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Vorpraktikum BBB

Vorpraktikum

  • Für die Studiengänge „Berufliche und Betriebliche Bildung“ ist ein Berufsfeldpraktikum verpflichtend, das in der Regel als zusammenhängendes Blockpraktikum bis zur Einschreibung durchgeführt wird. Das Berufsfeldpraktikum umfasst eine 52-wöchige einschlägige berufsfeldbezogene fachpraktische Tätigkeit in Vollzeit. Der vollständige Nachweis ist bis spätestens zur Anmeldung der Bachelor-Thesis zu erbringen. Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildungen können anerkannt werden. Antrag auf Anerkennung Berufsfeldpraktikum

  • Der Nachweis über das einschlägige (d.h. in Ausbildungsbetrieben der gewählten Fachrichtung absolvierte) berufliche Vorpraktikum muss bei der Einschreibung vorgelegt werden

  • Einschlägige Berufsausbildungen können u.U. als Vorpraktikum anerkannt werden. Wenden Sie sich bitte bezüglich der Anerkennung an den Prüfungsausschuss (Institut für Erziehungswissenschaft, Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik) des Studiengangs. Hinweise zu Ausbildungsberufen für das Vorpraktikum