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Grundausstattung

Grundausstattung (z.B. Büro- und IT-Ausstattung, Räume, … aber auch die zeitgemäße Ausstattung von Laboren) ist aus Drittmitteln grundsätzlich nicht förderfähig, sofern sie nicht explizit beantragt und vom Fördermittelgeber bewilligt wurde.

Sollte zur Durchführung des Projekts zusätzlicher Grundausstattungsbedarf (Raumbedarf, techn. Einrichtungen/ Einbauten, Geräte, Verbrauch von Strom, Wasser, usw. über das normale Maß hinaus) notwendig sein, vermerken Sie das bitte spätestens im Zuge der Drittmittelanzeige. Zusätzlicher Grundausstattungsbedarf muss rechtzeitig vor der Annahme einer Bewilligung gemeldet werden. Das Präsidium entscheidet über den entsprechenden Antrag. Informieren Sie bitte insbesondere bei größeren Verbundprojekten (z.B. SFB, GRK, Forschergruppen) das Präsidium frühzeitig.

Soweit möglich, sollte jeder zusätzliche Grundausstattungsbedarf bereits im Zuge der Antragstellung gemeldet werden. Holen Sie dazu bitte die Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans Ihres Fachbereichs bzw. der Leiterin oder des Leiters Ihres wissenschaftlichen Zentrums ein.