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Überblick

Überblick

Das konsekutive Bachelor-/Master Studium „Berufliche und betriebliche Bildung“ entspricht den Regeln des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG), um die Gleichstellung der Master-Absolventen/innen mit staatlich geprüften Lehrern/innen (1. Staatsprüfung) sicher zu stellen.

Der Master-Abschluss wird der Ersten Staatsprüfung für das Berufliche Lehramt gleichgestellt, so dass sich die Absolventen und Absolventinnen zunächst für den anschließenden Vorbereitungsdienst bewerben können und nach dessen Abschluss (Zweite Staatsprüfung) zum Unterricht an beruflichen Schulen und beruflichen Gymnasien berechtigt sind.