Weiterleitung von Fördermitteln
Dürfen bewilligte Fördermittel zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Dritte weitergeleitet werden (durch Zustimmung des Fördermittelgebers ober bereits im Rahmen des Zuwendungsbescheides bewilligt), sind u.a. folgende Aspekte dringend zu beachten:
Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein (Kooperations- und Weiterleitungsvertrag), das u.a. die Geltung der Verwendungsrichtlinien des Fördermittelgebers gegenüber dem Dritten (Letztempfänger) sicherstellt. Darüber hinaus muss der Letztempfänger die Verwendung der erhaltenen Mittel gegenüber der Projektleitung (originärer Bewilligungsempfänger) so rechtzeitig nachweisen, dass diese in die regulären Zwischen- und Verwendungsnachweise der Projektleitung gegenüber dem Fördermittelgeber einfließen können. Die notwendigen Fristen müssen im Weiterleitungsvertrag ebenso geregelt werden wie z.B. die Vorlage von Belegen und Beleglisten bzw. Unterlagen zur Abrechnung von Personalkosten.
Kooperations- und Weiterleitungsverträge sind über die Rechtsabteilung der JLU abzustimmen und grundsätzlich von der Präsidentin / dem Präsidenten zu unterschreiben.
Bei der Weiterleitung von Fördermitteln müssen die Zwischen- und Verwendungsnachweise des Letztempfängers in der Regel entsprechend VV Nr. 11 zu § 44 BHO durch die Drittmittelverwaltung geprüft werden und darüber ein Prüfvermerk erstellt werden. Der Prüfvermerk ist dem Zwischen- bzw. Verwendungsnachweis der JLU-Projektleitung beizufügen (siehe Nr. 6.6 ANBest-P bzw. Nr. 4.11 NABF).