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Vorlagefristen für Verwendungsnachweise in Drittmittelprojekten

An alle Einrichtungen der JLU (außer FB Medizin)

Die Drittmittelverwaltung der JLU möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass in den nächsten Wochen gegenüber den Geldgebern die Verwendung der Forschungsmittel durch Übersenden eines Verwendungsnachweises nachzuweisen ist.

Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Fristen zur Vorlage der Nachweise für das Haushaltsjahr 2023:

 

DFG

Die Fristen für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben sind seitens der DFG wie folgt festgelegt:

  • Sonderforschungsbereiche (SFB)                                          31.03.2024
  • Graduiertenkollegs (GRK)                                                    15.04.2024
  • Sachbeihilfen, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen  15.04.2024

 

Bund (incl. Projektträger)

Generell muss die Zuwendung innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachgewiesen werden. Bei Projekten, deren Zuwendungszweck nicht bis zum 31.12. des Haushaltsjahres erfüllt wurde, ist bis zum 30.04. des Folgejahres ein Zwischennachweis zu führen.

 

DAAD

Zuwendungen sind in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Übersendung eines Verwendungsnachweises an den DAAD nachzuweisen. Handelt es sich um eine jahresübergreifende Bewilligung ist bis zum 28./29. Februar des Folgejahres ein Zwischennachweis vorzulegen.

 

Wir bitten Sie um möglichst zeitnahe Übersendung der Verwendungsnachweise an das Finanzdezernat, Sachgebiet D3.2 (Postanschrift: Goethestraße 58, 35390 Gießen), damit vor der fristgerechten Übersendung an den Geldgeber die Prüfung und Mitzeichnung der Nachweise erfolgen kann.

 

Hinweis für Mittelanforderungen

Bitte beachten Sie, dass Mittelabrufe bzw. –anforderungen zur Qualitätssicherung und Gegenzeichnung generell vorab an das Sachgebiet D3.2 zu übersenden sind. Dadurch sollen nachträgliche Korrekturen der Mittelabrufe und deren Verbuchungen sowie Rückkopplungen mit den Geldgebern vermieden werden.

Für individuelle Abstimmungen und Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen des Sachgebietes D3.2 telefonisch oder unter der Funktionsmailadresse Drittmittelverwaltung@admin.uni-giessen.de gerne zur Verfügung. Nachstehend die Kontaktdaten der Sachbearbeiterinnen sowie deren Zuständigkeiten:

DFG (Sachbeihilfen, sonstige)

  • FB 01-06: Kathrin Feick   (Tel. 99 12463)
  • FB 07-10: Ulrike Pfeiffer   (Tel. 99 12466)

DFG (SFB, GRK, Exzellenzstrategie)

  • Silke Müller-de Witt   (Tel. 99 12464)

Bund

  • FB 01-06: Sina Habermann   (Tel. 99 12465)
  • FB 07-10: Katja Schneider   (Tel. 99 12461)

DAAD

  • Sina Habermann   (Tel. 99 12465)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Drittmittelverwaltung der JLU

 

Drittmittelvorhaben im Fachbereich MEDIZIN sind hiervon NICHT betroffen.
Hier gelten weiterhin die mit der Drittmittelverwaltung (Abteilung D5) für den Fachbereich vereinbarten Abläufe.