Unterrichtsfach Sport
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Sport ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) oder im Lehramt an Gymnasien (L3) oder im Studiengang Berufliche und Betriebliche Bildung (BBB) studieren wollen.
Für das Lehramt an Grundschulen (L1) und das Lehramt für Förderpädagogik (L5) ist keine Eignungsprüfung nötig. Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Das Formular hierzu können Sie hier herunterladen: deutsch | englisch
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Inhalte der Eignungsprüfung, Anmeldung und Termine
In der sportmotorischen Eignungsprüfung werden Sie in sechs Teilbereichen geprüft: Ausdauer, Kraftausdauer, Schnellkraft, Koordination unter Präzisionsanforderungen, Koordination unter Zeitdruck und Koordination unter erhöhter muskulärer Beanspruchung. Der Fachbereich Sportwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier.
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an den Fachbereich Sportwissenschaft gerichtet. Ausführliche Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie auf den folgenden Seiten:
Sporteignungsprüfung Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2)
Sporteignungsprüfung Lehramt an Gymnasien (L3)
Sporteignungsprüfung Berufliche und Betriebliche Bildung (BBB)