6.40.17 Nr. 2 Studienordnung Studienelement "Landentwicklungsplanung und Welternährungswirtschaft" (Diplomstudiengang "Geographie")
6.40.17 Nr. 2 | Download als WinWord-Dokument |
Ordnung des Fachbereichs 17 Agrarwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Landentwicklungsplanung und Welternährungswirtschaft" im Rahmen des Diplomstudiengangs "Geographie" mit dem Abschluß "Diplom-Geograph" vom 29. Oktober 1986 |
Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse |
- INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Ziel des Studiums
§ 5 Studienvoraussetzungen
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 Inkrafttreten
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Landentwicklungsplanung und Welternährungswirtschaft" im Rahmen des Diplomstudiengangs "Geographie" mit dem Abschluß "Diplom-Geograph".
Beginn des Studiums
Es wird empfohlen, das Studium zum Wintersemester aufzunehmen.
Dauer des Studiums
Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung die Voraussetzungen dafür, daß sich der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.
Ziel des Studiums
Das Studienelement soll den Studenten Kenntnisse der Landentwicklungsplanung, der Regionalplanung und Welternährungspolitik auf agrarökonomischer Grundlage für eine spätere Anwendung vermitteln.
Studienvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum Studium des Studienelements "Landentwicklungsplanung und Welternährungswirtschaft" richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Geographie der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Diplom-Studiengang "Geographie" mit dem Abschluß "Diplom-Geograph" vom 24. Oktober 1984 (Abl. 1986, S. 48).
(2) Das Studienelement kann nur im Hauptstudium (5. bis 8. Semester) des Diplomstudiengangs gewählt werden. Es darf nicht mit dem Nebenfach Agrarökonomie kombiniert werden.
Umfang und Aufbau des Studiums
(1) Das Studium umfaßt 20 Semesterwochenstunden.
(2) Das Nähere ergibt sich aus dem Studienplan in der Anlage.
§ 7
Studiennachweise
(1) Während des Studiums hat der Student Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:
1. | |
Den Leistungsnachweis erwirbt, wer mit Erfolg ein Referat angefertigt hat. | |
2. | Projektstudium Regionalplanung I und II |
Den Leistungsnachweis erwirbt, wer mit Erfolg eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt oder eine Klausur geschrieben hat. | |
3. | |
Den Leistungsnachweis erwirbt, wer mit Erfolg eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt hat. |
§ 8
Studienfachberatung
Für die Studienfachberatung ist der Beauftragte des Fachbereichs zuständig.
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kraft.
Gießen, 29.10.1986 | gez. Schmutterer (Prof. Dr. phil. nat. Heinrich Schmutterer) Dekan des Fachbereichs Agrarwissenschaften |
zur Ordnung des Fachbereichs Agrarwissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium des Studienelements "Landentwicklungsplanung und Welternährungswirtschaft" im Rahmen des Diplomstudiengangs "Geographie" mit dem Abschluß "Diplom-Geograph" vom 29.10.1986
Studienplan
Lehrveranstaltungen | Veranstaltungsart |
Semesterwochenstunden |
||||
5. WS |
6. SS |
7. WS |
8. SS |
|||
1. | Raumnutzungstheorie | Vorlesung |
2 |
- |
- |
- |
2. | Einführung in die Landentwicklungsplanung | Vorlesung und Seminar |
2 |
- |
- |
- |
3. | Regionalpolitik für den ländlichen Raum | Vorlesung |
- |
2 |
- |
- |
4. | Regionalplanung I | Projektstudium |
- |
- |
2 |
- |
5. | Regionalplanung II | Projektstudium |
- |
- |
- |
2 |
6. | Welternährungspolitik | Vorlesung |
2 |
- |
- |
- |
7. | Regionalplanung in Entwicklungsländern | Vorlesung und Seminar |
- |
2 |
- |
- |
8. | Ökonomische Strategien in Entwicklungsländern | Vorlesung |
- |
- |
2 |
- |
9. | Welternährungswirtschaft | Seminar |
- |
- |
- |
2 |
10. | Projektplanung | Vorlesung und Seminar |
- |
- |
- |
2 |
Der Studienplan geht davon aus, daß das Studium zum Wintersemester aufgenommen wird.
FBR |
HKM Genehmigung |
Abl./StAnz. |
Seite |
|
Stud.Ord. | Ausnahmeregelung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 HHG (Erlaß vom 13.1.1987 - H I 5.1 - 424/671-28-) |
keine