6.30.12 Nr. 2 Studienordnung "Grundlagen der Praktischen Informatik und Angewandten Mathematik"
6.30.12 Nr. 2 | ![]() |
der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Ergänzungsstudium "Grundlagen der Praktischen Informatik und Angewandten Mathematik" ![]()
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Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dauer des Studiums
§ 3 Beginn des Studiums
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Leistungsnachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 1
Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für das Ergänzungsstudium "Grundlagen der Praktischen Informatik und Angewandten Mathematik" des Fachbereichs Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 20. Juni 1990 Ziel, Inhalt und Aufbau des Ergänzungsstudiums "Grundlagen der Praktischen Informatik und Angewandten Mathematik".
§ 2
Dauer des Studiums
Der Fachbereich Mathematik schafft auf der GrundIage dieser Studienordnung die Voraussetzung dafür, daß sich der Student/ die Studentin nach zwei Semestern zur Abschlußprüfung melden kann.
§ 3
Beginn des Studiums
Das Studium kann im Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden.
§ 4
Studienvoraussetzungen
Das Ergänzungsstudium kann aufnehmen, wer einen ersten berufsqualifizierenden Abschluß eines Studienganges an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes besitzt. Gleichwertige Abschlußprüfungen an einer ausländischen Hochschule können anerkannt werden. Äquivalenzvereinbarungen sind dabei zu berücksichtigen.
§ 5
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Während des Ergänzungsstudiums soll der Student/ die Studentin Grundkenntnisse der Praktischen Informatik und Angewandten Informatik in dem für die Anwendung in der Wirtschaft erforderlichen Maß erwerben.
(2) Das Ergänzungsstudium soll insbesondere Grundkenntnisse vermitteln in
- diskreter Mathematik, numerischer Mathematik, Optimierung, statistischen Methoden,
- elektronischer Datenverarbeitung, Dokumentations- und Datenbanksystemen, Prozeßsteuerung und Mikroprozessoren
sowie die Kenntnisse einer Programmiersprache.
Hierbei soll der Student/ die Studentin die Anwendbarkeit der behandelten Methoden auf praktische Probleme erkennen lernen und die Fähigkeit erwerben, vorgegebene Probleme durch geeignete Modelle aus der Mathematik und Informatik angemessen zu behandeln.
§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 41 Semesterwochenstunden in 2 Semestern.
§ 7
Leistungsnachweise
(1) Der Student/ die Studentin hat benotete Leistungsnachweise in den folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
- Einführung in eine Programmiersprache,
- Dokumentations- und Datenbanksysteme oder Grundlagen der Prozeßsteuerung und Mikroprozessoren,
- Einführung in die Diskrete Mathematik oder Statistischen Methoden,
- Einführung in die Numerische Mathematik oder Einführung in die Optimierung.
(2) Die Leistungsnachweise werden vom Veranstalter ausgestellt, und zwar in der Regel auf Grund einer bestimmten Zahl bestandener Klausuren oder gelöster Hausaufgaben oder einer schriftlichen Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung von maximal 20 Minuten Dauer. Das Direktorium des Mathematischen Instituts kann festlegen, in welchen der genannten Formen der Nachweis jeweils zu erbringen ist. Entsprechende Beschlüsse des Direktoriums müssen an deutlich sichtbarer Stelle bekanntgegeben werden. Soweit kein entsprechender Beschluß vorliegt, legt der Veranstaltungsleiter bei Beginn der Veranstaltung die Formen der Leistungsnachweise fest.
§ 8
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung ist der Fachbereich Mathematik verantwortlich.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Kraft.
Gießen, den 5. Juli 1989 | Prof. Dr. Christian Fenske Dekan des Fachbereichs Mathematik |
FBR | HMWK Genehmigung | Abl./StAnz. | Seite | |
Stud.Ord. | 05.07.1989 | 15.03.1991 | 15.05.1991 | 361 |