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Häufige Fragen zu den Schulpraktischen Studien (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Schulpraktischen Studien. Sollte dennoch etwas ungeklärt bleiben, wenden Sie sich gerne an das Referat für Schulpraktische Studien (per Mail: schulpraktische-studien). 

 

Wer absolviert die Schulpraktischen Studien (SPS)?

Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für Grundschulen (L1), für Haupt- und Realschulen (L2), für Gymnasien (L3), für Förderschulen (L5) sowie der Beruflichen und Betrieblichen Bildung (BBB) absolvieren die Schulpraktischen Studien in einem zweiteiligen, konsekutiven Modell.

Welche Bestandteile umfassen die Praktikumsmodule der SPS?

Das Praktikumsmodul umfasst jeweils die universitäre Vorbereitung, die Durchführung in der Schule, die Begleitung und die universitäre Nachbereitung sowie als Modulabschlussprüfung ein Praktikumsportfolio. Im Praxissemester kommen je nach Lehramt noch fachdidaktische Seminare und in L5 die Ringvorlesung Inklusion hinzu. Mehr Infos finden Sie hier.

Welchen Umfang haben die Praktikumsmodule?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 12 LP (Grundpraktikum, ABP) bzw. 18 LP (Praxissemester). Das Fachpraktikum (BBB) umfasst 15 LP. Die Leistungspunkte werden erst nach Abschluss des Moduls und aller seiner Bestandteile bescheinigt; eine Teilwertung vorab ist nicht möglich.

Wann findet die Durchführungsphase an der Schule statt?

Die Durchführungsphasen des Grundpraktikums, des Allgemeinen Berufspädagogischen Praktikums (BBB) und des Fachpraktikums im allgemeinbildenden Fach (BBB) liegen in der Regel im Februar/März bzw. im September/Oktober. In der Durchführungsphase des Grundpraktikums sind die Studierenden 5 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule. Im Fachpraktikum (BBB) sind die Studierenden 6 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule. 
Die Durchführungsphasen des Praxissemesters liegen in der Regel im April/Juni bzw. im Oktober/Dezember – jeweils mit Start der Vorlesungszeit an der JLU (und unter Berücksichtigung der hessischen Schulferien). In der Durchführungsphase des Praxissemesters sind die Studierenden 8 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule

Fließt das Praktikum in die Zwischenprüfung ein?

Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) fällt für Studierende ab WS 23/24 die Zwischenprüfung weg.
Für Altstudierende (Studienstart vor WS 23/24) gilt noch folgendes: Das erste Praktikum wird in L1, L2, L3 für das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. in BBB für den Bachelor-Abschluss benötigt (obligatorisch).

Wann und wie melde ich mich zu den Bestandteilen des Moduls an?

In den ersten beiden Vorlesungswochen des Semesters vor Modulstart (in der zweiten Oktober- bzw. Aprilhälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im Sommersemester xxx" bzw. „Schulpraktikum im Wintersemester 20xx/xx“ für das Praktikumsmodul an. Eine weitere Anmeldung über Flexnow erfolgt nicht.

Eine Zuteilung zu dem Vorbereitungs- und dem Nachbereitungsseminar erfolgt aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
Lediglich die Anmeldung zu den fachdidaktischen Seminaren im Rahmen des Praxissemestermoduls findet über Flexnow statt. 

An welchen Schulen kann das Praktikum absolviert werden?

Die Durchführungsphase erfolgt an einer zur Schulform passenden Schule (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem (Oberstufen-)Gymnasium, an einer Förderschule oder an einer Beruflichen Schule, je nach studiertem Lehramt) im Einzugsgebiet der Justus-Liebig-Universität. Das Praktikum darf nicht an der Abiturschule oder an der Schule absolviert werden, an der einer bezahlten Vertretungstätigkeit (VSS, TV-H o.ä.) nachgegangen wird. Auch dürfen die beiden Praktika nicht an ein und derselben Schule absolviert werden.

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten im Einzugsgebiet der JLU aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. Lediglich Auslandspraktika sind eigenständig, aber in vorheriger Absprache mit dem ZfL zu organisieren.

