Inhaltspezifische Aktionen

Über die Klinik

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MitarbeiterInnen

Tierärztinnen und Tierärzte

 Prof. Dr. Wehrend

Prof. Dr. Dr. h. c. Axel Wehrend


 

Prof. Dr. Christine Wrenzycki



apl. Prof. Dr. Gerhard Schuler

Dipl. ECAR
Fachtierarzt für Reproduktionsmedizin

 Leitung der Professur für klinische Reproduktionsmedizin

Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin
Fachtierärztin für Molekulargenetik und Gentechnologie

Leitung der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin

Dipl. ECAR
Fachtierarzt für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung
 
 PD. Dr. Hospes

PD Dr. Rainer Hospes

Dr. Henrik Wagner

Dr. Henrik Wagner



Dr. Judith Krohn

Fachtierarzt für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung
Fachtierarzt für kleine Wiederkäuer Fachtierärztin für Zuchthygiene und
Biotechnologie der Fortpflanzung
 

Lukas Trzebiatowski
Lina Längerer

 Sarah Schmid

Tierarzt Tierärztin Tierärztin
 

Coco Froels 

Vanessa Kloe

Dr. Viktoria Kichmann

Tierärztin Tierärztin Tierärztin
 

 Hannah Hümmelchen

Inken Leggeri

Dr. Emilia Diel 

Tierärztin Tierärztin

Tierärztin

 

 

 

 

 

Jennifer Baier

Dr. Lisa Ulrich

 

Tierärztin Tierärztin

 



Ann-Selina Fries



Markus Ritz



Olav Granacher
Tierärztin Tierarzt Tierarzt

Sekretariate

Ina Welker Nadja Berner-Sames

Sekretariat der Professur für klinische Reproduktionsmedizin
(Prof. Dr. Dr. h.c. Axel Wehrend)

Tel.: 0641-99-38701, -38695

Sekretariat der Professur für molekulare Reproduktionsmedizin
(Prof. Dr. Christine Wrenzycki)

Tel.: 0641-99-38771

 

                 

<br />

Studentische Hilfskräfte (2023-2024)

vorne: v.l.n.r. Anne-Rose Eckhoff, Elisabeth Casser, Carina Hirenbach, Raphaelle Everling, Lilly Herrmann
mitte: v.l.n.r. Lea Puhl, Dalina Aust, Sina Ettner, Nona-Jil Heikens, Rieke Schindler, Susanne Wagner, Sophie Stelker, Hannah Trimborn
hinten: v.l.n.r. Julian Döring, Josephina Engel, Angelina Kohlhauer, Benedikt Stohl

Labor

Frau Blad-Stahl

Julia Blad-Stahl


Sabine Feller


Simone Heerdt
     

Franziska Kotarski
 

Carmen Schuhmacher-Schmidt
 

Bettina Zimmer
     

Birgit Rabenau

Katrin Koslowski

 
 
 

Tierpflegerinnen und Tierpfleger, Tiermedizinische Fachangestellte



Juliane Bach

Frau Hiermann

Pamela Hiermann


Phil Pleick
Tierpflegerin/Tiermed. Fachangestellte Tierpflegerin Tierpfleger
     

Alexander Schmitt

 

Lina Boland

Florian Jesberg

Tierpfleger Tierpflegerin Tierpfleger
     
Frau Ulrich

Raffaela Hasselbach


Valeri Reichert

Frau Haar

Daniela Graulich (derzeit beurlaubt)

Tierpflegerin Tierpfleger Tierpflegerin
     

Julia-Michéle Wilk

Sophie Reinisch

Melissa Cromm

Tierpflegerin Tierpflegerin Tierpflegerin

 

 

 

 

Katharina Brandenburger

   
Tierpwärterin    

Ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ehemalige Tierärztinnen und Tierärzte

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hartwig Bostedt

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Hoffmann

 

 

 

 

Dr. Pamela Lack

TÄ Christina Ambros

Dr. Nina Stratmann
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biogechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Brit-Ragna Richter

Dr. Susanne Müller

Prof. Dr. Sascha Knauf, PhD habil
Fachtierarzt für Wildtiere

   

 

Dr. Anja Becher
Dipl. ECAR

Dr. Julia Schade

Dr. Peter Richterich
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Steffi Dietz

Dr. Stephan Groeger
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Gesa Groeger

     

