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Unterrichtsfach Sport

Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?


Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) oder im Lehramt für Berufsbildende Schulen (Berufliche und Betriebliche Bildung) studieren wollen.

Für das Lehramt an Grundschulen (L1) und das Lehramt an Förderschulen (L5) ist keine Eignungsprüfung nötig. Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier.

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Inhalte der Eignungsprüfung


In der sportmotorischen Eignungsprüfung werden Sie in sechs Teilbereichen geprüft: Ausdauer, Kraftausdauer, Schnellkraft, Koordination unter Präzisionsanforderungen, Koordination unter Zeitdruck und Koordination unter erhöhter muskulärer Beanspruchung. Der Fachbereich Sportwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit. 

Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier.

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Anmeldung und Termine


Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist ab April möglich und wird direkt an den Fachbereich Sportwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/lehramt/bewerbunglehre.