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ACHTUNG! Betrifft Überbelegung der Wahlpflichtmodule! Bitte geben Sie dem Prüfungsamt nach Ablegung der letzten Prüfungsleistung umgehend Bescheid, welche Noten im Wahlpflichtbereich eingerechnet werden sollen und welche zu den freiwilligen Zusatzleistungen zählen. Ansonsten werden alle überschüssigen Module chronologisch den freiwilligen Zusatzleistungen zugeordnet.