Dr. Luise Prestel

Dr. Jörg Willig

Dr. Yvonne Knauf

     

Willi Damm

Dr. Ann-Kathrin Wegner

Prof. Dr. Sandra Goericke-Pesch
Dipl. ECAR
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Anne-Kathrin Brokmann

TÄ Anna-Lena Posival

TA Falko Mattheis

   

 

Dr. rer. nat. Friederike Poppicht
M. Sc. Biologie

TÄ Meike Schünemann

Dr. Florian Heß

 

 

Dr. Hanna Grothmann
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Julia Eckhardt
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Lisa Mihsler

   

 

Dr. Kirsten Hahn

Dr. Sophia Ennen
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung
Fachtierärztin für kleine Wiederkäuer

Dr. Carina Blaschka
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Michele Klymiuk

TÄ Vivian Junge

Dr. Theresa Fichtner

   

 

Dr. Paula Martz

Dr. Judith Stöhr

Dr. Andrés Gonzáles

   

 

Dr. Marlen Auer

Dr. Larissa Richter

Dr. Manuela Schlipf

     

Dr. Elisabeth Bernklau
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

PD Dr. Marlene Sickinger
Fachtierärztin für Rinder
Fachtierärztin für kleine Wiederkäuer

Dr. Nadja Blad-Stahl

   

 

Dr. Marian Hampe

TA Florian Schneider

TÄ Annabell Fränkell

   

 

Dr. Patricia Kasper

TÄ Denise Herbst

Dr. Jennifer Nieth
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

   

 

Dr. Sebastian Ganz
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Theresa Conze
Dipl. ECAR
Fachtierärztin für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

TÄ Laura-Maria Woitas

     

Dr. Christian Schürmann
Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung

Dr. Maren Sievert
Fachtierärztin für Reproduktionsmedizin

Dr. Lukas Demattio 
Tierarzt

     

 

 

 

 

 

 

Alina Leisen
Tierärztin

Eva-Maria Bartl
Tierärztin

 

Ehemalige SekretärInnen

Gudrun Rattler

Rita Dietzler

Ehemalige TierpflegerInnen

Willi Wildemann

 

Rudolf Franke

Mathias Cech †

 

   

 

   

Rudolf Büber

Werner Döring

Herr Schäfer

Norbert Schäfer

Ehemalige MitarbeiterInnen (Reinigung)

Frau Rumpler

Ruth Bertram

Ingrid Blöcher

 

 

 

Helga Rupp

Ingrid Pertak

 

Jahrgänge FamulantInnen

Stehend: Nadja Krön, Josephina Engel, Jule Schaupp, Rieke Schindler, Angelina Kohlhauer, Ben Ferrinho<br /> Sitzend: Annika Mensch, Lea Kellner, Max Schnepper, Linn Schenk, Anne-Rose Eckhoff<br /> Nicht im Bild: Julian Döring

Jahrgang 2022-2023

 

 

 

 

Jahrgang 2020/2021
Alina Ballat, Lea Kellner, Rebecca Kalverkamp, Deborah Schobrick, Vanessa Kloe, Isabell Lange, Giulia Scheffold, Johanna Fuchs, Séverine Deutsch, Laura Ender, Anna-Lena Freihofer, Theresa Lorscheider, Zoe Schuchard, Lynn Dirschauer
 
 Jahrgang 2019
Theresa Lorscheider, Vanessa Kloe, Giulia Scheffold, Arin Hoglund, Isabell Lange, Lara-Zoe Schuchard
 
Jahrgang 2018
Christina Lichtenauer, Arin Hoglund, Vanessa Kloe, Lena Hechler, Vé Patzelt, Sebastian Affeldt 
 
Jahrgang 2017/2018
Lisa Winterhalter, Lukas Demattio, Florian Schneider, Coco Froels 
 
Jahrgang 2015/2016
Lisa Winterhalter, Leas Rockmann, Kathrin Malkmus, Lukas Demattio, Markus Kirsch  
 
Jahrgang 2014/2015
Lea Rockmann, Marlene Neuffer, Christiane Gall, Julia Waldvogel, Markus Kirsch 
 

 

Jahrgang 2013/2014
Beate Braun, Dominik Lager, Michelle Imlau, Jasmin Schweikhard, Julia Waldvogel 
 

 

Jahrgang 2013
Eva-Maria Senicar, Christian Schürmann, Jennifer Nieth, Josephine Almamaria Gampe, Sandra Reher 
 

