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Novellierung des HLbG

Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes haben sich die rechtlichen Grundlagen für das Lehramtsstudium verändert. An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) gelten deshalb aktuell unterschiedliche Ordnungen nebeneinander: je nachdem, wann Studierende ihr Lehramtsstudium begonnen haben. Diese Unterscheidung ist für Studierende, Lehrende, Beratende, Praktikumsbeauftragte und Schulen wichtig, weil sich Studienverlauf, Praktikumsstruktur, Prüfungsanforderungen und Begrifflichkeiten je nach Ordnung unterscheiden können.

Wichtig zu wissen!

Für Studierende ist grundsätzlich entscheidend, nach welcher Ordnung sie eingeschrieben sind.

  • Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben, studieren in der Regel nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung (auch „alte Ordnung“ genannt).
  • Studierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2023/24 im ersten Fachsemester begonnen haben, studieren in der Regel nach der neuen Lehramtsordnung (auch „neue Ordnung“ genannt).

Bei Hochschulwechseln, Fachwechseln, Unterbrechungen oder besonderen Studienverläufen kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein.

Warum gibt es unterschiedliche Ordnungen?

Die Änderungen gehen auf die Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) zurück. Mit der Reform wurden zentrale Elemente der Lehrkräftebildung weiterentwickelt, unter anderem mit dem Ziel, die universitäre Ausbildung, den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung stärker miteinander zu verzahnen.

Da Studierende ihr Studium zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen haben, gelten Übergangsregelungen. Deshalb bestehen an der JLU für eine gewisse Zeit alte und neue Regelungen parallel.

Was hat sich durch die neue Ordnung verändert?

Mit der neuen Lehramtsordnung sind unter anderem folgende Änderungen verbunden:

  • Wegfall des Orientierungspraktikums,
  • Einführung eines phasenübergreifenden ePortfolios,
  • stärkere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung,
  • Umbenennung der Grundwissenschaften in Bildungswissenschaften,
  • Einführung eines Langfachs im Studiengang Lehramt an Grundschulen (L1),
  • Einführung einer verlängerten Praxisphase (Praxissemester),
  • Wegfall der Zwischenprüfung,
  • stärkere Berücksichtigung von Querschnittsthemen.