Losverfahren
Ein Losverfahren wird für zulassungsbeschränkte Studiengänge ggf. im Anschluss an das normale Zulassungsverfahren für das erste Fachsemester durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Losverfahren
- Sie müssen sich innerhalb der angegebenen Fristen (siehe unten) bewerben, beachten Sie dabei die Vorgaben zur Form der Bewerbung (siehe unten).
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Sie müssen bei der Bewerbung zum Losverfahren für grundständige Studiengänge keine Unterlagen (Zeugnisse, Einstufungsbescheide etc.) einreichen. Diese Unterlagen müssen Sie erst bei der Einschreibung einreichen, falls Sie einen Studienplatz erhalten.
(Ausnahme Masterstudiengänge: Hier sind bereits bei der Bewerbung für das Losverfahren Unterlagen einzureichen, siehe unten) -
Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung für das Losverfahren selbst, ob Sie alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen! (auf den
Infoseiten des Studiengangs
)
(Die Zulassung über das Losverfahren wird ungültig, wenn Sie die Voraussetzungen bei der Einschreibung nicht erfüllen!). - Falls Sie ihre Hochschulreife im Ausland erworben haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung im Losverfahren bei der Einschreibung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Bekanntgabe des Losverfahrens
Wenn feststeht, dass in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nach dem normalen Zulassungsverfahren, inklusive evtl. Nachrückverfahren, immer noch Studienplätze frei sind, findet in der Regel ein Losverfahren statt. Da die einzelnen Auswahlverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen sind, erfolgt dies nach und nach, jedoch
- für ein Wintersemester i.d.R. nicht vor dem 15. August
- für ein Sommersemester i.d.R. nicht vor dem 15. Februar
Zeitpunkt des Losens
Für alle Studiengänge (bei denen Studienplätze noch oder wieder frei sind) wird nach Ende der Zulassungsverfahren gelost, bzw. in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen nach den bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) angegebenen
Fristen.
Ergebnis des Losens
Nur wer über das Losverfahren einen Studienplatz erhält, wird benachrichtigt. Es werden keine Ablehnungen verschickt!
Bewerbungsfristen für das Sommersemester werden für jedes Semester neu festgelegt.
Sommersemester 2023
Sollten nach dem (Koordinierten) Nachrücken noch Studienplätze frei sein, gelten die folgenden Bewerbungsfristen:
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für
Medizin und Zahnmedizin
(1. Fachsemester): 31.03. bis 06.04.2023
Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken , das vor (!) dem Losverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung für diese Studiengänge durchgeführt wird. -
für
Rechtswissenschaft
(1. Fachsemester)
Bitte beachten Sie die Informationen bezüglich der Anmeldung für das Koordinierte Nachrücken , das vor (!) dem Losverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung für diese Studiengänge durchgeführt wird.
- Erstes Losverfahren: 26.02. bis 06.03.2023
- Zweites Losverfahren: 14.03. bis 20.03.2023
- für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge : 20.02. bis 27.02.2023
- für höhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester : 17.03. bis 24.03.2023
Grundständige Studiengänge
Koordiniertes Nachrücken
relevant für
- das 1. Fachsemester Medizin, Zahnmedizin,
- das 1. Fachsemester Rechtswissenschaft
Für diese Studiengänge wird zunächst das Koordinierte Nachrücken durch die Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt.
Bitte beachten Sie die Informationen zum Koordinierten Nachrücken ( Anmeldung, Fristen etc.) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart).
Sollten nach dem (Koordinierten) Nachrücken für diese Studiengänge noch Studienplätze frei sein, erfolgt die Anmeldung für das dann stattfindende Losverfahren wie folgt.
Lokale Losverfahren der Universität Gießen
relevant für
- das 1. Fachsemester Medizin, Zahnmedizin sowie Rechtswissenschaft - erst nach dem Koordinierten Nachrücken (siehe oben).
