Bewerbergruppe B
Informationen zur Bewerbung für Bachelor-, Lehrmatsstudiengänge, Rechtswissenschaft
Bewerbergruppe B
Bewerber/innen mit nicht deutscher HZB , die
- deutsche Staatsbürger sind,
- Staatsbürger eines EU-Staates sind.
- Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens, Islands sind.
Bachelor-, Lehramtsstudiengänge und Rechtswissenschaft
- Voraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
Um sich für ein Studium zu qualifizieren, muss man eine sog. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben. Für manche Studiengänge müssen noch weitere spezielle Voraussetzungen erfüllt werden. Die Voraussetzungen für den jeweiligen Studiengang sind auf den Studiengangseiten vermerkt.
- Zulassungsvoraussetzungen für internationale Bewebende
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Sprachnachweise speziell für internationale Bewerbende
Sprachkenntnisse (Deutsch und/oder Englisch) müssen im bestimmten Umfang bereits bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Mehr
Bescheid der akademischen Prüfstelle (APS)
Bewerbende einiger Länder benötigen für ihre Bewerbung zusätzlich den Bescheid der jeweiligen akademischen Prüfstelle (APS).
Ausnahme Indien: Die Bewerbung kann ohne APS Zertifikat bei uniassist durchgeführt werden. Die Justus Liebig Universität leitet die Daten der zugelassenen Bewerber aus Indien automatisch regelmäßig an die APS Indien weiter. Wir bitten Sie, von einzelnen Anfragen abzusehen, da wir keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Bearbeitung haben. Das APS muss von Ihnen im Rahmen der Einschreibung an der Universität nachgereicht werden.
- Bewerbung Bewerbergruppe B DosV
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Zulassungsbeschränkte Einfach-Studiengänge
(Stand: Wintersemester 2023/24)
- Kindheitspädagogik (B.A.)
- Psychologie (B.Sc.)
Bewerbungsschluss
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für ein Wintersemester: 15.07.
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für ein Sommersemester: 15.01.
ACHTUNG:
- Hinweis auf Fristen
- Priorisieren
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Wenn Sie sich an einer oder an mehreren Hochschulen für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben, müssen Sie Ihre Bewerbungen auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung priorisieren - Informationen finden Sie unter www.hochschulstart.de
- Bewerbung Bewerbergruppe B Mehrfächer
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Zulassungsbeschränkte Mehrfächer-Studiengänge
(Stand: Wintersemester 2022/23)
- Lehramt an Förderschulen (L5)
- Lehramt an Grundschulen (L1)
- Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach "Ethik"
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Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach „Islamische Religion/Islamunterricht“
Bewerbungsschluss
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für ein Wintersemester: 15.07.
Ein Studienbeginn ist in diesen Studiengängen nur zum Wintersemester möglich.
ACHTUNG:
- Uni-Assist
- Einschreibung Bewerbergruppe ABC
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Einschreibungsfrist für nicht-zulassungsbeschränkte Studiengänge
wird für jedes Verfahren und für jeden Studiengang festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich jeweils auf der folgenden Seite Bewerbungsfristen
ACHTUNG:
- Uni-Assist
zulassungsbeschänkte Bachelor-, Lehramtsstudiengänge und Rechtswissenschaft
- Auswahlkriterien - Überblick
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Quotenanteile
Vorabquoten:-
10% "Ausländerquote" ( Bewerbergruppe C: Bewerber/innen, die keine EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft von Liechtenstein, Norwegen, Island haben)
- 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte
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3% für Bewerber/innen für ein Zweitstudium
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1% für Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung für
beruflich Qualifizierte
Dies betrifft an der JLU die folgenden örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung: Lehramt an Grundschulen, Lehramt für Förderpädagogik. - 1% für Bewerber/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, von einem Olympiastützpunkt betreut werden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Gießen gebunden sind.
Die Gesamtheit aller Studienplätze (nach Abzug der Vorabquoten) wird auf folgende Quoten in der angegebenen Reihenfolge aufgeteilt.
Der Anteil der Studienplätze, die
- über die Wartezeit vergeben werden, beträgt 20% („Wartezeitquote“),
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im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, beträgt 80% („HAV-Quote“).
Wartezeitquote (20% der Studienplätze)
Die Bewerber/innen werden in eine Rangreihe entsprechend der Wartezeit gebracht. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze nach dieser Quote vergeben werden, also 20% aller Studienplätze.Wartezeit ist definiert als Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) bis zur Bewerbung, gemessen in Halbjahren, abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen. Ab 2020 werden maximal sieben Wartesemester im Verfahren berücksichtigt. Wenn Bewerber/innen denselben Wert haben, dann wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitkriterium berücksichtigt.
Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), das Abitur früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („ Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“).
Hochschulauswahlverfahren (HAV - 80% der Studienplätze)
Die Vorgaben für das HAV bieten den Universitäten die Möglichkeit, nach verschiedenen Kriterien auszuwählen (Durchschnittsnote der HZB ; gewichtete Schuleinzelnoten; fachspezifische Studierfähigkeitstests; Berufsausbildung oder –tätigkeit; Auswahlgespräch, Dienstzeiten oder Kombination dieser Kriterien). Die Note der HZB muss das wichtigste Kriterium sein!Die Universität legt durch Satzung für die einzelnen Studiengänge die Auswahlkriterien fest. Dabei werden je nach Studiengang /-fach unterschiedliche Schulfächer bzw. unterschiedliche Ausbildungen und/oder Dienste berücksichtigt. Die Regelungen können jedes Semester geändert werden (bitte jeweils aktuelle Informationen beachten!).
Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („ Nachteilsausgleich Notenverbesserung“)Regelungen für das HAV an der Universität Gießen
Für die folgenden Studiengänge wird nur nach der Durchschnittsnote der HZB ausgewählt:
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt für Förderpädagogik
- Kindheitspädagogik (Bachelor)
Für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) wird
neben der Durchschnittsnote der HZB auch das Ergebnis des BaPsy-DGPs (psychologiespezifischen Bachelor-Studierendeneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie) berücksichtigt. Siehe Informationen auf der Seite des Studiengangs Psychologie . -
zulassungsbeschänkte Bachelor-, Lehramtsstudiengänge und Rechtswissenschaft
- NC-Ergebnisse
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Ergebnisse der letzten Verfahren
Die Ergebnisse der vergangenen Verfahren werden veröffentlicht, wobei die Grenzwerte so zu interpretieren sind, dass sie diejenige Werte (z.B. Wartezeit) angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber/innen gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte verstanden werden, mit denen man in Zukunft sicher zugelassen wird. Denn das Verfahren kann sich grundlegend ändern und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten!
Hinweis zu Wartezeit:
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Das Kriterium Wartezeit wird ab 2022 für Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin nicht mehr berücksichtigt.
- Für die grundständigen Studiengängen werden ab 2020 maximal sieben Wartesemester im Verfahren berücksichtigt. Wenn Bewerber/innen denselben Wert haben, dann wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitkriterium berücksichtigt.
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Für Masterstudiengänge wird das Kriterium Wartezeit nicht berücksichtigt.
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Das Kriterium Wartezeit wird ab 2022 für Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin nicht mehr berücksichtigt.