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Füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß in Zusammenarbeit mit d. Betreuer/in aus. Hochschullehrer/in und Betreuer/in sind der/die betreuende Prof. Diese Person unterschreibt auch die Anmeldung. Die Frist legen Sie anhand der 8 Wochen fest. Bitte Beginn und Ende eintragen. Der Abgabetermin ist der Freitag der 8. Woche. In der Regel nutzen Sie die reguläre Frist die Sie der Homepage entnehmen. Sollte die Frist länger sein, müssen Sie ein Begründung anfügen. Diese Unterlagen legen Sie (von Ihnen und von Ihrem Betreuer unterschrieben) dem Prüfungsamt vor. Wir leiten es dem Prüfungsausschussvorsitz weiter. Wenn es genehmigt ist, bekommen Sie eine Email von uns mit dem offiziellen Abgabetermin.

WICHTIG: Gemäß der Allg. Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge sind Sie verpflichtet diese Selbsständigkeitserklärung in Ihre Arbeit einzubinden. Bitte drucken Sie diese Selbstständigkeitserklärung aus und integrieren sie in Ihre Thesis.

ECTS-Einstufungstabellen Die ECTS-Einstufungstabelle (ECTS Grading Table) gibt Auskunft über die Verteilung der erzielten Gesamtnoten in einem Studiengang oder eine Gruppe von vergleichbaren Studiengängen an der JLU Gießen, und werden entsprechend des ECTS Leitfadens (ECTS Users' Guide) erstellt. Seit 2009 ersetzen sie die bis dahin empfohlenen relativen „ECTS-Noten“ A bis E. Die Erstellung der ECTS-Einstufungstabellen erfolgt jeweils zum Stichtag 15. November eines jeden Jahres für alle Bachelor- bzw. Master-Absolventen des Zeitraumes 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Datum der letzten Prüfungsleistung. Als Vergleichsgruppe werden jeweils die Abschlüsse eines Studiengangs aus den vorangegangenen drei akademischen Jahren herangezogen. Die Erstellung wird nicht vorgenommen, wenn die Zahl der Absolventen im betrachteten Referenzzeitraum kleiner als 30 ist. Es werden nur Absolventinnen und Absolventen in der Vergleichsgruppe berücksichtigt, deren Gesamtnoten zum Stichtag vorlagen.

Da es leider immer wieder zu Unklarheiten kommt, möchten wir kurz erläutern, wie die Formulare auszufüllen sind. Eine Prüfungsabmeldung (§25) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits ein Attest eingereicht hatten, einen Fehlversuch haben oder bereits einen Rücktritt nach §29   beantragt hatten ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Ein Prüfungsrücktritt nach (§ 29) muss immer begründet sein und darf bis zu dem Prüfungstermin beantragt werden. Hierüber entscheidet dann der Prüfungsausschussvorsitzende. In beiden Fällen, werden Sie immer zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.