Voraussetzungen
Eine Zulassung zum Studium ist nur möglich, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung abgeschlossen wurde. Der Hauptarbeitgeber für den praktischen Teil des Studiums ist das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) am Standort Gießen.
Für die Aufnahme des Hebammenstudiums gelten folgende Kriterien:
- Eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine entsprechende Berufsausbildung im Gesundheitsbereich.
- Gesundheitliche Eignung und erforderliche Deutschkenntnisse.
- Kein Verhalten, das die Eignung für das Studium in Frage stellt.
Der Studiengang ist zulassungsfrei, ohne NC. Voraussetzung ist der Arbeitsvertrag mit dem UKGM, Standort Gießen.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
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Fristen
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Bewerbung am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) Standort Gießen |
1. Februar 2026 – 31. März 2026 |
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Rückmeldung bzgl. Einladung zu einem persönlichen Bewerbungsgespräch |
bis zum 30. April 2026 |
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Persönliche Bewerbungsgespräche mit der Auswahlkommission |
5. – 28. Mai 2026 |
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Immatrikulation |
1. Juli 2026 – 20. August 2026 |
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Studienbeginn zum Wintersemester 2026/2027 |
1. Oktober 2026 – 31. März 2027 |