Der Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in, das Tier von einem/einer Leitenden Tierarzt/ärztin einschließlich der Konsiliartierärzte/innen persönlich behandeln zu lassen, muß schriftlich auf einem vom Aufnahmeantrag getrennten Blatt erklärt werden.
  2. Bei Privatbehandlung werden unbeschadet der Gebühren für Verpflegung, Unterbringung und Transport dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zur Abgeltung der Kosten, die den Veterinärmedizinischen Kliniken bei der Behandlung der Tiere entstehen, Medikamente sowie Verbands-/ und Verbrauchsmaterial in voller Höhe und zur Abgeltung der übrigen Sachkosten aus Behandlungen und sonstigen Nebenleistungen (§ 2 Abs. 2) mindestens 50 % der einfachen Sätze der Anlage zu der Gebührenordnung für Tierärzte (Gebührenverzeichnis) in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Vorauszahlungen

Die Universität ist berechtigt, auf die Kosten nach §§ 2 und 3 Abs. 2 angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

 

§ 5 Abholung der Tiere, Folgen der Nichtbeachtung

  1. Der/die Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/in hat wieder genesene oder auch nicht behandlungs-, aber transportfähige Tiere auf Verlangen des/der leitenden Tierarztes/ärztin oder seines/seiner Vertreters/in in der Klinik alsbald abzuholen.
  2. Die Klinik ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des/der Abholers/in zu überprüfen. Dieser/diese gilt als hinreichend ausgewiesen, wenn der Aufnahmeschein vorgelegt wird. Ist der Aufnahmeschein nicht vorhanden, hat sich der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in auszuweisen. Begleiter für den Transport werden nicht gestellt.
  3. Die Universität ist berechtigt, die Herausgabe des Tieres bis zum vollständigen Ausgleich der Kosten nach § 2 zu verweigern.
  4. Tiere sind innerhalb einer Woche nach Aufforderung abzuholen. Geschieht dies nicht, kann für die Folgezeit der doppelte Verpflegungs- und Unterbringungssatz erhoben werden.
  5. Tiere, die innerhalb zwei Wochen nach Verstreichen des Termins nach Abs. 4 nicht abgeholt worden sind, können auf Gefahr und Kosten des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in diesen/dieser zugeführt oder freihändig verkauft bzw. verschenkt oder einem Tierheim übergeben werden. In diesem Fall hat der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in neben dem doppelten Verpflegungs- und Unterbringungssatz nach Abs. 4 auch alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu zahlen. Ein etwaiger Mehrerlös fließt nach Abzug aller Kosten dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zu.

 

§ 6 Verborgene oder ansteckende Krankheiten, Bösartigkeit bei Einlieferung 

  1. Der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in ist verpflichtet, verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten des Tieres der Klinik mitzuteilen. Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/innen, die Tiere mit verborgenen oder ansteckenden Krankheiten oder bösartige Tiere den Kliniken übergeben und die Klinik davon nicht unterrichten, haften für den dadurch entstandenen Schaden, es sei denn, sie hatten hiervon schuldlos keine Kenntnis.
  2. Abs. 1 gilt entsprechend im Falle eines Verdachts auf verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten.

 

 § 7 Behandlungsumfang, Haftung

  1. Mit der Aufnahme in einer Klinik sind Tiere der Universität zur Behandlung übergeben. Der Behandlungsvertrag umfaßt sämtliche tierärztlich gebotenen Maßnahmen, soweit diese für Diagnose und Therapie erforderlich sind. Die Universität ist deshalb berechtigt, diese Maßnahmen gegebenenfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in zu veranlassen.
  2. Für Schäden, die ohne schuldhaftes Verhalten des Klinikspersonals durch Unglücksfälle, durch Infektionen oder durch Verlust der Tiere entstehen, wird keine Entschädigung gewährt.
  3. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in wegen Nichteintritt des mit einem Eingriff bzw. einer Behandlung bezweckten oder erhofften Erfolges, wenn und soweit der Eingriff und die Behandlung lege artis (nach den Regeln der tierärztlichen Kunst) durchgeführt wurde.