Jahrgang 2012
Jennifer Nieth, Sandra Reher, Eva-Maria Senicar, Tobias Born, Christian Schürmann 
 

 

Jahrgang 2011
Anja Kuhn, Antje Rochna, Christian Schürmann, Sandra Reher, Jennifer Nieth 
 

Jahrgang 2010
Lisa Winterhalter, Ines Höper, Corinna Müller, Olaf Kügler, Charlotte Leidinger 
 

Jahrgang 2009
Rebecca Zacharias, Ines Höper, Lisa Winterhalter, Olaf Kügler, Martin Graßl 
 

Jahrgang 2008
Julia Oltmann, Franziska Essig, Julia Nowak, Rebecca Zacharias, Christina Ströbel 
 

 Jahrgang 2006/2007
Maria Grundmann, Julia Nowak, Sandra Nickel, Elisa Conrad, Christov Pilz, Vera Vorhagen

 

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Sprechzeiten

Ambulante und stationäre Patientenanmeldung

Terminsprechstunde Abteilung Telefonnummer Rückfragen zu Patienten Besuchszeiten*
Mo- Fr von 
8.00 bis 16.00 Uhr
Klein-
und Heimtiere
+49 (0) 641-99-38707 -
Pferde +49 (0) 641-99-38706 Mo-Fr von 14.30 bis 16.00 Uhr

Mo-Fr von 14.30 bis 19.00 Uhr

Sa+So von 10.00 bis 14.00 Uhr

Landwirtschaftliche Nutztiere +49 (0) 641-99-38728 -

  *für PatientenbesitzerInnen, nach Anmeldung bei dem/der diensthabenden Tierarzt/-ärztin.

 

Weitere Abteilungen:

 

Klinisches Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38713

IVP-Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38742 /-733
  • Mo-Fr 9.00 bis 12.00 Uhr

Endokrinologisches Labor

  • Tel.: +49 (0) 641-99-38720
  • Mo-Do 7.00 bis 15.00 Uhr

Spermagewinnung und –konservierung

  • Tel.: +49 (0) 641 99 38 707

Tiergesundheitsdienst für kleine Wiederkäuer

  • Tel.: +49 (0) 641 99 38703
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Abteilungen

Kleintierabteilung

Pferdeabteilung

Landwirtschaftliche Nutztiere (Tiergesundheitsdienste)

Labordiagnostik

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Kosten

Bitte beachten Sie, dass Kosten in Not- und Nachtdienst höher sind.

Die Kosten sind in der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) und der Entgeltsatzung der JLU niedergeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

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Geschichte der Klinik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedingungen für die Aufnahme von Tieren zur stationären und nichtstationären Behandlung in den Kliniken und Instituten des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen

§ 1 Aufnahme

  1. Tiere werden grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten, außerhalb dieser Zeiten nur in Notfällen aufgenommen.
  2. Die Behandlung von Tieren kann abgelehnt werden, wenn der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in fällige Forderungen aus früheren Behandlungen noch nicht beglichen hat und es sich nicht um einen Notfall handelt.

 

§ 2 Kosten, Zahlungsbedingungen

  1.  Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Zusatzverpflegung, Transport, Hufbeschlag oder Klauenkorrektur und das Entgelt für Untersuchungen durch Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen berechnen sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 13.09.2001 (StAnz. für das Land Hessen, S. 4012 ff) in der jeweils geltenden Fassung. Die Zu- und Abgangstage zählen als volle Verpflegungstage.
  2. Das Entgelt für die Behandlung und sonstige Nebenleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für die Kliniken und Institute des Fachbereichs Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung. Medikamente sowie Verbands- und Verbrauchsmaterial werden gesondert ausgewiesen.
  3. Nach Abschluss der Behandlung/Untersuchung erhält der/die Tierbesitzer/in eine Rechnung. Soweit Kliniken und Institute des Fachbereichs ihre Rechnungen noch nicht über das Tierpatientendokumentationssystem erstellen, erfolgt für die dort durchgeführten Behandlungen/Untersuchungen eine separate Rechnungstellung; dies gilt auch im Fall von Behandlungsleistungen außerhalb der Universität.
  4. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Bei Abholung des Tieres ist dieser grundsätzlich sofort auszugleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. "§ 288 Abs. 1 BGB in der jeweils geltenden Fassung fällig. Für jede weitere Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 € erhoben.

