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Fachgebundene Hochschulreife

 

Fachgebundene Hochschulreife


In Hessen gibt es folgende Möglichkeiten, die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben:
 
  • Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat, wer die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte in Hessen erfolgreich absolviert hat.
    Die fachgebundene Hochschulreife über die Hochschulzugangsprüfung kann in Hessen nur für dieses Bundesland erteilt werden. Wenn Sie sich für ein Studium außerhalb Hessens interessieren, erkundigen Sie sich unbedingt im Zielbundesland (z.B. bei den Zentralen Studienberatungen der Hochschulen) nach den dortigen Bedingungen.
  • Ferner regelt § 54 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Hochschulgesetztes (HHG) gleichlautend:
    „Eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation hat auch, wer das Grundstudium in einem Diplomstudiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, einem gestuften Diplom-Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat.“
    Aber: Der Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife über Studienanteile z.B. in Bachelor-Studiengängen ist ausgeschlossen. Dieser zweitgenannte Weg ist nur über i.d.R. altrechtliche Studiengänge mit eindeutig definiertem Grundstudium und absolvierter Zwischenprüfung möglich (z.B. Diplom).


Achtung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder Fächern (NC)!

Mit der Bescheinigung über die fachgebundene Hochschulreife hat man noch keinen Studienplatz. Sie ist lediglich die Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann es zu einer Ablehnung kommen.