- das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge
- höhere Fachsemester aller zulassungsbeschränkter Studiengänge
Lokale Verfahren der Universität Gießen: Die Bewerbung für das Losverfahren ist formlos (einfach Postkarte oder Brief) an die Uni Gießen zu richten (Studierendensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen). Folgende Angaben sind notwendig: Ihr Name, Adresse, Studiengang (an dessen Losverfahren Sie teilnehmen wollen), gewünschtes Fachsemester sowie Ihre Telefonnummern und E-Mail-Adresse, unter der Sie zu erreichen sind. Diese Anmeldung mit vollständigen Angaben muss innerhalb des oben genannten Zeitraumes eingehen. Anmeldungen per E-Mail werden NICHT angenommen.
zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
Wenn Sie am Losverfahren eines zulassungsbeschränkten Masterstudienganges teilnehmen wollen, schicken Sie bitte einen Antrag per Mail mit dem Betreff "Losantrag Master XYZ" (XYZ= Name des gewünschten Masterstudiengangs) an das Studierendensekretariat der JLU ( stud-sekretariat ).
Alle Bewerbenden müssen der Anmeldung zum Losverfahren entweder das Bachelorzeugnis (sofern es bereits vorliegt) oder ein vorläufiges Transcript of Records (nach Möglichkeit mit einer vorläufigen Durchschnittsnote und / oder Prädikat (sofern gefordert - dem Leitfaden zu entnehmen), den momentan erreichten Credit Points sowie der Angabe über die insgesamt zu erreichenden Credit Points und Leistungsübersicht) als PDF beifügen. Je nachdem, ob bereits an der JLU eingeschrieben („intern“) oder nicht („extern“), sind weitere Unterlagen notwendig:
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„Externe“ Studienbewerber/innen schicken bitte neben einem formlosen Antrag auch die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen als PDF mit:
Datenblatt hochschulstart.de-Bewerbung mit den persönlichen Daten - Abschlusszeugnis des vorangegangenen Bachelorstudiums (dieses sollte eine Leistungsübersicht enthalten, wenn nicht, müsste eine Leistungsübersicht zusätzlich hinzugefügt werden), Nachweis der ursprünglichen Hochschulzugangsberechtigung.
Falls Sie über das Losverfahren einen Studienplatz bekommen sollten, können damit die Zulassungsvoraussetzungen sofort geprüft und wertvolle Zeit für den Studieneinstieg gespart werden. Bitte informieren Sie sich in unserem Leitfaden , welche studiengangsspezifischen Unterlagen für die Beurteilung der fachlichen Eignung im Zuge der Bewerbung vorgelegt werden müssen. Bitte beachten Sie auch, dass auch studiengangspezifische Voraussetzungen (z.B. Mindestnote) in manchen Studiengängen gefordert sind. Diese müssen auch im Losverfahren erfüllt werden.
- "Interne" Studienbewerber/innen, also aktuell Studierende, die innerhalb der JLU einen grundständigen Studienabschluss erworben haben oder noch erwerben werden, geben bitte in ihrer E-Mail mit dem Betreff "Losantrag Master XYZ" (XYZ= Name des gewünschten Masterstudiengangs) ihre Matrikelnummer an und müssen außer dem (vorläufigen) Zeugis sowie dem Transcript of Records keine weiten Unterlagen mitschicken. Schicken Sie die E-Mail an das Studierendensekretariat (s tud-sekretariat ).
Bitte beachten Sie, dass das endgültige Bachelorzeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes immer bis zur Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachgereicht werden muss.
Für das Sommersemester 2023 werden voraussichtlich für folgende Studiengänge Studienplätze im Koordinierten Nachrückverfahren und/oder im Losverfahren vergeben (Stand 23.01.2023):
Staatsexamensstudiengänge |
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Masterstudiengänge |
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Weitere Studiengänge können folgen!!
Auch nach Anmeldeschluss kann sich entscheiden, dass es ein Losverfahren gibt.