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Was soll ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen kann?

 

 

Laut Prüfungsordnung muss ein Ärztliches Attest spätestens nach 3 Tagen bei dem Prüfungsverantwortlichen vorgelegt werden. Ansonsten wird die Klausur als Fehlversuch gewertet.