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Losverfahren (Restvergabeverfahren)

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem aufnahmebeschränkten (NC) Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese durch das Los vergeben.

 

Fristen

Für ein Sommersemester

  • Erstes Losverfahren: 26.02. bis 12.03.2025
  • Zweites Losverfahren: 27.03. bis 03.04.2025

Für ein Wintersemester

  • Erstes Losverfahren: 26.08. bis 07.09.2025 
  • Zweites Losverfahren: 23.09. bis 05.10.2025 

 

Bewerbung für das Losverfahren (Losantrag)
 

Einen Losantrag stellen Sie innerhalb der Frist über das folgende Online-Formular. Ab Freischaltungsdatum haben Sie Zugriff auf die Seiten und können den Antrag stellen. Eine Registrierung/Benutzerkennung ist dafür nicht erforderlich.

Zum Losantrag


Hinweis: Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung. Anträge für das erste Losverfahren, die kein Losglück hatten, werden auch im zweiten Losverfahren berücksichtigt. Sie müssen sich also nicht zweimal bewerben.

Bei der Bewerbung für das Losverfahren sind ausschließlich in folgenden Fällen im Formular die angegeben Nachweise (Datei möglichst max. 1 MB) hochzuladen: 

  • für ein Masterstudium die entsprechenden Bewerbungsunterlagen der Checkliste,
  • für höhere Fachsemester eine Fachsemesteranerkennung der zuständigen Stelle,
  • für das 1. Klinische Semester im Studiengang Humanmedizin das Physikumszeugnis.

Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Bitte beachten Sie, dass nur diejenigen Losanträge gelten und an einem eventuellen Verfahren teilnehmen, dessen Studiengang auch zum jeweiligen Semester angeboten wird. 

 

Infos zum Losverfahren

  • Losverfahren finden nur in zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen statt.
  • Einen Losantrag können auch Studieninteressierte stellen, die sich bisher nicht um einen Studienplatz beworben haben.
  • Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn nach Abschluss der Studienplatzvergabeverfahren noch Studienplätze verfügbar sind.
  • Während der Antragsfristen zum Losverfahren ist noch offen, ob Losverfahren stattfinden.
  • Nur das Losglück entscheidet.
  • Nur geloste Bewerber/innen werden (in der Regel per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse) informiert und erhalten einen Zulassungsbescheid.
  • Bewerber/innen, die nicht ausgelost wurden, erhalten keinen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzliche Anforderungen, wie Sprachkenntnisse, werden bei grundständigen Studiengängen nicht im Losverfahren, sondern erst bei Einschreibung geprüft.