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Losverfahren

Ein Losverfahren wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge ggf. im Anschluss an das normale Zulassungsverfahren für das erste Fachsemester durchgeführt.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Losverfahren

  • Sie müssen sich innerhalb der angegebenen Fristen (siehe unten) bewerben, beachten Sie dabei die Vorgaben zur Form der Bewerbung (siehe unten).
  • Sie müssen bei der Bewerbung zum Losverfahren für grundständige Studiengänge keine Unterlagen (Zeugnisse, Einstufungsbescheide etc.) einreichen. Diese Unterlagen müssen Sie erst bei der Einschreibung einreichen, falls Sie einen Studienplatz erhalten.
    (Ausnahme Masterstudiengänge: Hier sind bereits bei der Bewerbung für das Losverfahren Unterlagen einzureichen, siehe unten)
  • Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung für das Losverfahren selbst, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen! (auf den Infoseiten des Studiengangs )
    (Die Zulassung über das Losverfahren wird ungültig, wenn Sie die Voraussetzungen bei der Einschreibung nicht erfüllen!).
  • Falls Sie ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung im Losverfahren bei der Einschreibung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.


Bekanntgabe des Losverfahrens


Wenn feststeht, dass in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach dem normalen Zulassungsverfahren, inklusive evtl. Nachrückverfahren, immer noch Studienplätze frei sind, findet in der Regel ein Losverfahren statt. Da die einzelnen Auswahlverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen sind, erfolgt dies nach und nach, jedoch

  • für ein Wintersemester i.d.R. nicht vor dem 15. August
  • für ein Sommersemester i.d.R. nicht vor dem 15. Februar
Bitte beachten Sie, dass es auch durchaus vorkommen kann, dass nach Ablauf der Bewerbungsfristen für die Losverfahren wieder freigewordene Studienplätze im Losverfahren vergeben werden. Daher kann es sinnvoll sein, auch für hier nicht genannte Studiengänge innerhalb der Bewerbungsfristen einen entsprechenden Losantrag zu stellen.


Zeitpunkt des Losens


Für alle Studiengänge (bei denen Studienplätze noch oder wieder frei sind) wird nach Ende der Zulassungsverfahren gelost, bzw. in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) angegebenen Fristen.


Ergebnis des Losens


Nur wer über das Losverfahren einen Studienplatz erhält, wird benachrichtigt. Es werden keine Ablehnungen verschickt!