 

§ 3 Privatbehandlung, Kosten

  1. Leitende Tierärzte/innen der Veterinärmedizinischen Kliniken und Institute, die ein Tier auf Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in persönlich behandeln oder im Falle der Verhinderung durch einen/e Vertreter/in behandeln lassen, sind berechtigt, getrennt von den Kosten nach Abs. 2 ein tierärztliches Honorar zu fordern. Dasselbe gilt für Leitende Tierärzte/innen anderer veterinärmedizinischer Kliniken und Institute, die im Falle der Privatbehandlung zur Beratung, Untersuchung oder Mitbehandlung hinzugezogen werden (Konsiliartierärzte/innen). Das tierärztliche Honorar wird dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in jeweils von den Leitenden Tierärzten/innen gesondert in Rechnung gestellt (Liquidation). Der Wunsch des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in, das Tier von einem/einer Leitenden Tierarzt/ärztin einschließlich der Konsiliartierärzte/innen persönlich behandeln zu lassen, muß schriftlich auf einem vom Aufnahmeantrag getrennten Blatt erklärt werden.
  2. Bei Privatbehandlung werden unbeschadet der Gebühren für Verpflegung, Unterbringung und Transport dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zur Abgeltung der Kosten, die den Veterinärmedizinischen Kliniken bei der Behandlung der Tiere entstehen, Medikamente sowie Verbands-/ und Verbrauchsmaterial in voller Höhe und zur Abgeltung der übrigen Sachkosten aus Behandlungen und sonstigen Nebenleistungen (§ 2 Abs. 2) mindestens 50 % der einfachen Sätze der Anlage zu der Gebührenordnung für Tierärzte (Gebührenverzeichnis) in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Vorauszahlungen

Die Universität ist berechtigt, auf die Kosten nach §§ 2 und 3 Abs. 2 angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

 

§ 5 Abholung der Tiere, Folgen der Nichtbeachtung

  1. Der/die Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/in hat wieder genesene oder auch nicht behandlungs-, aber transportfähige Tiere auf Verlangen des/der leitenden Tierarztes/ärztin oder seines/seiner Vertreters/in in der Klinik alsbald abzuholen.
  2. Die Klinik ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des/der Abholers/in zu überprüfen. Dieser/diese gilt als hinreichend ausgewiesen, wenn der Aufnahmeschein vorgelegt wird. Ist der Aufnahmeschein nicht vorhanden, hat sich der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in auszuweisen. Begleiter für den Transport werden nicht gestellt.
  3. Die Universität ist berechtigt, die Herausgabe des Tieres bis zum vollständigen Ausgleich der Kosten nach § 2 zu verweigern.
  4. Tiere sind innerhalb einer Woche nach Aufforderung abzuholen. Geschieht dies nicht, kann für die Folgezeit der doppelte Verpflegungs- und Unterbringungssatz erhoben werden.
  5. Tiere, die innerhalb zwei Wochen nach Verstreichen des Termins nach Abs. 4 nicht abgeholt worden sind, können auf Gefahr und Kosten des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in diesen/dieser zugeführt oder freihändig verkauft bzw. verschenkt oder einem Tierheim übergeben werden. In diesem Fall hat der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in neben dem doppelten Verpflegungs- und Unterbringungssatz nach Abs. 4 auch alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu zahlen. Ein etwaiger Mehrerlös fließt nach Abzug aller Kosten dem/der Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in zu.

 

§ 6 Verborgene oder ansteckende Krankheiten, Bösartigkeit bei Einlieferung 

  1. Der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer/in ist verpflichtet, verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten des Tieres der Klinik mitzuteilen. Tierbesitzer/innen bzw. Tiereinlieferer/innen, die Tiere mit verborgenen oder ansteckenden Krankheiten oder bösartige Tiere den Kliniken übergeben und die Klinik davon nicht unterrichten, haften für den dadurch entstandenen Schaden, es sei denn, sie hatten hiervon schuldlos keine Kenntnis.
  2. Abs. 1 gilt entsprechend im Falle eines Verdachts auf verborgene oder ansteckende Krankheiten oder Bösartigkeiten.