 

§ 8 Sektion, Kostentragung

  1. Sofern der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer nicht ausdrücklich widersprechen, können in den Kliniken der Universität verstorbene Tiere am Institut für Veterinärpathologie obduziert werden. Der/die Tierbesitzer/in bzw. der/die Tiereinlieferer kann die Befunde der Obduktion gegen Kostenerstattung erhalten.
  2. Wird auf Verlangen des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in ein in der Klinik gestorbenes oder getötetes Tier seziert, so hat er/sie die Kosten der Sektion zu tragen.

 

 § 9 Tierkörperbeseitigung

  1. Verstorbene oder getötete Einhufer- und Klauentiere müssen zur Beseitigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt werden.
  2. Nicht meldepflichtige Tierkörper im Sinne des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (z. B. Einzelkörper von Hunden oder Katzen) werden kostenpflichtig einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt. Dies gilt nicht, wenn der/die Tierbesitzer/in innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis vom Tod des Tieres dieses abholt und erklärt, für die ordnungsgemäße Beseitigung des Tieres selbst zu sorgen.

 

§ 10 Zutritt zu den Stallungen, Auskünfte

Das Betreten der Stallungen ist nur mit Genehmigung des/der diensthabenden Tierarztes/Tierärztin erlaubt.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Gießen.

 

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten des/der Tierbesitzers/in bzw. des/der Tiereinlieferers/in werden für Abrechnungszwecke erfaßt, gespeichert und bearbeitet.

 

§ 13 Inkrafttreten

Diese Bedingungen treten mit Wirkung vom 22. September 2008 in Kraft.

 

Gießen, den 18.09.2008

 

Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen

 

In Vertretung

gez.

Dr. Michael Breitbach

Inhaltspezifische Aktionen

Historische Entwicklung

Die Ursprünge der Klinik reichen bis in das Jahr 1868 zurück. Damals wurde ein eigener Lehrstuhl für Tiergeburtshilfe und Poliklinik gegründet.

Eine ordentliche Professur für Geburtshilfe, Gynäkologie und Ambulanz wurde allerdings erst 1929 geschaffen. Die Klinik wurde nach völliger Zerstörung im letzten Weltkrieg 1954 neu geplant und 1957 vollendet. Zum Wiederaufbau standen Marshall-Plan-Gelder zur Verfügung. Saniert und erweitert wurde sie in den Jahren 1994-1996, wobei nicht nur die Bedingungen der Krankenhaushygiene, sondern auch die der modernen Lehrbelange voll berücksichtigt wurden. Die abschließenden Sanierungsarbeiten fanden in den Jahren 1999 bis 2003 statt.

Bereits im Jahr 1984 wurden an der Klinik zwei  unabhängige, eigenständige Lehrstühle etabliert, die Professuren für Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung I und II.

Im Jahr 2012 erfolgte dann im Zuge der Neubesetzung einer Professur eine Umstrukturierung und damit verbunden die Umbenennung in "Klinische Reproduktionsmedizin" und "Molekulare Reproduktionsmedizin".

Im Jahr 2023 fand auf Beschluss des Präsidiums der Justus-Liebig-Universität die Änderung der Denomination statt. Die neue Bezeichnung lautet seit dem Jahr 2023:

Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde

Die Professurenbezeichnungen "Klinische Reproduktionsmedizin" und "Molekulare Reproduktionsmedizin" sind geblieben. 

Die Klinik verfügt derzeit über zwei Hörsäle, einen umfangreichen Labortrakt, zwei multifunktionale Demonstrationsräume, einen modernen Untersuchungs- und Operationstrakt, sowie Stallungen für Groß- und Kleintiere und Intensiveinheiten für Neonaten der verschiedenen Tierarten.

Die geschichtliche Entwicklung ist hier ausführlich dargestellt.

Inhaltspezifische Aktionen

Historische Entwicklung bis 2023.pdf

Herunterladen