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Was passiert im Falle eines Urlaubsemesters?

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum des Stipendiums um die Dauer der Beurlaubung angepasst. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studienganges erfolgt, wird die Auszahlung nicht pausiert.