 

 § 7 Behandlungsumfang, Haftung

  1. Mit der Aufnahme in einer Klinik sind Tiere der Universität zur Behandlung übergeben. Der Behandlungsvertrag umfaßt sämtliche tierärztlich gebotenen Maßnahmen, soweit diese für Diagnose und Therapie erforderlich sind. Die Universität ist deshalb berechtigt, diese Maßnahmen gegebenenfalls auch ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in zu veranlassen.
  2. Für Schäden, die ohne schuldhaftes Verhalten des Klinikspersonals durch Unglücksfälle, durch Infektionen oder durch Verlust der Tiere entstehen, wird keine Entschädigung gewährt.
  3. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in wegen Nichteintritt des mit einem Eingriff bzw. einer Behandlung bezweckten oder erhofften Erfolges, wenn und soweit der Eingriff und die Behandlung lege artis (nach den Regeln der tierärztlichen Kunst) durchgeführt wurde.

 

§ 8 Sektion, Kostentragung

  1. Sofern der/die Tierbesitzer/in bzw. Tiereinlieferer nicht ausdrücklich widersprechen, können in den Kliniken der Universität verstorbene Tiere am Institut für Veterinärpathologie obduziert werden. Der/die Tierbesitzer/in bzw. der/die Tiereinlieferer kann die Befunde der Obduktion gegen Kostenerstattung erhalten.
  2. Wird auf Verlangen des/der Tierbesitzers/in bzw. Tiereinlieferers/in ein in der Klinik gestorbenes oder getötetes Tier seziert, so hat er/sie die Kosten der Sektion zu tragen.

 

 § 9 Tierkörperbeseitigung

  1. Verstorbene oder getötete Einhufer- und Klauentiere müssen zur Beseitigung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt werden.
  2. Nicht meldepflichtige Tierkörper im Sinne des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (z. B. Einzelkörper von Hunden oder Katzen) werden kostenpflichtig einer Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt. Dies gilt nicht, wenn der/die Tierbesitzer/in innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis vom Tod des Tieres dieses abholt und erklärt, für die ordnungsgemäße Beseitigung des Tieres selbst zu sorgen.

 

§ 10 Zutritt zu den Stallungen, Auskünfte

Das Betreten der Stallungen ist nur mit Genehmigung des/der diensthabenden Tierarztes/Tierärztin erlaubt.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Gießen.

 

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten des/der Tierbesitzers/in bzw. des/der Tiereinlieferers/in werden für Abrechnungszwecke erfaßt, gespeichert und bearbeitet.

 

§ 13 Inkrafttreten

Diese Bedingungen treten mit Wirkung vom 22. September 2008 in Kraft.

 

Gießen, den 18.09.2008

 

Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen

 

In Vertretung

gez.

Dr. Michael Breitbach

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Historische Entwicklung

Die Ursprünge der Klinik reichen bis in das Jahr 1868 zurück. Damals wurde ein eigener Lehrstuhl für Tiergeburtshilfe und Poliklinik gegründet.

Eine ordentliche Professur für Geburtshilfe, Gynäkologie und Ambulanz wurde allerdings erst 1929 geschaffen. Die Klinik wurde nach völliger Zerstörung im letzten Weltkrieg 1954 neu geplant und 1957 vollendet. Zum Wiederaufbau standen Marshall-Plan-Gelder zur Verfügung. Saniert und erweitert wurde sie in den Jahren 1994-1996, wobei nicht nur die Bedingungen der Krankenhaushygiene, sondern auch die der modernen Lehrbelange voll berücksichtigt wurden. Die abschließenden Sanierungsarbeiten fanden in den Jahren 1999 bis 2003 statt.

Bereits im Jahr 1984 wurden an der Klinik zwei  unabhängige, eigenständige Lehrstühle etabliert, die Professuren für Physiologie und Pathologie der

Fortpflanzung I und II. 2012 erfolgte dann im Zuge der Neubesetzung einer Professur eine Umstrukturierung und damit verbunden die Umbenennung in "Klinische Reproduktionsmedizin" und "Molekulare Reproduktionsmedizin". Die geschichtliche Entwicklung ist hier ausführlich dargestellt.


Die Klinik verfügt derzeit über zwei Hörsäle, einen umfangreichen Labortrakt, zwei multifunktionale Demonstrationsräume, einen modernen Untersuchungs- und Operationstrakt, sowie Stallungen für Groß- und Kleintiere und Intensiveinheiten für Neonaten der verschiedenen Tierarten.

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Historische Entwicklung bis 2023.pdf

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