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Hessischer Hochschulpakt

Seit 2002 verhandeln das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und die Präsidentinnen und Präsidenten der mittlerweile 14 Hochschulen des Landes Hessen alle fünf Jahre einen Hessischen Hochschulpakt. Der Hochschulpakt hat zum Ziel, die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Sicherung ihrer Leistungsstärke finanziell abzusichern. Im Gegenzug werden Leistungen und Pflichten von Land und Hochschulen spezifiziert.

 

Foto: Hessische Staatskanzlei / Thomas Lohnes

Der Hesssiche Hochschulpakt 2021-2025 vereint Grundbudget, QSL-Mittel und die Landesmittel aus der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zu einem neuen Sockelbudget. Dieses Sockelbudget umfasst über die Laufzeit des Pakts knapp 8,2 Milliarden Euro. Das Erfolgsbudget des aktuellen Hochschulpakts adressiert die Bereiche Forschung, wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehre und Gender und umfasst knapp 1,5 Milliarden Euro.

Im Vergleich zu früheren Hochschulpakten neu hinzugekommen ist das Profilbudget. Hier stehen im Profilbudget A 85 Millionen Euro für Projekte zur Umsetzung von strategischen Konzepten zur Profilbildung der Hochschulen zur Verfügung. Im Profilbduget B stehen 49 Millionen Euro zur Verfügung, die beim Erreichen von in den individuellen Zielvereinbarungen festgelegten Kennzahlen ausgezahlt werden.

Für besondere Vorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und der Strukturentwicklung, insbesondere für hochschulübergreifende Projetke, stehen im Innovations- und Strukturentwicklungsbudget insgesamt 83 Millionen Euro für die Hochschulen zur Verfügung.

Hinzu kommen die Mittel des Bundes aus der Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in Höhe von 790 Millionen Euro sowie Sondertatbestände (um besondere Belastungen einzelner Hochschulen auszugleichen, etwa bei der Bauunterhaltung) in Höhe von 640 Millionen Euro.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der JLU zur Unterzeichung des aktuellen Hochschulpakts.