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Ranggleichheit und Zweitkriterien

Von Ranggleichheit spricht man, wenn zwei oder mehrere Bewerber/innen die gleiche Wartezeit oder die gleiche Verfahrensnote haben. Um diese Bewerber/innen dann noch in eine Reihenfolge zu bringen, werden die sogenannten Zweitkriterien verglichen.

Haben in der Wartezeitquote mehrere Personen die gleiche Anzahl an Wartesemestern, steht die-/derjenige mit der besseren Durchschnittsnote der HZB weiter oben. Wenn in der HAV-Quote mehrere Personen den gleichen Punktwert bzw. die gleiche Verfahrensnote haben, steht die-/derjenige mit mehr Wartezeit weiter oben. Ist eine weitere Differenzierung nötig, wird in beiden Quoten als weiteres Zweitkriterium ein absolvierter Dienst (z.B. FSJ) berücksichtigt. Wenn dann immer noch Ranggleich besteht wird gelost.

Beispiel

Die Auswahlgrenze "3 Wartesemester (+Zweitkriterium HZB-Note 3,2 und Dienst)" besagt demnach:

  • Alle mit 4 und mehr Wartesemestern haben einen Platz bekommen, egal welche Durchschnittsnote sie in der HZB hatten.
  • Alle mit 2 oder weniger Wartesemestern haben keinen Platz bekommen.
  • Diejenigen mit 3 Wartesemestern haben einen Zulassungsbescheid erhalten, wenn sie einen Notendurchschnitt von 3,1 oder besser hatten oder bei einem Notendurchschnitt von 3,2 zusätzlich noch einen Dienst absolvierten.
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