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Praktikumsschulen

An welchen Schulen können die Schulpraktischen Studien absolviert werden?

Die Durchführungsphase erfolgt an einer Schule in der zum studierenden Lehramt passenden Schulform (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem (Oberstufen-)Gymnasium, an einer Förderschule oder an einer beruflichen Schule) im Einzugsgebiet der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Das Praktikum darf nicht an der Abiturschule oder an einer Schule absolviert werden, an der Sie einer bezahlten Vertretungstätigkeit (VSS, TV-H o. Ä.) nachgehen. Außerdem müssen die beiden Praktika an unterschiedlichen Schulen absolviert werden. 

Sie können bei der Anmeldung zum Praktikum bis zu zwei Einsatzwünsche (Praktikumsort) angeben. Wir versuchen, Wünsche und Anliegen bestmöglich zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf die Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule bzw. zu einem angegebenen Ort besteht aber nicht. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Pflegetätigkeit etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt. Besondere persönliche oder familiäre Gegebenheiten sind daher bei der Anmeldung im entsprechenden Feld anzugeben. Die endgültige Zuteilung erfolgt durch das ZfL unter Berücksichtigung von Wünschen, regionaler Herkunft, Einsatzregionen der Praktikumsbeauftragten sowie der Kapazitäten der Schulen. Bitte berücksichtigen Sie, dass pro Semester rund 900 Studierende auf geeignete Praktikumsplätze verteilt werden müssen.

Die Einzugsgebiete der hessischen Hochschulen sind jeweils vorgegeben und begrenzt. Zum Einzugsgebiet der JLU gehören:

  • Landkreis Gießen
  • Lahn-Dill-Kreis
  • Landkreis Limburg-Weilburg
  • Wetteraukreis
  • Vogelsbergkreis
  • Landkreis Fulda
  • Main-Kinzig-Kreis (nur Schlüchtern)
  • für L1, L2, L5 und BBB auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf

Einzugsgebiet der JLU

 

Schulprofile

Kurzprofile und Internetadressen hessischer Schulen finden Sie auf dem Schulserver Hessen.

 

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