Was soll ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen kann?
Laut Prüfungsordnung muss ein Ärztliches Attest spätestens nach 3 Tagen bei dem Prüfungsverantwortlichen vorgelegt werden. Ansonsten wird die Klausur als Fehlversuch gewertet.