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 7 Abs. 3 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen, Elternschaft, pflegebedürftige Angehörige) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§ 6 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren. Die konkrete Ausgestaltung wird im gemeinsamen Austausch zwischen Schule und Universität konkretisiert.
Aufgabe der schulischen Mentorinnen und Mentoren sind insbesondere:
  • Einführung der Studierenden in schulische Strukturen, Abläufe, Besonderheiten sowie in die Lerngruppen, in denen sie hospitieren und unterrichten (z. B. Lernstand, Unterrichtsgegenstände, Sozialverhalten),Unterstützung bei der Aufnahme von Kontakten zu anderen (Fach-)Lehrkräften,
  • begleitende Unterstützung bei Hospitationen und Unterrichtsversuchen, einschließlich der Planung von Hospitations- und Unterrichtsphasen durch konkrete Hilfestellungen (z. B. Themenwahl, Materialien, Lehrwerke, schulische Ressourcen) sowie konstruktives Feedback zum Gelingen der Unterrichtsversuche,
  • Beratung zu professionellem Auftreten und zu Formen beruflich angemessenen Verhaltens,
  • Einblicke in den eigenen Unterricht der Mentorinnen und Mentoren sowie dessen gemeinsame Erörterung (Planung, Durchführung und Reflexion),
  • regelmäßige Gespräche zum Praktikumsverlauf sowie ein abschließendes Resümee im Rahmen eines Abschlussgesprächs zur Entwicklung der Studierenden ziehen (Verhalten, Kompetenz, Lernprozess, Eignung).

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

Insgesamt sollen die Studierenden 100 bzw. 160 Stunden in den 5 bzw. 8 Wochen Praktikum anwesend sein. Im Fachpraktikum (BBB) sollen die Studierenden insgesamt 110 Stunden anwesend sein. Also pro Woche ca. 20 Unterrichtsstunden.

In der Durchführungsphase sind im Grundpraktikum 12 bis 16 eigene Unterrichtsversuche und im Praxissemester 12 bis 26 Unterrichtsversuche zu absolvieren (die genaue Anzahl ist abhängig vom Lehramt bzw. Fach und wird in der jeweiligen Modulbeschreibung geregelt). Dabei können Unterrichtsversuche auch einzelne, in sich geschlossene Sequenzen umfassen und müssen keine vollständigen Unterrichtsstunden sein. Die übrige Zeit steht für Hospitationen sowie für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung.

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

Im Grundpraktikum darf und soll möglichst breit hospitiert werden. In dem darauffolgenden Praxissemester liegt der Schwerpunkt auf dem gewählten Unterrichtsfach (in L1 im Langfach, in L5 im studierten Unterrichtfach, in L2/L3 in einem Schwerpunktfach, jedoch kann hier auch das zweite Fach hinzugezogen werden). Unterrichtsversuche sollen grundsätzlich in den studierten Unterrichtsfächern erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel mindestens einmal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht. Sollte dies aus kapazitären Gründen nicht möglich sein, so könnte die Reflexion eines Unterrichtsversuchs durch die Mentorin/den Mentor, aber auch durch weitere Studierende (Peer-Learning) aufgefangen werden.

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 10 Abs. 3-4 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Versäumte Tage sind im unmittelbaren Anschluss an den Praktikumszeitraum nachzuholen, sofern dies möglich ist. Aus Versicherungsgründen ist das ZfL darüber zu informieren.

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar findet im Anschluss an die Durchführungsphase noch im selben bzw. im folgenden Semester im Block oder semesterbegleitend statt.

Woraus resultiert die Bewertung des Praktikums?

Die Modulnote folgt einzig aus der Bewertung des Praktikumsportfolios. Seine Bewertung (in der üblichen Form von 0 bis 15 Punkten) bildet die Abschlussnote des Moduls.

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand, Eigenständigkeitserklärung etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen und müssen befolgt werden. Obligatorisch ist jedoch eine Eigenständigkeitserklärung.

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, da das Portfolio als Instrument der Lernprozessbegleitung parallel erstellt wird. Bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum sind unbedingt vor Beginn der Durchführungsphase festzuhalten und auch die Unterrichtsplanungen können vorab eingefordert werden, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte als sinnvoll erachtet.

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praktikum zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in den Modulbeschreibungen für das gewählte Lehramt in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbGDV).

Was muss ich bei Schwangerschaft in Bezug auf die Schulpraktischen Studien beachten?

In diesem Leitfaden finden Sie die Regelungen zur Schwangerschaft im Schulpraktikum.