Dienstleistungen
B1 – Rechtsangelegenheiten
In der Abteilung Rechtsangelegenheiten werden alle anfallenden rechtlichen Problemstellungen einer Universitätsverwaltung bearbeitet. Dies umfasst unter anderem die juristische Begleitung gesamtuniversitärer Prozesse wie zum Beispiel die Privatisierung des Klinikums oder die Bildung von Zentren sowie die Vorbereitung von Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren. Den Organen und Gremien der Universität wird Beratung und Unterstützung in Geschäftsordnungs- und Verfahrensfragen sowie bei der Erstellung von Satzungen angeboten.
B2 – Organisation und Wahlen
Die Abteilung B2 - Organisation und Wahlen - befasst sich mit den Aufgabenbereichen Organisation, Wahlen, Innerer Dienstbetrieb, Schadensersatz-Angelegenheiten und Submissionen. Hier werden die Voraussetzungen der universitären Selbstverwaltung geschaffen. Gegliedert ist die Abteilung in weitere drei Bereiche: Registratur, Universitäts-Poststelle und Kraftfahrer für die Präsidentin und die Kanzlerin.
B3 – Sicherheit und Umwelt
Die Aufgaben der Abteilung B3 - Sicherheit und Umwelt sind vielfältig und reichen über die Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, der Führungskräfte und der Beschäftigten in allen Fragen zur Arbeitssicherheit, zur biologischen Sicherheit und Gentechnik, zum Brandschutz, zum Strahlenschutz und zu Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen, bis hin zur Durchführung von behördlichen Genehmigungs- und Meldeverfahren.
B4 – Universitätsarchiv
Das Universitätsarchiv Gießen ist zuständig für die Archivierung des Schriftguts der gesamten Universität mit ihren Verwaltungseinheiten, Instituten, Seminaren und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Hauptaufgaben des Archivs sind die Übernahme der archivwürdigen Akten, das Ordnen und Verzeichnen des archivierten Schriftguts sowie die Erstellung von Findmitteln und die Betreuung der Benutzer. Das Universitätsarchiv ist eine öffentliche Einrichtung und jedem Interessierten zugänglich.
B5 – Angelegenheiten der Studierenden
Die Abteilung B5 ist zuständig für administrative Angelegenheiten der Studierenden wie z. B. die Immatrikulation, Exmatrikulation und die Bearbeitung von Anträgen der Studierenden (Beurlaubungsanträge, Anträge auf Teilzeitstudium o. ä.).