6.60 Staatsexamensstudiengänge (ohne Lehrämter)
| neue Systemziffer |
|
| 6.60.01 Nr. 1 |
|
| 6.60.10 Nr. 1 |
Studien- und Prüfungsordnung Tiermedizin |
6.60.11 Nr. 1 |
Studienordnung Zahnmedizin aktuelle Fassung (4. Änderungsfassung) |
|
Gültigkeit Änderungsbeschluss (1) Diese Studienordnung in der Fassung nach dem 4. Änderungsbeschluss tritt am Tage nach dessen Verkündung in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Studienordnung fort. (2) Soweit nach §§ 133 und 134 ZApprO auf Studierende noch die am 30.09.20 geltende Approbationsordnung Anwendung findet, gilt für sie weiterhin die bisherige Studienordnung, sofern sie nicht verbindlich gegenüber dem Prüfungsausschuss erklären, ihr Studium nach dieser Ordnung fortsetzen zu wollen. (3) Soweit Studierende nach Abs. 2 in Verbindung mit §§ 133 und 134 ZApprO ihr Studium nach dieser Studienordnung fortsetzen, haben sie in Leistungskontrollen, in denen sie bereits einen oder mehrere Prüfungsversuche nicht bestanden haben, nach dieser Prüfungsordnung noch drei Prüfungsversuche, in allen übrigen Leistungskontrollen vier Prüfungsversuche. |
|
|
Studienordnung Zahnmedizin (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese 3. Änderungsfassung tritt am 19.02.2026 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2025/2026. Studienordnung Zahnmedizin (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese 2. Änderungsfassung tritt am 23.05.2024 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2024/2025. Studienordnung Zahnmedizin (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese 1. Änderungsfassung tritt am 25.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023 . Studienordnung Zahnmedizin (Neufassung 2021) Gültigkeit Diese Ordnung tritt am 04.08.2021 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2021/22 aufnehmen. Soweit nach §§ 133 und 134 ZApprO auf Studierende noch die am 30.09.20 geltende Approbationsordnung Anwendung findet, gilt für sie weiterhin die bisherige Studienordnung. Studienordnung Zahnheilkunde FB 11, 19.10.1998 / 12.07.1999 |
|
6.60.11 Nr. 2 |
Studienordnung Humanmedizin (aktuelle Fassung) 1. Änderungsfassung |
|
Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung in der Fassung des 1. Änderungsbeschluss gilt ab dem Wintersemester 2026/27; bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2026/27 begonnen haben, setzen es nach Anlage 1 der bisherigen Fassung fort. Veranstaltungen und Prüfungen werden bis zur nächsten Änderung ihrer jeweiligen Scheinvergabekriterien noch nach den bisherigen Scheinvergabekriterien sowie den Anlagen zur Studienordnung vom 18.09.2006 fortgesetzt. |
|
|
Studienordnung Humanmedizin Neufassung Gültigkeit (1) Diese Ordnung tritt mit Beginn des Sommersemesters 2026 in Kraft; zugleich tritt die Studienordnung für den Studiengang Medizin vom 18.09.2006 außer Kraft. Veranstaltungen und Prüfungen werden bis zur nächsten Än-derung ihrer jeweiligen Scheinvergabekriterien noch nach den bisherigen Scheinvergabekriterien sowie den An-lagen zur Studienordnung vom 18.09.2006 fortgesetzt.
Studienordnung Humanmedizin (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 2. Änderungsfassung tritt am 23.04.2021 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2021.
Studienordnung Humanmedizin (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 1. Änderungsfassung tritt am 27.03.2019 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2019.
Studienordnung Humanmedizin FB 11, 18.9.2006 |