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Studienordnung für den Studiengang „Angewandte Fremdsprachen“ mit dem Abschluss „Dipl.-Wirtschaftsanglist / Diplom-Wirtschaftsanglistin“ und den Studiengang „Neuere Fremdsprachen“ mit dem Abschluss „Dipl.-Fremdsprachenlehrer / Dipl.-Fremdsprachenlehrerin“

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